Bundesgerichtshof

GZ Plus IconUmgang mit Kind darf nicht an Geldzahlungen geknüpft sein

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Geld an den Ex-Partner gegen Umgang mit dem Kind? Solche Regelungen können sittenwidrig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun in einem Fall entschieden.

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