Mehrere Jahre Haft: Urteil im Clausthaler Feuerteufel-Prozess
Mit der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Braunschweig endet ein langes Kapitel im Clausthaler Feuerteufel-Prozess. Foto: Klengel
Weil er einen Brand an einem Wohnhaus in Clausthal-Zellerfeld gelegt haben soll, muss ein 48-Jähriger für mindestens drei Jahre ins Gefängnis. Und das nicht zum ersten Mal.
Clausthal-Zellerfeld/Braunschweig. Drei Jahre Haft verhängte die 4. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Pedro Serra de Oliveira über den 48-jährigen Mann aus Clausthal-Zellerfeld, der im September vorigen Jahres einen Brand am Dorotheer Zechenhaus legte. Damit positionierte sich die Kammer genau zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte, und dem Antrag der Verteidigung, die zwei Jahre beantragt hatte.
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Im Sommer 2025 hatte die 1. Strafkammer den Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt und eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt ausgesprochen. „Neun Wochen hat es vorgehalten. Hier ist die Sicherungsverwahrung unumgänglich“, erklärte Oliveira in der Urteilsbegründung.
Nach Hilflosigkeit kommt Wut
In der ersten Hälfte seines Lebens sei der Angeklagte ein fleißiger und rechtschaffener Mann gewesen, räumte der Vorsitzende ein. Durch die dann einsetzenden Rückschläge habe er sich als Spielball des Geschehens empfunden. Mit dieser Hilflosigkeit sei die Wut gekommen. Die Zerstörung fremder Sachen habe ihm kurzfristig Erleichterung verschafft. Seine erste Tat war das Anzünden eines Autos gewesen. Dann sei er zu Gebäuden übergegangen. Hier habe er größere Zerstörung, bei minimalem Risiko, erwischt zu werden, anrichten können. Diese unglückliche Form der Konfliktbewältigung habe sich bei ihm manifestiert, so Oliveira.
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Für ihn spreche sein vorbehaltloses und umfassendes Geständnis, das erste in all seinen Verfahren. Alkohol habe eine Rolle gespielt und seine Steuerungsfähigkeit herabgesetzt. Doch sei er trotz seiner Alkoholisierung noch in der Lage gewesen, zum Tatort zu fahren und dort ein komplexes Tatgeschehen zu bewältigen, hieß es in der Urteilsverkündung. Die Kammer ging ebenso wie die Staatsanwaltschaft von einer schweren Brandstiftung aus, da das dreiteilige Gebäudeensemble bewohnt war. Der Angeklagte habe sich nicht vergewissert, dass er mit der Brandlegung keine Menschen gefährde.

Der 48-Jährige ist am Landgericht Braunschweig ein alter Bekannter. Foto: Klengel/Archiv
Polizist löscht das Feuer
Er habe Glück gehabt, dass einer der ihn observierenden Beamten die Flammen schnell löschte. Anderenfalls hätte das überwiegend aus Holz bestehende Gebäude schnell in Vollbrand geraten können. Der hochbetagte und schwerhörige Bewohner hatte weder etwas von dem Brand noch von dem Eintreffen der Feuerwehr mitbekommen. Es ist fraglich, ob er sich hätte retten können, wäre es zum Vollbrand gekommen. „Für einen Wiederholungstäter wie Sie ist dieses Urteil sehr maßvoll“, sagte de Oliveira.
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Drei Jahre scheint wenig für einen Brandstifter, der Clausthal-Zellerfeld monatelang in Atem hielt. Oberstaatsanwalt Christian Wolters erklärte gegenüber der GZ, dass noch einige Jahre obenauf kämen. So habe der Angeklagte die sechsjährige Strafe, die seinerzeit das Landgericht Hildesheim verhängte, noch nicht vollständig abgesessen. Damals wurde er nach zwei Dritteln der Haftzeit unter Bewährung entlassen. Diese Bewährung wurde widerrufen. Zudem ging Wolters davon aus, dass das Urteil vom Sommer 2025 trotz Revisionsantrag des Angeklagten bestehen bleibe. Dann kämen diese fünf Jahre auch noch hinzu. Alles zusammen ergäbe eine Haftzeit von zehn Jahren.
Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit
Am Ende dieser Zeit stehe eine Überprüfung der Sicherungsverwahrung an. Wenn der Angeklagte sich während der Haft gut geführt und alle Therapieangebote angenommen hätte, gebe es die Chance auf Entlassung. Sollte die Überprüfung jedoch ergeben, dass der Angeklagte noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, dann bedeute das für die Haft „open End“, erläuterte der Oberstaatsanwalt.
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