Rechtliche Fragen zu Windrädern in Clausthal-Zellerfeld
Auf einem Teil des Geländes befindet sich bereits ein Solarpark und eine Pflanzenkläranlage. Foto: Neuendorf/Archiv
Beim Thema Windräder in Clausthal-Zellerfeld kommen rechtliche Fragen auf. Derweil hat die Bürgerinitiative eine Petition an den Rat überreicht.
Clausthal-Zellerfeld. Dass sich auf dem Gelände der ehemaligen Rüstungsfabrik Werk Tanne möglicherweise künftig Windräder drehen könnten, hat bei manch einem für Aufregung gesorgt. Eine Petition, die sich gegen das Vorhaben wendet, hat mehr als 1000 Unterschriften erreicht. Sie wurde jetzt Bürgermeisterin Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) in der jüngsten Sitzung des Stadtrates überreicht.
Rund 70 Prozent der Unterschriften kommen nach Angaben der Interessengemeinschaft für einen lebenswerten Oberharz aus dem Stadtgebiet von Clausthal-Zellerfeld. „Das ist für uns aufgrund des komplexen und nicht leicht zugänglichen Themas ein toller Erfolg“, stellen die Ersteller der Petition fest. Komplex und nicht leicht zugänglich ist das Thema tatsächlich, selbst wenn noch etliche Fragen zu klären sind, bevor überhaupt gesagt werden kann, ob, welche und wie viele Windräder dort aufgestellt werden können.
„Kommunale Steuerung“
Schriftlich beantwortet hat die Verwaltung etwa die Frage eines Einwohners, warum beim aktuellen Stand der Planung nicht vorgesehen ist, einen Bebauungsplan aufzustellen. Immerhin sei dies doch ein Mittel kommunaler Steuerung, etwa was Höhe, Standort und Anzahl der Anlagen angehe.

„1041 Menschen fordern: Rüstungsaltlast Werk Tanne – Kein Standort für Windkraftanlagen im Oberharz“ steht auf einem Schild, das Bente Buchenauer von der Bürgerinitiative hochhält. Foto: Skuza
In der Stellungnahme aus dem Rathaus heißt es: „Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß Paragraf 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch Windkraftanlagen im Außenbereich als privilegierte Vorhaben zulässig sind und hierfür lediglich entsprechende Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden müssen, was mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplans zur Entwicklung eines Windkraftprojekts im Bereich des ehemaligen Werks Tanne herbeigeführt werden soll.“
Fragen in Klärung
Zur Erläuterung: Die angesprochene Änderung des Flächennutzungsplans ist jenes Verfahren, das die Halali-Verwaltungsgesellschaft im Juni vergangenen Jahres beantragt hat und das, zumindest aus stadtplanerischer Sicht, das Vorhaben ins Rollen gebracht hat. Jetzt äußerte SPD-Fraktionssprecher Alexander Ehrenberg im Rat, unter Umständen solle man doch noch über einen zusätzlichen Bebauungsplan nachdenken, zumindest wenn entsprechende rechtliche Details geklärt sind und die das nahelegen würden. Diese rechtlichen Fragen befinden sich laut der Halali-Gesellschaft derzeit noch in Prüfung.
Bei der Bürgerinitiative für einen lebenswerten Oberharz jedenfalls stieß Ehrenbergs Anmerkung auf hörbaren Zuspruch. Auch sie fordert einen Bebauungsplan als „wichtiges steuerndes Instrument“. Die Initiative schreibt: „Nur so können wir selber im Oberharz bestimmen, wie der Windpark beschaffen sein wird. Ansonsten wird die Halali-Verwaltungs-GmbH im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums nach Bundesimmissionsschutzgesetz planen und schlussendlich der Landkreis Goslar darüber entscheiden.“
Info-Veranstaltung 2026
Lobende Worte findet die Bürgerinitiative indes für die Ankündigung der Halali, im kommenden Jahr eine Bürgerinformationsveranstaltung abhalten zu wollen (die GZ berichtete). Allerdings: „Wir hoffen jedoch, dass es keine einseitige Werbeveranstaltung von Seiten der Stadt und des Investors wird oder wie im vergangenen Juli eine Veranstaltung der Grünen. Vielmehr muss eine Bürgerinformationsveranstaltung von einer unabhängigen Moderation geleitet werden und allen Stimmen gleich viel Raum gegeben werden.“
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