Streit um Rotmilan-Nest in Harlingerode: Landwirt zieht vor Gericht

Ein Rotmilan kreist am Himmel. Der Anblick des Greifvogels mit seinem charakteristisch eingekerbten Schwanz ist jedem Naturfreund wohlvertraut. Unbeliebt machte sich ein Milanpaar aber bei einem Landwirt aus dem Landkreis Goslar. Symbolbild. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Klage gegen den Landkreis Goslar: Wegen eines brütenden Rotmilanpärchens musste ein Landwirt Baumfällarbeiten auf einem Grundstück bei Harlingerode abbrechen. Nun soll das Verwaltungsgericht Braunschweig feststellen, ob die Maßnahme rechtmäßig war.
Goslar. Über ein brütendes Rotmilanpärchen und einen Streit zwischen einem Landwirt und dem Landkreis Goslar muss sich derzeit das Braunschweiger Verwaltungsgericht ein Urteil bilden. Am Montag gab es einen ersten Erörterungstermin in dem Fall.
Geklagt hatte ein Landwirt, der mit einer Entscheidung des Landkreises Goslar unzufrieden war. Der Streitgrund: ein Greifvogelpärchen, das auf einem baumbestandenen Stück Land bei Harlingerode ein Nest gebaut hatte – und die damit verbundenen Verzögerungen bei den geplanten Baumfällarbeiten.
Der Fall hatte sich bereits im April des Jahres 2021 zugetragen, als der Mann Bäume auf seinem Land fällen ließ. Während der Fällarbeiten wurde das Rotmilanpaar auf einem der noch stehenden Bäume gesichtet. Die Vögel hatten dort ein Nest gebaut und brüteten ihren Nachwuchs aus.
Dreimonatiges Verbot verhängt
„Weil es verboten ist, die streng geschützten Tiere in der Fortpflanzungs- und Brutzeit zu stören, wurde ein dreimonatiges Verbot von Forstarbeiten im Umkreis von 100 Metern um das Nest verfügt“, erklärt Landkreis-Pressesprecher Maximilian Strache das Vorgehen der Behörde. Allerdings sei schon etwa sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Frist das Gelände für die Arbeiten wieder freigegeben worden, weil zu dem Zeitpunkt die Jungvögel bereits flügge waren.
Trotzdem ärgerte sich der Landwirt über die zeitliche Einbuße. Er geht davon aus, dass der Abtransport des schon gefällten Holzes das Vogelpaar gar nicht gestört hätte. Außerdem gefährde die Störung eines einzigen Paares nicht die gesamte Population im Vorharz. Aktuell liege die Anzahl bei etwa 350 Paaren. „Die Störung und Gefährdung hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz aber bestätigt“, sagt Strache.
Zudem machte der Landwirt geltend, das Holz sei durch die Liegezeit qualitativ schlechter geworden. Ihm seien 15.000 Euro Schaden entstanden. „In den Wochen war es aber trocken. Außerdem liegt das Holz wohl immer noch dort“, kommentiert Strache.
Entscheidung steht noch aus
Bei dem Treffen vor Gericht handelte es sich nicht um eine Verhandlung, sondern um einen nichtöffentlichen Erörterungstermin. Das Gericht hatte damals bereits in einem Eilverfahren über den Fall entschieden. Nun läuft das Hauptsacheverfahren. Eine Entscheidung hat es heute in der Sache noch nicht gegeben. Bei dem Termin wurden die möglichen „tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte besprochen und das Gericht hat grobe Tendenzen bei einzelnen Rechtsfragen bekanntgegeben, aus denen sich aber noch nichts ablesen lässt“, wie Strache berichtet.
Wann das Gericht den Fall abschließt, ist noch nicht heraus. Eine erneute mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. „Für die endgültige Entscheidung gibt es noch keinen Termin“, teilt Eva Horten, Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin am Verwaltungsgericht, mit.
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