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Landtag

AfD verfassungswidrig? Rot-Grün dringt auf Prüfung

Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung eingestuft. (Symbolbild)

Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung eingestuft. (Symbolbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa

SPD und Grüne wollen auf ein mögliches AfD-Verbot hinwirken – unter einer Bedingung. Die CDU sieht ein solches Verfahren skeptisch.

Von dpa Donnerstag, 05.03.2026, 16:10 Uhr

Hannover. Die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD hat Niedersachsens Landtag erreicht. SPD und Grüne wollen prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist – vorausgesetzt, das Verwaltungsgericht Köln bestätigt die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Die Regierungsfraktionen brachten einen Antrag ein, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, sich beim Bund für eine Prüfung einzusetzen. Aus Sicht seiner Partei stehe die AfD nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, sagte der SPD-Abgeordnete Ulrich Watermann: „Wir sind schon der Meinung, dass die Fakten ausreichend sind, um so etwas in die Prüfung zu geben.“

CDU spricht von Symbolpolitik

Die CDU kündigte dagegen an, das Vorhaben nicht zu unterstützen. Zwar werde die CDU alles dafür tun, dass die AfD weder in Niedersachsen noch in Deutschland politische Verantwortung übernehme, sagte der CDU-Abgeordnete André Bock. Der Antrag von SPD und Grünen sei jedoch lediglich ein Symbol.

„Ein Parteiverbotsverfahren ist kein politisches Instrument, es ist ein rechtsstaatliches Verfahren“, sagte Bock. Er warnte, ein gescheitertes Verfahren könne der AfD nutzen. „Es würde sie vielleicht sogar noch stärken.“

AfD wehrt sich gegen Extremismus-Vorwurf

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Klaus Wichmann legte bei seiner Erwiderung Zeigefinger und Daumen dicht beieinander und sagte: „Eure Einstufung hat so viel Substanz – ich weiß nicht, ob Sie es dahinten erkennen können – das sind keine vier Millimeter. So viel bleibt über von Ihrem Kampf gegen rechts.“

Niedersachsens Verfassungsschutz hatte den Landesverband der AfD Mitte Februar als extremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD will juristisch dagegen vorgehen.

Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.

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