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Brandopfer-Prozess

GZ Plus IconFrauenmord in Oker: Staatsanwalt sieht „besondere Schwere“ der Schuld

Innenraum mit mehreren Personen an einem langen, weißen Konferenztisch, an der Wand ein großer Flachbildschirm und runde Deckenleuchten.

Zwölfter Verhandlungstag im Okeraner Frauenmord-Prozess: Der Angeklagte hält sich eine Akte vors Gesicht. Foto: Klengel

Im Prozess gegen einen 50-Jährigen, der in Oker seine Frau angezündet haben soll, sieht der Staatsanwalt eine „besondere Schwere“ der Schuld. Was das bedeutet.

Von Corina Klengel Dienstag, 06.01.2026, 16:00 Uhr
Am zwölften Verhandlungstag im Okeraner Brandopferprozess erfolgte das erste Plädoyer durch Staatsanwalt Ulrich Weiland. Wegen Mordes forderte er eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 50-jährigen Angeklagten, wobei er eine besondere Schwere der Schuld verwirklicht sah. Würde die 9. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig diesem Antrag folgen, so bekäme der Angeklagte nicht die Möglichkeit, eine Entlassung nach 15 Jahren Haft anzustreben.

Der Staatsanwalt ging von folgendem Tatgeschehen aus: Der 50-jährige Angeklagte habe sich eingebildet, dass seine Frau ihn betrüge. Deshalb habe er sie regelmäßig nachts eingesperrt und tagsüber mit Kameras überwacht. Schließlich habe er den Entschluss gefasst, sie zu töten.

Mit Benzin übergossen

Dazu sei er am Abend des 5. Mai 2025 um vier Uhr nachts in ihr Schlafzimmer gegangen. Zuerst habe er die behinderte Tochter hinausgebracht, dann soll er seine schlafende Frau mit Benzin übergossen, eine Schüttspur vom Bett bis zur Zimmertür gelegt und den Brandbeschleuniger von der Tür aus angezündet haben.

Die im Raum befindlichen Benzindämpfe hätten zu einer Verpuffung geführt, die zu den Sengspuren passten, die der Angeklagte davontrug. Die Frau sei erwacht und in ihrer Panik aus dem Fenster gesprungen.

Brandblasen an den Füßen

Die Brandblasen an den Füßen des Angeklagten sprächen nach Auffassung des Staatsanwaltes dafür, dass der Angeklagte durch den brennenden Raum ging und das Fenster wieder schloss. Warum, sei unklar geblieben. Das alles passe zu dem Spurenbild, welches durch die Polizei und den Brandsachverständigen zusammengetragen worden sei, resümierte Weiland.

Der Angeklagte, der die Tat bestreitet, habe gegenüber der Polizei, der Psychologin und im Gerichtssaal drei sehr unterschiedliche Versionen des Geschehens geschildert, was nicht für seine Glaubwürdigkeit spreche. Die Alternativszenarien, die Verteidiger Matthias Jochmann ins Feld führte, wurden von Weiland in den zwei Stunden seines Plädoyers systematisch zerpflückt. Dass die schwerstbehinderte Tochter den Brandbeschleuniger ausgebracht und ihre Mutter angezündet haben soll, bezeichnete der Staatsanwalt als „völlig abwegig“, die Selbstmordtheorie hielt Weiland für „absurd“. Es käme niemand außer dem Angeklagten als Täter infrage.

Eifersucht als Tatmotiv

Weiland ging von Eifersucht als Tatmotiv aus. Zeitweise habe diese Eifersucht das Wahnhafte erreicht, doch habe der Angeklagte immer wieder zur Realität zurückgefunden. So sei die Tat planvoll und in mehreren Zwischenschritten ausgeführt worden. Das spreche für seine Schuldfähigkeit, erklärte der Staatsanwalt mit Hinweis auf das Gutachten der forensischen Psychologin.

Ulrich Weiland sah durch das Geschehen vier Mordmerkmale verwirklicht. Die Tat sei heimtückisch und grausam begangen worden, aus niedrigen Beweggründen und unter Einsatz gemeingefährlicher Mittel. Vier Mordmerkmale gebe es selten, so Weiland.

Familie völlig zerstört

Der Staatsanwalt wies zudem auf die Folgen der Tat hin. Die Familie sei völlig zerstört. Die behinderte Tochter habe ihre einzige Bezugsperson verloren und lebe nun in der Psychiatrie. Der jüngste Sohn sei erst sechs Jahre alt gewesen, als er seine Mutter verlor, und auch für die beiden älteren Söhne werde es schwer, mit dem Erlebten umzugehen. Daher halte Weiland die besondere Schwere der Schuld für gegeben.

Es folgten am Tag darauf die Plädoyers von Nebenklagevertreterin Stefanie Artelt-Tiede und Verteidiger Matthias Jochmann. Am Freitag wird das Urteil erwartet.

Die Tat war im vergangenen Jahr in der Nacht auf den 5. Mai geschehen. Die 40-jährige Frau, sie ist wie der Angeklagte syrischer Nationalität, war gegen 4.15 Uhr mit schwersten Brandwunden aus dem ersten Stock eines Hauses an der Straße Am Müllerkamp gestürzt. Sie erlag noch am Nachmittag ihren Verletzungen in der Medizinischen Hochschule Hannover. Daraufhin wurde gegen den 50-jährigen Ehemann der Haftbefehl erlassen.

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