Haft mit Sicherungsverwahrung? Plädoyers im Feuerteufel-Prozess
Es ist das erste Mal, dass sich der vorbestrafte Brandstifter (r.) zu einer Straftat äußert. Foto: Klengel
Im Prozess um die Brandstiftung am Dorotheer Zechenhaus im Oberharz gesteht der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft plädiert für vier Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung.
Clausthal-Zellerfeld/Braunschweig. Bereits am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den einschlägig vorbestraften 48-Jährigen, der Anfang September das Dorotheer Zechenhaus angesteckt haben soll, wurde die Beweisaufnahme nach dem Anhören von zwölf Zeugen und zwei Sachverständigen geschlossen. In den anschließenden Plädoyers beantragte Oberstaatsanwalt Christian Wolters vier Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Verteidiger Jan Theodor Rosenbusch hielt zweieinhalb Jahre für ausreichend. Eine Sicherungsverwahrung solle allenfalls unter Vorbehalt ausgesprochen werden. In erster Linie brauche und wolle sein Mandant eine Therapie.
Prozessauftakt in Braunschweig
Mutmaßlicher Feuerteufel von Clausthal ist erstmals geständig
„Erst kommt der Frust, dann setzt es bei mir aus!“ Mit diesem Satz gewährte der 48-Jährige erstmals einen Einblick in seine Motivation. Bisher hatte er weder vor dem Landgericht Hildesheim, das ihn 2020 wegen Brandstiftung verurteilte, noch vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes Braunschweig zu seinen Taten ausgesagt.

Der Angeklagte gesteht, dass er im September das Dorotheer Zechenhaus in Clausthal-Zellerfeld angesteckt hat. Foto: Neuendorf
In diesem Prozess lief vieles ganz anders. Der Vorsitzende der 4. Strafkammer, Richter Pedro Serra de Oliveira, duldete nichts, was das Verfahren in die Länge ziehen könnte. So hatte bereits der erste Tag mit einer an den Verteidiger gerichteten Ansage begonnen, er werde keinerlei „Taktieren“ tolerieren. Dabei verwies der Vorsitzende auf sein Aktenstudium, den vorherigen Prozess betreffend. Rechtsanwalt Jan Theodor Rosenbusch und sein Kollege hatten den ersten Anlauf des Verfahrens gegen den 48-Jährigen mit ihren Anträgen zum Scheitern gebracht. Ein Urteil erfolgte nach einem zweiten Anlauf im Juni vorigen Jahres. Dieses hängt jedoch wegen der Revision noch in der Schwebe.
Angeklagter soll „Hosen runterlassen“
In diesem Verfahren hämmerten die Fragen des Vorsitzenden wie Geschosse auf die Zeugen ein, die manchmal schon nach Minuten wieder entlassen waren. Selbst der psychologische Sachverständige wurde mehrfach ermahnt, seinen Vortrag zu straffen. Schließlich bremste ihn der Vorsitzende völlig aus, lieferte selbst eine kurze Zusammenfassung des Gutachtens und entließ den Psychologen. Dem Angeklagten, der in seiner ersten Einlassung noch mit Erinnerungslücken daherkam, riet Serra de Oliveira kernig, nun endlich mal „die Hosen runterzulassen“.
Und das tat er. Er kenne das Zechenhaus, da er dort oft spazieren gegangen sei. Das sei seine „Ausnüchterungsrunde“ gewesen, berichtete der Angeklagte. Er sei am Tatabend ins Auto gestiegen und zu dem Gebäudekomplex gefahren. Im hinteren Bereich habe er Grillanzünder unter zwei lose Fassadenbretter gesteckt, angezündet und die Flucht angetreten. Dabei sei er in Panik geraten, da er in der Dunkelheit das Zaunloch erst nicht habe finden können. Schließlich habe er hinausgefunden und sei zurück zu seiner Wohnung gefahren, gab der 48-Jährige zu.
Menschenleben in Gefahr
Staatsanwalt Wolters sah die entscheidende Frage darin, ob der Angeklagte gewusst habe, dass jemand in einem der Gebäudeteile des Zechenhauses wohnte. Das mache den Unterschied zwischen einer einfachen und einer schweren Brandstiftung. Das Feuer habe einen über 90-Jährigen in Gefahr gebracht, der schwerhörig und nicht gut zu Fuß gewesen sei. Der Angeklagte habe sich nicht vergewissert, dass niemand dort wohnte. Das reiche, um ihn wegen schwerer Brandstiftung zu verurteilen, so Wolters.
„Dieser Mann ist nicht der klassisch kriminelle Mensch“, begann Rechtsanwalt Rosenbusch sein Plädoyer und hob hervor, dass sein Mandant 40 Jahre lang ein straffreies bürgerliches Leben führte. Dann habe er viel Pech gehabt, was in Frust, Depression und Alkoholkonsum mündete, so der Verteidiger. Der Frust und der Alkohol seien wie ein explosives Gasgemisch gewesen, erklärte es der psychologische Sachverständige. Der Vorsitzende relativierte diese Einschätzung jedoch. Der Alkohol sei nur mitursächlich gewesen. Mit dem Alkohol käme die Ruhe, sagte der Angeklagte. Richter Serra de Oliveira bemerkte dazu: „Sie haben eine äußerst unglückliche Konfliktbewältigungsstrategie!“
Das Urteil wird am Montag, 9. März, verkündet.
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