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Entscheidung vertagt

GZ Plus IconKommt der Kokain-Spediteur aus Othfresen wieder frei?

Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung am 16. Dezember mitteilen.

Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung am 16. Dezember mitteilen. Foto: Uli Deck/dpa

Der Koks-Spediteur Jonas H. aus Liebenburg hat Revision eingelegt. Ob der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt wird, das sollte der Bundesgerichtshof am Donnerstag entscheiden. Wie geht es weiter?

Von Ronja Heinemann Samstag, 30.11.2024, 04:00 Uhr

Othfresen, Liebenburg. Wird der Liebenburger Jonas H. – auch bekannt als Spediteur der Koks-Mafia – wieder auf freien Fuß kommen? Wenn der Bundesgerichtshof sich entscheidet, die Revision zuzulassen, wäre das eine Option. Das Urteil soll in knapp zwei Wochen, am 16. Dezember, gefällt werden, informiert die Staatsanwaltschaft Hannover.

Grund für die Zusammenkunft der Juristen in Leipzig ist das Revisionsverfahren im Urteil gegen den Lkw-Spediteur aus dem Harz. Der damals in seinem Fall ermittelnde Staatsanwalt sitzt seit knapp drei Wochen in U-Haft. Er wird verdächtigt, Informationen an die führenden Köpfe der Kokain-Mafia weitergegeben zu haben.

Im Februar 2021 konnten mehr als 16 Tonnen Kokain am Hamburger Hafen sichergestellt und der Hannoveraner Gruppierung zugeordnet werden. Nach einer Durchsuchung auf einem Firmengelände in Othfresen 2022 hat die Polizei den Liebenburger festgenommen.

Erster Verdacht 2022

Der Staatsanwalt, der führend in dem Fall des Spediteurs tätig war, stand schon 2022 unter dem Verdacht, interne Informationen weiterzugeben. Dabei wurde auch seine Wohnung durchsucht. Woher der Verdacht kam, wollte das Niedersächsische Justizministerium noch nicht ausführen. Trotzdem wurde er nicht von dem Fall abgezogen.

Der Liebenburger Spediteur war 2023 vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Teil einer Bande gewesen sei, die Kokain nach Deutschland schmuggelt.

Jonas H. hat noch vor Beginn der Hauptverhandlung darauf hingewiesen, dass in den internen Reihen der Ermittler ein Maulwurf tätig sei. Vor knapp einem Monat bestätigte sich der dringende Tatverdacht und der Staatsanwalt wurde festgenommen. Das Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück übernommen. Der Hannoveraner steht unter dem Verdacht des Geheimnisverrats, wollte sich aber noch nicht äußern.

Nach der Festnahme des Anwalts hat der in Haft sitzende Jonas H. Revision eingelegt. Der angebliche „Mafia-Maulwurf“ hat das Kokain-Verfahren damals geleitet, weshalb die Anwälte des Spediteurs darauf beharren, dass das Verfahren nicht fair gelaufen sein könne. Er wäre von einem mutmaßlichen Komplizen angeklagt worden. Vor dem Bundesgerichtshof bemerkten seine Anwälte zusätzlich, dass Jonas H. kein Strafnachlass erhalten habe, obwohl er damals schon einen Tipp an die Ermittler gegeben hatte. Dazu hieß es vorher bereits, dass die Information von Jonas H. nicht zu einer Identifizierung oder Ergreifung gereicht hätten. Ein Verdacht gegenüber dem Staatsanwalt hätte schon vorher bestanden.

Entscheidung offen

Die Entscheidung im Dezember sei noch komplett offen, hieß es vom Bundesgerichtshof. Man wolle nicht voreilig eine Entscheidung fällen. Wenn die Richter zu dem Schluss kommen, dass tatsächlich ein Verfahrensfehler vorliegt, könnte der Fall komplett neu verhandelt werden. Was genau das für Jonas H. bedeutet, ist nicht klar. Auf Nachfrage beim BGH, ob das sogar bedeuten könnte, dass die Haftstrafe ausbleibt, gab eine Sprecherin keine Antwort. Nach der Urteilsverkündung würde es eine offizielle Mitteilung geben. Vorher solle keine Auskunft gegeben werden.

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