Landkreis Wolfenbüttel schränkt Wasserentnahme aus Flüssen ein

So weit soll es nicht kommen: Das Foto zeigt die Wedde in Schladen, die im August 2020 austrocknete. Um so etwas allgemein an Flüssen und Bächen zu vermeiden, darf ab sofort kein Wasser mehr mittels Pumpen oder anderer technischer Hilfsmittel entnommen werden. Archivfoto: Gereke
Mit einer Allgemeinverordnung, die ab sofort gilt, reagiert die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel auf die anhaltende Trockenheit. Mit Pumpen oder anderen Hilfsmitteln darf kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen entnommen werden.
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Wolfenbüttel. „Seit Monaten ist es viel zu trocken, die Wasserstände in den Flüssen und Bächen im Landkreis Wolfenbüttel sind zu niedrig“, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Um den Wasserhaushalt zu schonen, untersagt eine Allgemeinverfügung ab sofort die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen mit technischen Hilfsmitteln, wie etwa Pumpen. Dies gilt bis zum 30. September dieses Jahres und betrifft auch Wasserentnahmen, für die bereits eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Neu: Wässern von Gärten, Äckern und Sportanlagen nur morgens und abends
Erstmals untersagt ist auch die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, Ackerflächen sowie Sportanlagen (etwa Rasen- und Tennisplätze) aus Brunnen sowie mit Grundwasser. Das gilt laut der Mitteilung des Landkreises in der Zeit von 11 bis 19Uhr, wenn die Lufttemperatur 25 Grad übersteigt.
Bereits in den Jahren 2019, 2020 und 2022 hatte der Landkreis Wolfenbüttel die Wasserentnahme untersagt, um den Wasserhaushalt zu schützen.
Garten, Bolzplatz oder Acker bewässern – das ist an Tagen mit Lufttemperaturen über 25 Grad weiterhin vor 11 Uhr und dann wieder nach 19 Uhr möglich. Damit soll den Angaben zufolge verhindert werden, dass ein Großteil des Wassers sofort wieder verdunstet. Ob die zulässige Temperatur überschritten wird und damit ein Beregnungsverbot besteht, kann auf der für den Bereich Wolfenbüttel maßgeblichen Internetseite der Wetterstation am Braunschweiger Flughafen nachgelesen werden (https://wetterstationen.meteomedia.de/?map=Niedersachsen_Bremen&station=103470).
Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich
Die Wasserentnahme ist auch für diejenigen verboten, die bereits eine Erlaubnis zur Wasserentnahme haben. In begründeten Fällen können jedoch auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Dazu sollte Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel per E-Mail an m.berkhan@lk-wf.de oder per Telefon (05331) 84-439 aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Personen und Betriebe, deren wirtschaftliche Existenz von der Wasserentnahme abhängt.
Die Messergebnisse des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) der letzten Trockenjahre zeigen laut Kreisverwaltung „deutlich, dass sich die niedrigen Grundwasserstände nicht erholen konnten“. Viele Sonnenstunden und hohe Lufttemperaturen hätten zu einer schnellen Verdunstung der Niederschläge geführt, so dass sich die Grundwasservorräte nicht hinreichend erneuerten.
Behörde ist gesetzlich verpflichtet, zu reagieren
Die Wasserstände der Flüsse und Bäche seien viel zu niedrig, heißt es weiter. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises sei daher gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen einzuleiten. Es bestehe die Gefahr, dass bei weiteren Wasserentnahmen der Naturhaushalt in den Gewässern nachhaltig gestört werde. Dies habe gravierende Folgen für den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie. Der Landkreis überwacht die Einhaltung des Entnahmeverbots. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt unter www.lkwf.de/amtsblatt eingesehen werden. red
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