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Karlsruhe

Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Von dpa Dienstag, 04.11.2025, 09:50 Uhr

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

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