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Aufregung in Goslarer Elternkreisen

GZ Plus IconDürfen Eltern künftig kein Essen mehr zu Kita-Festen mitbringen?

Zwei Kindergartenkinder essen an einem Tisch.

Gegessen wird, was auf den Kita-Tisch kommt. Aber wer darf was in welcher Verantwortung auftischen? Foto: Sina Schuldt/dpa

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Das gilt auch für ein angebliches Verbot an Goslarer Kitas, bei Festen mitgebrachte Speisen von Eltern anzubieten.

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Von Frank Heine
Sonntag, 25.01.2026, 04:00 Uhr
Dürfen Fördervereine und Eltern bei Festen in den Goslarer Kindertagesstätten (Kitas) künftig keine selbstgemachten Speisen mehr anbieten? Mit dieser Anfrage sorgte Donata Prietz als Vorsitzende des Kita-Stadtelternrates für eine aufgeregte Debatte am Mittwochabend gegen Ende des Ausschusses für Familie, Bildung und Soziales.

Hintergrund war ein in Elternkreisen heiß diskutiertes angebliches Verbot eines Lebensmittelkontrolleurs in mindestens einer Einrichtung. Die Sache verselbständigte sich demnach bis in den Leiterkreis und zu einer Ansage durch die Stadtverwaltung. GZ-Recherchen beim Landkreis haben jetzt ergeben: Es gibt tatsächlich eine Empfehlung, aber kein Untersagen einer lange geübten Praxis.

„Verpackte Smarties und Corny-Riegel“

Wo kommt dieses Verbot her? Und welche Auswirkungen hätte es? Prietz informierte über Anfragen und Sorgen der Eltern. Es könne doch nicht sein, dass künftig nur noch „verpackte Smarties und Corny-Riegel“ angeboten werden sollten. Und eine solche Vorgabe träfe ja nicht nur Kitas, sondern auch (Grund-)Schulen und (Sport-)Vereine, die zu solchen Festen einladen. Für ihren Vorstoß erhielt sie viel Zuspruch – zuerst von Fachdienst-Leiterin Linda Loske: „Ich sehe das genau so.“ Es fehle sonst an Vielfalt. Ihr Geschäftsbereichsleiter Sven Busse beklagte eine eingeschlagene Richtung, „die an der Praxis und Realität der Menschen vorbei“ laufe. Er sprach sich dafür aus, „Grauzonen zu nutzen“. Denn: „Wenn wir alles eins zu eins umsetzen, dann herzlichen Glückwunsch.“

Einen Tag später hieß es aus der Stadtverwaltung auf eine GZ-Anfrage, was denn genau passiert sei: Es liege bisher nichts Schriftliches zu einem möglichen Verbot zum Mitbringen von Speisen der Eltern zu Sommerfesten oder Ähnlichem vor. „Das Veterinäramt wird dazu angefragt, erst dann kann intern eine Prüfung erfolgen.“

Kita-Leiter und App-Informationen

Immerhin war die Sache nach GZ-Informationen aber nach einem ersten Aufploppen der Eltern-Diskussion schon Mitte Dezember Thema im Arbeitskreis der städtischen Kita-Leitungen mit der Ansage, zunächst so zu verfahren. Und eine Kita soll die Eltern per App auch bereits informiert haben, dass aus Hygiene-Gründen nur noch abgepackte Lebensmittel und ungeschnittenes Obst willkommen seien.

Am Freitag wusste Stadt-Sprecherin Daniela Siegl schon mehr. Bei einer Begehung der städtischen Kita Vienenburg habe das Veterinäramt die Leitung der Einrichtung mündlich darüber informiert, dass Eltern keine Speisen, die eine durchgehende Kühlkette erforderten, mitbringen dürften, da die Nachvollziehbarkeit der durchgehenden Kühlkette nicht gegeben sei. Der Mitarbeiter habe somit nur auf die Sorgfaltspflicht der Kita zur Abgabe oder Entgegennahme von kühlhaltungspflichtigen Produkten hingewiesen.

Die Küchenkräfte nehmen demnach seit 2010 jährlich an Fortbildungen zur Lebensmittelhygiene teil, um die Qualität der Speisen zu sichern. Ferner werde die Einhaltung der Lebensmittelbestimmungen in den Kitas genau kontrolliert und dokumentiert, versichert Siegl.

Beim Landkreis konnte Sprecher Maximilian Strache für noch mehr Erhellung sorgen – und auch ein Stück weit Entwarnung in der Sache geben. „Es handelt es sich seitens des Lebensmittelkontrolleurs um eine Empfehlung für den Bereich der Abgabe und Entgegennahme von mitgebrachten Lebensmitteln, die einer Kühlung unterliegen“, schreibt Strache auf GZ-Anfrage. Der Mann habe nur auf die Sorgfaltspflicht der Kita zur Abgabe oder Entgegennahme von kühlhaltungspflichtigen Produkten mündlich hingewiesen.

Die Kita als „Inverkehrbringer“

Als sogenannter Inverkehrbringer wäre die Kita für etwaige Vorkommnisse verantwortlich, die mit Lebensmitteln in Verbindung gebracht werden können.

Grundsätzlich müssen laut Strache zwei Felder unterschieden werden. Wenn die Kitas ihre Kinder mit eigener Küche selbst bekochen oder sich durch externe Anbieter für die tägliche Verpflegung beliefern lassen, gelten die nationalen und europäischen Rechtsnormen. Übrigens auch, wenn Eltern ihren eigenen Kindern bestimmte Lebensmittel (auch Muttermilch) zum Eigenverzehr mitgeben. „Hier muss die Einrichtung prüfen, ob sie die produktspezifische Lagerung bis zur Abgabe gewährleisten kann“, erklärt Strache.

Feste fallen nicht unters Lebensmittelrecht

Gelegentliche Veranstaltungen in den Kitas, bei denen Eltern oder Fördervereine Lebensmittel zur allgemeinen Abgabe bereitstellen, fallen jedoch nicht unter das europäische Lebensmittelrecht. Trotzdem soll laut Strache auch hier ein Mindestmaß an Lebensmittelsicherheit gewährleistet sein. Dies geschehe in der Regel durch die Beachtung der Vorschriften aus der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung. Diese Vorgaben würden an die Verantwortlichen in den Einrichtungen regelmäßig als Empfehlung weitergegeben. Für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln, die zu Veranstaltungen mitgebracht werden, hat der Landkreis zudem ein Merkblatt entwickelt („Hygienische Anforderungen anlässlich Straßen-, Vereinsfesten und Märkten“). Es befinde sich redaktionell gerade in der Überarbeitung, um unter anderem konkrete Ansprechpartner bei Fragen zu benennen, erläutert Strache. Außerdem soll die überarbeitete Auflage anschließend aktiv an die verantwortlichen Personen in den Einrichtungen versendet werden.

Kita-Praxis mit eingefrorenen Proben

Im Ausschuss hatte Anja Voges (SPD) als Leiterin der Okeraner Kita St. Paulus aus der Praxis geplaudert. Dort sei man sich dieser Verantwortung sehr wohl bewusst, mit der Konsequenz, dass Proben von jedem Essen – auch von mitgebrachtem Essen etwa zu einem Geburtstag – stets eingefroren werden – zum Nachweis und zur eigenen Absicherung, falls später Probleme auftreten sollten. Auch für Feste sei das Personal geschult. Dort entschieden letztlich die Eltern, ob sie Waren in eigener Verantwortung kauften wie gesehen – oder eben nicht. Solches Essen würde nicht gratis an die Kinder weitergegeben, um dort nicht in der Verantwortung zu sein.

Renate Lucksch (SPD) erzählte von Vorgehensweisen, dass Eltern nach vorher herausgegebenen Rezepten kochen und backen würden, um so eine Absicherung herzustellen. Dr. Christine Rose fand aber auch solche Vorgaben „lebensfremd“ und fürchte um eine eigentlich erwünschte „kulturelle Vielfalt“ beim Essen.

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