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Freude im Finanzausschuss

GZ Plus IconStadt Braunlage bekommt hohe Bedarfszuweisung

Die Stadt Braunlage freut sich über eine hohe Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen.

Die Stadt Braunlage freut sich über eine hohe Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen. Foto: Eggers

Freude in der Sitzung des Finanzausschusses: Bürgermeister Wolfgang Langer teilte mit, dass die Stadt Braunlage vom Land eine hohe Bedarfszuweisung bekommt. Wie hoch diese ist und was das für den städtischen Etat bedeutet, führte er dann weiter aus.

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Von Michael Eggers
Donnerstag, 30.10.2025, 07:00 Uhr

Braunlage. Die finanzielle Lage der Stadt Braunlage ist seit Jahrzehnten angespannt. Kein Wunder, dass jetzt das Land der Kommune eine weitere Bedarfszuweisung in Höhe von 950.000 Euro gewährt, wie Bürgermeister Wolfgang Langer am Dienstagabend in der Sitzung des Personal- und Finanzausschusses mitteilte. Damit werde dafür gesorgt, dass das Minus nicht ganz so hoch sei.

Die Höhe der Schulden der Stadt Braunlage schätzte der Bürgermeister Anfang des Jahres auf 21 Millionen Euro. Eigentlich sollte dann ein Defizit im aktuellen Etat von 4,3 Millionen Euro dazukommen. Und obwohl das Land im Juni eine Bedarfszuweisung von 2,06 Millionen Euro gewährte, sank das Minus von 4,3 Millionen Euro nur auf 3,4 Millionen Euro. Grund dafür waren unter anderem geringere Einnahmen bei Gewerbe- und Grundsteuer sowie niedrigere Schlüsselzuweisungen wegen geringerer Einwohnerzahlen, hinzu kamen noch höhere Kosten für die Umsetzung der Digitalisierung.

Defizit aktuell bei 2,5 Millionen

Doch mit der Zahlung der weiteren Bedarfszuweisung sinkt das aktuelle Defizit auf 2,5 Millionen Euro. Das ist immer noch viel, aber verglichen mit den Nachbarkommunen stehe die Stadt Braunlage damit noch einigermaßen gut da, hieß es im Ausschuss.

Die Verwaltung war sich zunächst unsicher, ob sie wegen der Bedarfszuweisung noch einen weiteren Nachtragshaushalt erstellen muss. Dies würde nicht ganz so in die Planung passen, denn derzeit ist die Kämmerei um Enrico Gessing mit Hochdruck damit beschäftigt, den Doppelhaushalt 2026/2027 zu erstellen. Allerdings müsse so ein Nachtragsetat erstellt werden, wenn „wesentliche Änderungen bei Einnahmen oder Ausgaben eintreten“. Und das sei ja bei einer zusätzlichen Einnahme von fast einer Million Euro der Fall.

Der Doppelhaushalt wartet

Die Stadt suchte bereits am Mittwoch das Gespräch mit der Kommunalaufsicht beim Landkreis Goslar, um das mit dem Nachtragshaushalt zu klären. Gemeinsam waren sich die Experten beider Behörden dann einig, den Paragraphen 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes anzuwenden. Darin stehe, dass die Bedarfszuweisung zu einer Reduzierung des geplanten Fehlbetrags und damit zu einer Verbesserung der Haushaltslage führe. Eine solche Verbesserung stellt nach Ansicht der Fachleute keine Verpflichtung zur Aufstellung einer weiteren Nachtragshaushaltssatzung dar. Nur bei einem höheren Minus müsse das Zahlenwerk erstellt werden, wie Stadt und Landkreis übereinstimmend auf GZ-Anfrage mitteilten.

Nun kann sich die Kämmerei weiter auf die Erstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 konzentrieren. Sollte dieser bis 1. Januar nicht erstellt und genehmigt sein, muss die Stadt nach der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung handeln.

Das bedeutet, die Kommune muss äußerst sparsam wirtschaften und darf nur Ausgaben tätigen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, wie beispielsweise das Zahlen von Löhnen und Gehältern oder Kosten für dringende Unterhaltungsarbeiten. Sie darf aber keine neuen Projekte starten oder neue Stellen schaffen.

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