Petition gegen Windpark-Pläne: Das sagt die Gemeinde Liebenburg
Hinter dem Klein Döhrener Kirchturm erheben sich die Anlagen des Windparks Beuchte in der Landschaft, der bislang insgesamt aus zehn Windrädern besteht. Im Dörfer-Dreieck könnten weitere errichtet werden. Foto: Gereke
Eine Bürgerinitiative sammelt Unterschriften für eine Petition gegen einen Windpark östlich von Liebenburg, die an die Gemeinde adressiert ist. Was sagt die Kommune?
Liebenburg. Noch immer läuft die Unterschriftensammlung für die Petition der Bürgerinitiative „Freie Horizonte – Drei Dörfer, eine Zukunft“, die sich gegen die Pläne für einen Windpark im Dreieck Liebenburg, Döhren und Neuenkirchen richtet. Ziel ist es, die Gemeinde aufzufordern, ihr Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch zu diesem Projekt zu verweigern. Auch die CDU-Gemeinderatsfraktion hat einen Antrag eingebracht, sich mit diesem Thema in den politischen Gremien zu beschäftigen und eine „einvernehmliche Stellungnahme“ zu formulieren. Aber wie ist die Sichtweise der Verwaltung dazu?
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„Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung nehmen die Sorgen und Fragen der Bürger natürlich ernst“, erklärt Verwaltungschef Alf Hesse im GZ-Gespräch. Allerdings will er einige Dinge klarstellen. „Die Petition ist ein legitimer Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Bürger haben selbstverständlich das Recht, ihre Bedenken zu äußern und sich zu organisieren. Rechtlich ist die Petition jedoch kein förmliches Beteiligungsinstrument nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Der Rat ist daher nicht verpflichtet, die Petition als eigenen Tagesordnungspunkt zu behandeln“, schickt Hesse vorweg. Aber: „Er kann dies politisch gleichwohl tun, wenn es einen neuen, entscheidungsreifen Sachstand gibt. Das ist allerdings derzeit nicht der Fall.“
Rechtlicher Spielraum ist sehr eng
In diesem Zusammenhang verweist Hesse darauf, dass das Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nur für Angelegenheiten vorsehe, die im sogenannten eigenen Wirkungskreis der Gemeinde liegen und nicht ausdrücklich vom Bürgerbegehren ausgeschlossen sind. „Im aktuell diskutierten Thema der Regionalplanung und die damit verbundene Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie liegt die Zuständigkeit aber beim Regionalverband Großraum Braunschweig und nicht bei der Gemeinde. Und ein Bürgerbegehren über die Bauleitplanung der Gemeinde wie bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ist ausdrücklich ausgeschlossen.“ Folge: „Ein Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid gegen die Planung eines Windparks ist daher rechtlich nicht möglich“, erklärt Hesse. Die Beteiligung der Öffentlichkeit finde in den dafür vorgesehenen gesetzlichen Verfahren der Regionalplanung und der Bauleitplanung statt.

Im Westen der Gemeinde Liebenburg gibt es bereits einen Windpark – eine weitere Überlegung zum Ausbau der Windkraft ist, auch östlich des Flöthebergs Windenergieanlagen zu errichten. Foto: Gereke
Der Bürgermeister betont darüber hinaus, dass wichtige Entscheidungen in diesem Zusammenhang nicht durch die Gemeinde allein getroffen würden. Der Regionalverband Großraum Braunschweig entscheide im Rahmen der Regionalplanung über Vorranggebiete für Windenergie. Der Landkreis Goslar sei Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen. „Die Gemeinde Liebenburg wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt und kann dort ihre kommunalen Interessen einbringen.“ Viele in der Petition angesprochene Punkte zu Naturschutz, Gesundheit, militärische Belange würden bereits von den zuständigen Fachbehörden geprüft und im gesetzlichen Verfahren abgewogen, so Hesse. „Die Gemeinde Liebenburg als Träger öffentlicher Belange hat bereits im vergangenen Jahr dazu ihre Stellungnahme im Rahmen ihrer Zuständigkeiten abgegeben und die Planungen zur Kenntnis genommen.“
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Was das gemeindliche Einvernehmen angehe, so sei es ein Baustein des Baugenehmigungsverfahrens beim Landkreis Goslar und dient der Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit. „Es darf nur aus rechtlichen Gründen verweigert werden, nicht aufgrund allgemeiner politischer Erwägungen. Und es ist eben kein Teil des Regionalplanungsverfahrens, in dem wir uns im Moment befinden. Kommt es in einem festgelegten Vorranggebiet zu einem genehmigungsfähigen Projekt, ist der rechtliche Spielraum der Gemeinde für eine Versagung des Einvernehmens daher sehr eng.“ Eine pauschale Ablehnung allein mit allgemeinen Einwänden aus der Petition wäre deshalb rechtlich nicht haltbar und könnte von der Genehmigungsbehörde ersetzt oder dem Vorhabenträger eingeklagt werden. Darauf hatte auch bereits der Landkreis hingewiesen.
Ziehen der Öffnungsklausel ist nicht im Gespräch
Der Protest im Osten der Gemeinde Liebenburg zum jetzigen Zeitpunkt kochte unter anderem angesichts der Ereignisse in der Nachbarkommune hoch. Schladen-Werla hat sich nämlich dazu entschlossen, die Gemeindeöffnungsklausel bei der Ausweisung von Windenergieflächen zu ziehen, um einen Windpark östlich von Hornburg zu ermöglichen – noch bevor dort der Regionalverband ein Vorranggebiet ausweist. Im Raum Liebenburg/Döhren/Neuenkirchen keimten deshalb Befürchtungen auf, so etwas könnte auch bei ihnen passieren. „Die Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht es Kommunen, Windenergiegebiete eigenständig auszuweisen, auch wenn Regionalpläne dies bisher nicht vorsahen“, erläutert Hesse. „Aber ich kann unsere Bürger beruhigen: Seitens der Verwaltung wird es keinen Vorschlag geben, von der Gemeindeöffnungsklausel Gebrauch zu machen, und bisher hat auch keine der derzeit im Rat vertretenen Parteien diese Absicht erkennen lassen.“

Die Bürgerinitiative „Freie Horizonte – Drei Dörfer, eine Zukunft“ wehrt sich gegen die Windparkpläne für das Dörfer-Dreieck Liebenburg, Döhren, Neuenkirchen. Foto: Gereke
Hesse: „Sobald es einen neuen, konkreten Sachstand gibt, zu dem der Rat tatsächlich entscheiden muss, wird die Verwaltung die politischen Gremien auch mit einer Ratsvorlage befassen.“ Darüber hinaus seien – wie schon in der Vergangenheit bei anderen Verfahren – öffentliche Veranstaltungen möglich, in denen Verwaltung, Politik, Projektierer und Bürgerschaft miteinander ins Gespräch kommen könnten. Und der Bürgermeister weiter: „Im Verfahren der Regionalplanung können die Inhalte der Petition beim Regionalverband im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragen werden. Die Gemeinde ist hier nicht der richtige Adressat.“
Heißt in Summe: Hesse ist der Meinung, die Petition entfaltet an die Gemeinde gerichtet nicht nur keine rechtliche Wirkung, sondern habe zudem die falsche Stoßrichtung. Denn: Die Kommune weist weder Vorranggebiete aus, noch genehmigt sie Windkraftanlagen. „Was sie könnte, das ist die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel. Aber das ist nicht vorgesehen“, so der Bürgermeister.
HINTERGRUND
Was passiert, wenn es keine gültige Flächenplanung gibt? Grundsätzlich beruhen die Flächenziele zum Windkraftausbau, die der Regionalverband Großraum Braunschweig regionalplanerisch umsetzen muss, auf das Wind-an-Land-Gesetz, das der Landtag in Hannover verabschiedet hat – als Folge der vorausgegangenen entsprechenden Bundesgesetzgebung. „In diesem Zusammenhang hat sich der Regionalverband selbst zum Ziel gesetzt, nicht näher als 1000 Meter mit Windenergieanlagen an Siedlungen heranzurücken. Das Gesetz macht es nämlich auch möglich, diesen Abstand auf 600 Meter zu vermindern“, erklärt Liebenburgs Bürgermeister Alf Hesse. Auch halte der Regionalverband bei seinen Planungen „einheitliche verträgliche Mindestabstände“ zwischen den Gebieten ein, die das Gesetz so nicht fordere, so Hesse weiter. „Wenn der Regionalverband es nicht schafft, das Flächenziel für Windenergie zu erreichen, dann fallen diese freiwilligen Selbstbeschränkungen weg. Dann tritt die sogenannte Superprivilegierung in Kraft und es droht eine unkontrollierte Verspargelung der Landschaft. Gegebenenfalls droht der Bau einzelner Anlagen ohne Konzentration auf bestimmte Flächen – außerhalb bisher geplanter Vorrangflächen und deutlich näher an Siedlungsgebieten“, fasst Hesse zusammen.
Wie geht es überhaupt in dem Verfahren zur Ausweisung neuer Windvorranggebiete weiter? Nach der ersten Offenlegung der Pläne zum „Sachlichen Teilplan Windenergie“, wie es offiziell heißt, sind beim Regionalverband rund 1600 Stellungnahmen eingegangen. „Sie sind inzwischen gesichtet, thematisch unterteilt und werden aktuell behandelt. Aufgrund der Inhalte der Stellungnahmen wird derzeit die Planungskulisse überarbeitet und angepasst“, teilt Erste Verbandsrätin Anna Weyde auf eine GZ-Anfrage beim Regionalverband mit. „Nach Auswertung aller Stellungnahmen und entsprechender Anpassung wird der Plan absehbar im Sommer 2026 ein zweites Mal ausgelegt werden“, kündigt sie an. Es wäre der Zeitpunkt für eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit. „Auslegungen sind der Transparenz und Teilhabe verpflichtet. Wir erhoffen uns sachliche Stellungnahmen, die das Ergebnis der Planungen inhaltlich voranbringen“, erklärt Kristin Kunath, Sprecherin des Regionalverbands.
In den vergangenen drei Wochen sind übrigens rund 100 weitere Bürger der Online-Petition „Kein Windpark für Liebenburg/Döhren/Neuenkirchen“ gefolgt. Stand Mittwochmittag hatten 801 Personen unterzeichnet. Und der CDU-Antrag zur Petition steht auf der Tagesordnung des nächsten Verwaltungsausschusses. Der tagt nicht öffentlich – „und es wird darum gehen, ob und in welchen Fachausschuss der kommt, nicht um etwas Inhaltliches“, so Hesse.
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