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Diskussion um Fanggebiete

Wo dürfen Küstenfischer demnächst noch ihre Netze auswerfen?

Hinter den Krabbenfischern liegen miese Wirtschaftsjahre. (Archivbild)

Hinter den Krabbenfischern liegen miese Wirtschaftsjahre. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Das Wattenmeer von Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll stärker vor menschlichem Einfluss geschützt werden. Aber was bedeutet das für die traditionelle Krabbenfischerei an der Küste?

Von Lennart Stock und Birgitta von Gyldenfeldt, dpa Freitag, 06.03.2026, 04:40 Uhr

Neuharlingersiel. Die Küstenfischer an der Nordseeküste stehen vor einer ungewissen Zukunft: Neue EU-Vorgaben sehen einen strengeren Meeresnaturschutz vor – das bedeutet, ihre Fanggebiete könnten noch weiter schrumpfen. Die Diskussion um fischereifreie Gebiete dürfte auch den Verbandstag der Küstenfischer in Niedersachsen heute im ostfriesischen Neuharlingersiel bestimmen. Ein Überblick über den Streit: 

Warum soll es überhaupt fischereifreie Gebiete geben? 

Das geht aus einer Vorgabe der EU an die Mitgliedsstaaten hervor. Die EU-Biodiversitätsstrategie gibt vor, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der EU-Gewässer unter Schutz gestellt werden. 10 Prozent dieser Meeresfläche sollen zudem streng geschützt werden – Fischerei ist dort nicht erlaubt. Als Anrainer müssen Niedersachsen und Schleswig-Holstein diese Vorgaben umsetzen. 

Wie weit ist die Diskussion in Niedersachsen? 

In Niedersachsen soll ein Fischereidialog klären, wo es fischereifreie Gebiete geben soll. Umweltminister Christian Meyer und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (beide Grüne) hatten dieses Gremium im vergangenen Frühjahr gestartet. Beteiligt sind auch Fischerei- und Umweltverbände, der Heimatbund, die Landwirtschaftskammer und Küstenkommunen. Bei dem Dialog wird an einem Flächenkonzept gearbeitet. Es soll die strengeren Schutzziele mit den wirtschaftlichen Interessen der Fischerei in Einklang bringen. 

Staudte hatte beim Auftakt gesagt, es sollten insbesondere im Nationalpark Wattenmeer fischereifreie Flächen gefunden werden. Da der Nationalpark große Teile des niedersächsischen Küstenmeeres umfasst, wird das 30-Prozent-Ziel laut Landwirtschaftsministerium bereits erfüllt. Ein Defizit besteht noch bei der Ausweisung von streng geschützten Gebieten – also dem 10-Prozent-Ziel. 

Wie ist die Situation in Schleswig-Holstein? 

In Schleswig-Holstein hat es schon Gespräche zwischen Krabbenfischern, Naturschützern und Landesregierung über die Fischerei im Nationalpark gegeben, die von allen Seiten als konstruktiv bezeichnet wurden. Dieser Dialog ist allerdings nach einem Jahr im vergangenen Sommer vorerst gescheitert. Hauptgrund war, dass sich die beteiligten Gruppen nicht auf den erforderlichen Umfang von neuen fischereifreien Gebieten im Nationalpark einigen konnten. 

Die Gespräche sind seitdem nicht wieder aufgenommen worden. Das Landwirtschaftsministerium in Kiel geht nicht davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode noch eine abschließende, von allen Beteiligten getragene Verständigung erzielt werden kann. In Schleswig-Holstein wird im Frühjahr 2027 gewählt. Das Ziel, eine tragfähige und ausgewogene Lösung im Dialog zu entwickeln, bleibe aber bestehen, heißt es. 

Wo darf aktuell im Nationalpark gefischt werden? 

Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist die Krabbenfischerei – bis auf ein kleines Gebiet südlich vom Bahndamm nach Sylt, das etwa drei Prozent der Nationalparkfläche ausmacht – im gesamten Gebiet erlaubt. Theoretisch zumindest, denn Teile der Wattflächen können durch zu geringe Wassertiefe nicht oder nur eingeschränkt befischt werden. Auch Strände, Salzwiesen und Sande zählen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Kiel zu den nicht befischbaren Flächen. 

In Niedersachsen soll ein Fischereidialog klären, wo künftig im Wattenmeer gefischt werden darf. (Archivbild)

In Niedersachsen soll ein Fischereidialog klären, wo künftig im Wattenmeer gefischt werden darf. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Im niedersächsischen Pendant ist es ähnlich: Laut Landwirtschaftsministerium in Hannover gibt es nur für rund zwei Prozent der marinen Nationalparkfläche Regelungen, die die Krabbenfischerei dort bislang ausschließt. 

Wer bestimmt, wo es fischereifreie Gebiete geben soll? 

In Niedersachsen werden darüber am Ende die Landesregierung und der Landtag entscheiden. Denn Regelungen zu fischereifreien Gebieten sollen in das Nationalparkgesetz einfließen. Vorher sollen die Ergebnisse des Fischereidialogs abgewartet werden. Inzwischen liegt ein Entwurf für ein Fachkonzept vor – mit einem „Suchraum für fischereifreie Gebiete“. Noch ist also nichts festgelegt. Inzwischen sind Stellungnahmen dazu eingegangen. Diese würden derzeit ausgewertet, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. 

Welche Vorschläge sind bislang bekannt? 

Der Umweltverband WWF hat seine Vorschläge kürzlich öffentlich gemacht. Die Umweltschützer schlagen vor, die Hälfte der derzeit befischten Nationalparkbereiche künftig von der Fischerei auszuschließen. Der WWF verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz, wonach Nationalparks überwiegend, also zu mindestens 50 Prozent nutzungsfrei sein sollen, um eine ungestörte, natürliche Dynamik zu ermöglichen. 

„Wo es möglich und für den Naturschutz sinnvoll ist, enthält unser Vorschlag ökologisch wertvolle Flächen, die sowieso nicht intensiv befischt werden“, sagte WWF-Meeresschutzexpertin Catherine Zucco. Der WWF-Vorschlag sieht etwa vor, Tidebecken zwischen Inseln und Festland, die Offshore-Gebiete vor Borkum und Juist, das Wattgebiet zwischen Jade und Weser sowie Teile des Wattgebiets zwischen Weser und Elbe als fischereifreie Gebiete auszuweisen. 

Wie reagieren die Fischer darauf? 

Niedersachsens Küstenfischer gehen davon aus, dass sie Fanggebiete hergeben werden müssen. Schon jetzt klagt die Branche, die nach schweren Wirtschaftsjahren im Umbruch steckt, allerdings darüber, dass Fanggebiete durch Offshore-Windparks und den Bau von Kabeltrassen weniger würden. 

Die Krabbenfischer verweisen auch auf die vom Thünen-Institut für Seefischerei im Jahr 2023 veröffentlichte Studie „Cranimpact“, nach der der Einsatz des spezifischen Krabbenfanggeschirrs im Sediment- und Strömungssystem des Wattenmeers keine langfristigen oder strukturell relevanten Auswirkungen auf die Bodenfauna und -morphologie hat. Bereits zur Gründung des Nationalparks kam eine Verträglichkeitsprüfung zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Krabbenfischerei blieb in großen Teilen zulässig. 

Kann eine Lösung in Niedersachsen eine Art Blaupause für SH sein? 

Der dortige Dialog wird auf jeden Fall aufmerksam verfolgt. Ob und inwieweit sich daraus Ansatzpunkte für Schleswig-Holstein ergeben, könne aber erst beurteilt werden, wenn konkrete Ergebnisse vorliegen, heißt es im Landwirtschaftsministerium. Nach Ansicht der Krabbenfischer wäre zudem ein länderübergreifender Dialog überlegenswert, da jede Fischereiberechtigung Zugang zu Fanggebieten in mehreren Bundesländern erlaubt. 

Nach Ansicht des WWF sind unter anderem die Gegebenheiten in der Fischerei und die Nutzungsbedingungen in den Nationalparken zu unterschiedlich, als dass die Lösung in Niedersachsen als Blaupause dienen könnte.

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