Mutmaßlicher Feuerteufel von Clausthal ist erstmals geständig
Der 47-Jährige aus Clausthal-Zellerfeld ist ein alter Bekannter am Landgericht Braunschweig. Doch bei diesem Prozessauftakt überrascht er mit einem Geständnis. Foto: Klengel
Der Feuerteufel-Prozess ist vor dem Landgericht gestartet. Der 47-Jährige gesteht den Brand am Dorotheer Zechenhaus. Polizisten schildern die aufwendige Observation.
Clausthal-Zellerfeld/Braunschweig. Ein einschlägig vorbestrafter 47-jähriger Angeklagter, der zuletzt in Clausthal-Zellerfeld lebte, muss sich seit Dienstag erneut wegen Brandstiftung vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Im Juni vorigen Jahres verurteilte ihn die 1. Strafkammer zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Wegen des laufenden Revisionsverfahrens wurde das Urteil nicht rechtskräftig und der 47-Jährige blieb auf freiem Fuß. In ihrer Urteilsbegründung beschwor Richterin Petra Bock-Hamel den 47-Jährigen, seinen Drang, Brände zu legen, zu kontrollieren – offenkundig erfolglos. Nun ist es die 4. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Pedro Serra de Oliveira, die das nunmehr dritte Verfahren gegen den notorischen Brandstifter führt. 2020 verurteilte ihn bereits das Landgericht Hildesheim wegen achtfacher Brandstiftung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe.
Nun wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, am 3. September 2025 das Baudenkmal Dorotheer Zechenhaus in Brand gesteckt zu haben. Anders als bei früheren Verhandlungen überraschte Verteidiger Jan Theodor Rosenbusch alle Anwesenden mit der Aussage, dass sein Mandant die Tat gestehe.
Aufwendige Observation des Angeklagten
Schon nach den neun Zeugenaussagen des ersten Prozesstages wurde deutlich: Viel Raum für Anderslautendes gibt es nicht. Wie schon 2024 während der Brandlegungen in der Straße Zipfel und in der Graupenstraße stand der 47-Jährige unter polizeilicher Beobachtung. Damals gelang es dem 47-Jährigen, sich kurzzeitig abzusetzen. Dieses Mal war auch eine GPS-Überwachung des von ihm genutzten Wagens in die Observation eingeschlossen. Diese aufwendige Polizeimaßnahme führte noch in der Nacht, als das Zechenhaus brannte, zur Festnahme.

Brandstiftung am Dorotheer Zechenhaus: Weil die Polizei sofort eingreifen kann, wird das Gebäude nicht zerstört. Foto: Neuendorf
Polizisten sagten aus, der 47-Jährige habe abends seine Wohnung verlassen und sei zu dem dreiteiligen Gebäudeensemble des Dorotheer Zechenhauses gefahren. Dort soll er laut Anklage den Maschendrahtzaun rund um das Haus zerschnitten, an der Rückseite des Haupthauses Grillanzünderwürfel unter ein gelockertes Fassadenbrett geschoben und schließlich angezündet haben. Die Polizisten, die ihm gefolgt waren, bemerkten den Brand und löschten diesen mit mitgebrachten Feuerlöschern.
Historisches Gebäude entgeht knapp der Zerstörung
Der Brandsachverständige Sebastian Herrgesell erklärte, dass das alte, aus trockenem Holz bestehende Gebäude ohne das schnelle Löschen innerhalb kürzester Zeit in Vollbrand gestanden hätte. Am Brandherd seien trotz des schnellen Eingreifens der Polizisten Teile der Fassade und auch die darunterliegenden Bohlen verkohlt gewesen. Ein speziell trainierter Spürhund, ein Messgerät und entnommene Bodenproben hätten den Einsatz von paraffinhaltigem Brandbeschleuniger bewiesen, so der Brandsachverständige.
In einem der Gebäudeteile befand sich eine Wohnung, in der ein hochbetagter Mann lebte. Herrgesell sagte gegenüber der GZ, die Wohnung sei nicht mit Rauchmeldern ausgestattet gewesen. Mehrere Zeugen erwähnten ein beleuchtetes Fenster in der Tatnacht. Der Bewohner kam mit dem Schrecken davon.
Weitere an der Observation beteiligte Polizisten nahmen den 47-Jährigen sodann in seiner Wohnung fest. Er habe überrascht gewirkt und zunächst bestritten, die Wohnung verlassen zu haben, berichtete einer der Zeugen. Später stellte man fest, dass der Angeklagte mit 1,41 Promille alkoholisiert gewesen war.
Marktkirchenbrand sorgt für Aufsehen
Vor dem Feuer am Zechenhaus hatten mehrere kleinere und ein aufsehenerregendes Feuer die Bewohner von Clausthal-Zellerfeld in Atem gehalten. Von dem Brand der Marktkirche im Juli 2025 wurde überregional berichtet. Danach wurde der 47-Jährige festgenommen und wieder freigelassen. Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters erklärte gegenüber der GZ, die Beweislage damals sei zu dünn gewesen, die Ermittlungen liefen aber noch. Da in dem aktuellen Verfahren eine Sicherungsverwahrung im Raum stehe, fiele diese Tat nicht mehr so ins Gewicht, sollte diese ebenfalls auf das Konto des 47-Jährigen gehen, so Wolters.
Jahresrückblick Oberharz
Größte Holzkirche Deutschlands brennt im Juli
Für dieses Verfahren sind vier Verhandlungstage vorgesehen. Am Montag, 23. Februar, geht es mit dem Gutachten eines forensischen Psychologen weiter, der sich zu der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung äußern wird.
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