BGH-Urteil

GZ Plus IconErklärung zu Mieterhöhung muss Drittmittel auflisten

Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen.

Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen.

Bei Modernisierungen sind oft Mieterhöhungen die Folge. Dabei muss der Vermieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Drittmittel offenlegen.

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