Bundesgerichtshof
Umgang mit Kind darf nicht an Geldzahlungen geknüpft sein

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Geld an den Ex-Partner gegen Umgang mit dem Kind? Solche Regelungen können sittenwidrig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun in einem Fall entschieden.