Online-Handel
Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit Amazon als Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb».
Welche Macht hat Amazon im Online-Einzelhandel? Extrem viel, meint das Bundeskartellamt - und stellt den Konzern unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht. In der Folge zieht Amazon vor den BGH.
