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Infos rund um Räumen und Streuen

GZ Plus IconSo ziehen die Bad Harzburger in den Kampf gegen Schnee und Eis

Am Freitag sind die Schneepflüge im Dauereinsatz. 

Am Freitag sind die Schneepflüge im Dauereinsatz. Foto: Schlegel

Warum schiebt der Schneepflug meine Einfahrt zu? Wer darf Salz streuen? Die GZ erklärt den Winterdienst des Bauhofs und sagt, welche Pflichten Privatleute haben.

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Von Holger Schlegel
Freitag, 09.01.2026, 16:00 Uhr

Bad Harzburg. Der Winter hat Bad Harzburg mit eisiger Hand im Griff und ein Dauerbrennerthema ploppt auf: Winterdienst. Sind die Straßen ordentlich geräumt? Warum schieben die Schneepflüge mühsam freigeschaufelte Einfahrten wieder zu? Warum wird hier und da erst so spät geräumt? Bis wann muss der Privatmann seinen Pflichten nachkommen? Und: Darf eigentlich jeder Salz streuen?

Die zentrale Rolle im öffentlichen Winterdienst spielt natürlich der städtische Bauhof. Rund 50 Leute haben der Bauhofchef Olaf Bewersdorf und sein Stellvertreter Markus Mai im Team, abzüglich natürlich der Krankheitsfälle und Urlauber. In der Regel, so wie am Freitag, sind gut 35 Männer und Frauen im Winterdiensteinsatz. 20 von ihnen besetzten die Schneeräumfahrzeuge. vier Lkw, drei Multicars und zwei Trecker sind als Räumfahrzeuge im Einsatz. Dazu kommen, je nach Verfügbarkeit, rund ein Dutzend Leute in den Fußkolonnen mit Schneeschieber und Fräse.

Und diese Besetzung ist seit Weihnachten, also seit dem ersten Schnee, im Einsatz. Der Beginn ist in der Regel morgens um 4 Uhr mit einer Kontrollrunde der Winterdienstbereitschaft. Je nachdem, was über Nacht vom Himmel gefallen ist, werden anschließend die Mannschaften losgeschickt. Am Freitag beispielsweise rollten die Fahrzeuge bereits um 4.30 Uhr los.

Rund 100 Kilometer Gemeindestraßen sind zu räumen. Sie haben verschiedene Prioritäten. Die Hauptverkehrsadern und die Zuwegungen zum Krankenhaus und zur Feuerwehr stehen ganz oben auf der Liste. Dann werden nach und nach die anderen Bereiche abgefahren. Auch öffentliche Parkplätze sind wichtig, das sind noch einmal 50.000 Quadratmeter. Parallel sind die Fußkolonnen unterwegs und bearbeiten die Gehsteige.

Marcel Hasse ist einer von 35 Männern und Frauen aus dem Bauhofteam, die dieser Tage den Winterdienst übernehmen.

Marcel Hasse ist einer von 35 Männern und Frauen aus dem Bauhofteam, die dieser Tage den Winterdienst übernehmen. Foto: Schlegel

Wenn es weiter schneit, geht es wieder von vorn los. Quasi in Dauerschleife. Geräumt wird bis in den Abend, allerdings nicht über Nacht. Los geht es dann erst wieder morgens um 4 Uhr mit der nächsten Kontrollfahrt.

Der Bauhof hat also gut zu tun, zumal die Räumfahrzeuge auch mal Straßen bearbeiten, für die die Stadt gar nicht zuständig ist. Denn beispielsweise wird die B4 von der Straßenmeisterei betreut. Allerdings würden die städtischen Fahrzeuge dort auch mal den Schnee wegschieben, wenn sie ohnehin die Straße entlangfahren, sagt Bewersdorf.

Es ist also gut zu tun, weswegen unter anderem die öffentlichen Weihnachtsbäume bisher noch nicht abgeschmückt wurden. Aber was ist eigentlich mit den Kritikpunkten, die immer wieder auf den Tisch kommen, wenn es um Winterdienst geht? Dass zum Beispiel hier und da erst so spät, oder vermeintlich gar nicht geräumt wurde? Einfache Antwort ist die oben genannte Prioritätenliste und eben die Tatsache, dass die Räummannschaften nicht überall gleichzeitig sein können. Bei dichtem Schneefall kommen sie womöglich auch gar nicht einmal überall durch.
Im Salzlager des Bauhofs werden die Fahrzeuge mit Streugut bestückt, hier ein Multicar, der gut eine Tonne fasst.  

Im Salzlager des Bauhofs werden die Fahrzeuge mit Streugut bestückt, hier ein Multicar, der gut eine Tonne fasst. Foto: Schlegel

Oft gehört wird auch der Vorwurf, die Räumfahrzeuge würden ohne Rücksicht auf Verluste mühsam freigeschippte Grundstückseinfahrten einfach wieder zuschieben. Ja, das sei ärgerlich, sagt Bewersdorf. Aber auch schwerlich zu verhindern. Das Fahrzeug könne nicht vor jeder Einfahrt den Räumschild hochfahren. Zum einen würde die Arbeit dann nie fertig, zum anderen wäre auch das Straßenstück dort dann nicht geräumt.

Und wie ist das mit dem Einsatz von Streusalz? Für Privatleute verboten, für den Bauhof nicht? Jein. Bei Wetterlagen wie gestern, mit der Gefahr von Glatteis, wird natürlich auch auf Streusalz nicht verzichtet. Auf den Hauptverkehrsstraßen nicht und auch nicht auf einigen Gehwegen, auch wenn dort die Fußkolonnen des Bauhofes in der Regel nur Schaufeln und ein wenig Split streuen. Aber an gefährlichen Steigungen kommt auch dort mal Streusalz zum Einsatz. Das Salzlager des Bauhofs fasst 400 bis 500 Tonnen, aktuell sind dort 300 Tonnen gelagert. Ein großer Lkw kann vier Tonnen laden, die kleinen Multicars gut eine Tonne.

Und wie lief es gestern, beim angekündigten Winterchaos? Abgesehen davon, dass der Schneefall des Morgens weit weniger dramatisch war, als angedroht, hatten die Bad Harzburger die Sache im Griff. So sahen es zumindest Besucher aus Nachbarstädten, dort seien die Straßen lange nicht so gut geräumt wie in Bad Harzburg. Was Olaf Bewersdorf, Markus Mai und dem Bauhofteam natürlich runterging, wie Öl.

DIE PFLICHTEN DER BÜRGER

Was Privatpersonen bei Schnee und Eis zu tun (und zu lassen) haben, steht in der städtischen Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bad Harzburg.

Bei Schnee und Glätte sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden Gehwege rutschsicher zu machen. Der Winterdienst muss werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein und bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholt werden. Das heißt: Nachschauen reicht nicht. Wer morgens räumt und mittags wieder Schnee hat, muss noch einmal ran.

Gehwege sind mindestens 80 Zentimeter breit von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte abzustreuen. Das gilt auch für schmale Gehwege sowie für Fußgängerüberwege. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen muss entlang der Grundstücksgrenzen ebenfalls ein durchgehender, mindestens 80 Zentimeter breiter Streifen geräumt werden.

Wo die Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümer übertragen ist, endet die Aufgabe nicht am Bordstein: Dann müssen auch Fahrbahnen bis zur Straßenmitte freigehalten werden – bei Eckgrundstücken sogar bis zum Kreuzungsbereich, in bestimmten Fällen über die gesamte Straßenbreite inklusive Einmündungen.

Schnee und Eis dürfen nicht einfach irgendwo aufgehäuft werden. Ablagerungen dürfen weder Fahrbahn, Rad- oder Gehweg gefährden noch unnötig behindern. Besonders sensibel sind Bushaltestellen und Schulbushaltestellen: Hier muss ein sicherer Zu- und Abgang für Fußgänger gewährleistet sein.

Beim Streuen gilt: Streusalz ist grundsätzlich tabu. Es darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, etwa wenn andere Mittel nicht ausreichen. Und das auch nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken, starken Steigungen oder Gefällstrecken. Baumscheiben und Grünflächen sind strikt salzfrei zu halten; salzhaltiger Schnee darf dort nicht gelagert werden.

Wenn es dann eines Tages wieder taut, müssen Eisreste beseitigt werden, ebenso Streumaterial, sobald keine Glättegefahr mehr besteht.

Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Räum- und Streupflicht. Zwar könnten bei Nichteinhaltung saftige Strafen fällig werden: bis zu 5000 Euro. Allerdings wird nicht mehr sofort mit der Bußgeldkeule gedroht. Vielmehr landen freundliche Erinnerungszettel in den Briefkästen der Häuser, vor denen nicht ordentlich gestreut wurde. Und das, so heißt es aus dem Ordnungsamt, reiche meistens schon. Quelle: www.stadt-bad-harzburg.de

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