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Kommentar zum Rechtsanspruch

GZ Plus IconGanztagsbetreuung in Goslar? Herzlichen Glückwunsch...

Mehrere bunte Schulranzen stehen in einer Reihe auf dem Boden eines Klassenraums, im Hintergrund sind auf Tischen gestapelte Stühle zu sehen.

Schulranzen stehen vor einem Klassenzimmer. Foto: Arne Dedert/dpa (Symbolfoto)

Künftige Erstklässler haben ab August das Recht auf Ganztagsbetreuung. GZ-Redakteur Frank Heine macht in seinem Kommentar auf noch viele Ungereimtheiten aufmerksam.

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Von Frank Heine
Dienstag, 10.03.2026, 14:00 Uhr

Goslar. Haben Sie auch ein Kind, das im Sommer sein Abenteuer Schule beginnt und in die erste Klasse einer Grundschule aufgenommen wird? Herzlichen Glückwunsch. Dieser Schritt ist ein erster echter Meilenstein im Leben eines (kleinen) Menschen.

Sind Sie gleichzeitig darauf angewiesen und haben sich darauf verlassen, dass Ihr Kind mit Schulstart eine vom Gesetzgeber garantierte Rundumbetreuung mit acht Stunden am Wochentag und zusätzlich in den Ferien bekommt? Dann – Achtung: Ironie – ebenfalls herzlichen Glückwunsch.

Ruckeln, Holpern, Knarzen

Sie brauchen mindestens gute Nerven, weil Ihnen echte Lösungen, wenn überhaupt, erst spät konkret aufgezeigt werden können. Sie müssen zusätzlich damit rechnen, dass es in der Organisation ruckelt, im Ablauf holpert und am Ende immer noch nicht alle zufrieden sind.

Goslars Erster Kreisrat Frank Dreßler nennt es lapidar, aber passend und griffig „Gesetzgeber-Romantik“, wenn Politik und ausführende Behörden wie Ministerien ganz oben gut gemeinte Gesetze beschließen und in ellenlange Erlasse gießen – ohne Blick für die Lage ganz unten in den Landkreisen und Kommunen, die am Ende für Personal, Abläufe und Finanzierung verantwortlich gemacht werden und dem Kuddelmuddel nolens volens ein Gesicht geben (müssen).
Mann mit kurz geschnittenem Haar und hellblauem Hemd mit offenem Kragen

Frank Heine Foto: Sowa

Für den Papierkorb gerechnet

Nur ein Beispiel: Jahrelang rechnet Goslar den Bau von Mensen durch, redet sich kommunalpolitisch die Köpfe heiß und wartet lange, lange und noch länger auf Konkretes – um kurz vor Toreschluss zu erfahren, nicht zuständig zu sein und dass es im Prinzip reicht, wenn Kinder ihr mitgebrachtes Brot am Platz essen können. Die Verantwortung liegt am Ende bei den Landkreisen, die laut Dreßler „die einzigen im System sind, die kein Geld kriegen“.

Verschiedene Betreuungsschlüssel

Und wer will eigentlich ernsthaft jemandem erklären, dass im Hort zwei Fachkräfte nicht mehr als 20 Kinder betreuen dürfen, während es beim schulischen Ganztag reicht, wenn eine Person mehr als 25 Kinder beaufsichtigen kann? Wäre der erste richtige Schritt nicht der, Eltern verlässlich die Gewissheit zu geben, dass sie mit einer wirklich verlässlichen Grundbetreuung für ihr Kind rechnen können, um ihnen im Job den Rücken freizuhalten? Bei allen Bemühungen zuletzt, in den Kindertagesstätten, mehr Personal zur Verfügung zu stellen, fallen in einigen Einrichtungen immer noch nicht selten und kurzfristig Betreuungszeiten aus. Was nicht nur, aber auch mit vorgeschriebenen Personalschlüsseln zu tun hat.

Am Ende hilft der liebe Gott

Mit allen Klagen durch? Allen Ballast von der Seele geschrieben? So weit schon. Vielleicht wird ab August ja alles doch nicht so schlimm. Auch in einer Mensa, die jetzt nicht mehr gebaut werden muss, würde schließlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht worden wäre. Bleibt wie so oft der Grundsatz: Am Ende hilft der liebe Gott – in kirchlichen Kitas schon von Amts wegen. Und sonst, weil er kein Bürokrat ist und der Bürokratie trotzdem kleine Sünden verzeiht.

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