Eigentümer können freiwillig einen Ablösebeitrag zahlen
Die Neue Mitte ist aus Mitteln der Stadtsanierung neu gestaltet worden. Foto: Eggers
Mit dem Ausbau der Dr.-Kurt-Schroeder-Promenade endet die Stadtsanierung in Braunlage. Uwe Mußgnug erklärt im Rat das Modell der Ablösevereinbarung mit den Bürgern.
Braunlage. Es ist schon eine Menge Geld. Wer beispielsweise ein 1000-Quadratmeter-Grundstück in der Braunlager Innenstadt hat, muss sich mit 8000 Euro an den Kosten für die Stadtsanierung beteiligen. Den Bescheid dafür dürfte die Stadt in den nächsten Monaten versenden. Wer nicht so lange warten will, kann auch einen sogenannten Ablösebetrag zahlen. Über ihn informierte in der Ratssitzung am Dienstagabend Uwe Mußgnug von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft.
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Steuerlich geltend machen
Für die etwa 250 bis 300 Eigentümern in dem Bereich bedeute dies, sie wissen frühzeitig, wie hoch ihre zukünftige Zahlungsverpflichtung sei. Zudem könnten sie unter anderem gleich Ratenzahlungen vereinbaren. Weiter wisse der Bürger, der den Ablösebetrag gezahlt habe, dass er keine Nachzahlungen befürchten müsse. „Der Grundstückseigentümer ist dann endgültig von der Pflicht zur Zahlung befreit“, erklärte Mußgnug. Zudem könnten die Privatpersonen unter den Eigentümern die Zahlung steuerlich geltend machen und sie beispielsweise den abzugsfähigen Werbungskosten zuordnen.
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Experte Uwe Mußgnug (r.) erklärt in der Ratssitzung das Modell der Ablösebeiträge. Foto: Eggers
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