Falschparker im Oberharz: So viel Geld nimmt der Landkreis ein
Der Landkreis Goslar ist für die Parkraumüberwachung in Clausthal-Zellerfeld zuständig. Foto: Landkreis Goslar
Viele schimpfen über den Knöllchenjäger im Oberharz. Wird er nach Erfolg bezahlt? Der Landkreis erklärt die Parkkontrollen und wie viel Verwarngeld 2025 zusammenkam.
Clausthal-Zellerfeld. In sozialen Netzwerken und Gesprächen unter Autofahrern in Clausthal-Zellerfeld sorgt ein Thema immer wieder für Unmut: der Knöllchenjäger, der für den Landkreis Goslar im Oberharz Falschparker aufschreibt. Viele Menschen haben den Eindruck, hier sei jemand besonders streng unterwegs, vielleicht sogar mit dem Auftrag, möglichst viele Verstöße zu finden. Manch einer vermutet sogar, der Kontrolleur werde nach der Zahl der verteilten Tickets bezahlt. Der Landkreis Goslar stellt jedoch klar: So ist es nicht.
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Auch die Vorstellung, es sei eigens eine Stelle für den Oberharz geschaffen worden, um dort Falschparker zu kontrollieren, stimmt laut Kreisverwaltung nicht. Es gebe mehrere Vollzugsbeamte, zu deren Aufgaben unter anderem die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört – in Clausthal-Zellerfeld und andernorts. Pressesprecherin Marieke Düber erläutert, dass die Parkraumüberwachung generell zu den gesetzlichen Aufgaben des Landkreises Goslar gehöre. Ausnahmen stellten lediglich die Städte Goslar und Seesen dar, die diese Aufgabe selbst wahrnehmen.
Parken auf Gehweg: 55 Euro Verwarngeld
In anderen Orten unterstützen zudem kommunale Ordnungsämter den Landkreis. So kontrolliert etwa das Ordnungsamt der Stadt Bad Harzburg zusätzlich den ruhenden Verkehr im eigenen Stadtgebiet. In Clausthal-Zellerfeld ist das anders: Dort übernimmt allein der Landkreis die Kontrollen. Warum das so ist, erklärt Bürgermeisterin Petra Emmerich-Kopatsch (SPD). Vor vielen Jahren habe zwar eine solche Stelle im Rathaus existiert, aktuell gebe die Personaldecke das jedoch nicht her.

Wer in Clausthal-Zellerfeld falsch parkt, muss mit einem Knöllchen des Landkreises Goslar hinter dem Scheibenwischer rechnen. Foto: Neuendorf
Der Landkreis Goslar betont, dass seine Vollzugsbeamten bewusst in unregelmäßigen Abständen oder anlassbezogen kontrollieren. Das gelte nicht nur für Clausthal-Zellerfeld, sondern auch für andere Orte im Kreisgebiet. Hintergrund sei, eine möglichst flächendeckende Wirksamkeit zu erreichen. Und tatsächlich, für Autofahrer kann das durchaus überraschend kommen: Wer etwa kurz auf dem Gehweg an der Adolph-Roemer-Straße hält, um schnell etwas in der Apotheke zu besorgen, findet beim Verlassen des Geschäfts womöglich bereits eine Verwarnung am Auto – verbunden mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Selbst in der Nähe des Friedhofs sind in der Vergangenheit schon mehrere Fahrzeuge einer Trauergemeinde wegen Falschparkens verwarnt worden.
Neue Schilder in Clausthal-Zellerfeld
Dabei lohnt sich ein Blick auf die grundsätzlichen Regeln: In Clausthal-Zellerfeld gibt es keine kostenpflichtigen Parkplätze. Es reicht aus, die Parkscheibe auszulegen. Wer sie vergisst oder die erlaubte Parkdauer überschreitet, begeht allerdings bereits eine Ordnungswidrigkeit. Gleichzeitig weist die Bürgermeisterin auf eine Neuerung an der Adolph-Roemer-Straße hin. Dort war es bislang nur möglich, mit der Parkscheibe eine Stunde lang zu parken. Für manche Erledigungen, etwa einen Arzttermin, konnte das knapp werden. Inzwischen ist dort eine Parkdauer von zwei Stunden erlaubt. „Damit die längere Parkzeit kurzfristig umgesetzt werden konnte, wurden die vorhandenen Schilder vorübergehend handschriftlich angepasst. Neue Schilder sind bereits bestellt“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Neuerdings ist es in der Adolph-Roemer-Straße in Clausthal-Zellerfeld erlaubt, mit Parkscheibe zwei Stunden lang zu parken. Foto: Neuendorf
Der Landkreis widerspricht unterdessen deutlich der Annahme, der Knöllchenjäger werde nach Erfolg bezahlt. Die zuständigen Vollzugsbeamten werden laut Pressesprecherin nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vergütet, aktuell in Entgeltgruppe 5 – unabhängig von der Zahl der geahndeten Verstöße. Je nach Erfahrungsstufe entspricht das bei einer Vollzeitstelle einem Bruttogehalt zwischen rund 3039 und 3680 Euro.
Landkreis spricht von „gutem Stimmungsbild“
Dass das Thema vielen Autofahrern begegnet, zeigen auch die Zahlen: Im Jahr 2025 leitete der Landkreis in Clausthal-Zellerfeld 3526 Verfahren wegen Falschparkens ein. Die daraus resultierenden Verwarnungsgelder summierten sich auf rund 85.678 Euro, die der Kasse des Landkreises und nicht der Stadt zugutekommen.
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Doch wie kommt die Arbeit der Vollzugsbeamten in der Bevölkerung an? „Erfahrungsgemäß rufen Maßnahmen, die das individuelle Verhalten einschränken oder mit Verwarngeldern sanktionieren, zwangsläufig immer wieder kritische Reaktionen hervor“, meint dazu die Landkreissprecherin. In der „Gesamtbetrachtung“ der Behörde zeichne sich jedoch „ein gutes Stimmungsbild“ ab. Immer wieder erreichten den zuständigen Fachbereich auch positive Rückmeldungen. Vor allem Anwohner äußerten sich erleichtert darüber, dass Parkflächen wieder häufiger bestimmungsgemäß genutzt würden, so Düber.
Kritik von Menschen im Oberharz
Bürgermeisterin Emmerich-Kopatsch nimmt die Stimmung vor Ort jedoch differenzierter wahr. Sie erreiche über viele Kanäle Kritik aus der Bevölkerung, zunächst häufig auch an das Rathaus gerichtet. Immer wieder habe sie erklären müssen, dass die Kontrollen vom Landkreis durchgeführt werden und nicht von der Stadt. Teilweise seien sogar Mitarbeiter ihres Ordnungsamtes beschimpft worden, obwohl sie mit den Verwarnungen nichts zu tun hätten.
Für viele Menschen im Oberharz sei die Situation eine Umstellung, weiß die Rathauschefin. Lange Zeit wurden dort parkende Fahrzeuge kaum kontrolliert. Manche pochten deshalb auf ein vermeintliches Gewohnheitsrecht und waren es gewohnt, das Auto auch einmal dort abzustellen, wo es eigentlich nicht erlaubt ist.
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