Bundesgerichtshof
Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Makler muss zahlen
„Frau Schneider“ wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, „Frau Waseem“ nicht. Dabei steckt hinter den Anfragen dieselbe Interessentin. Der Makler schuldet ihr laut höchstem Zivilgericht 3.000 Euro.