Online-Handel

GZ Plus IconAmazon klagt am BGH gegen härtere Wettbewerbskontrolle

Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit Amazon als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb».

Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit Amazon als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb».

Welche Macht hat Amazon im Online-Einzelhandel? Extrem viel, meint das Bundeskartellamt - und stellt den Konzern unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht. In der Folge zieht Amazon vor den BGH.

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