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Satzung geändert

GZ Plus IconAlte Grabsteine: Oberharzer Friedhof wird zum begehbaren Archiv

Was passiert mit alten Grabsteinen auf dem Friedhof in Braunlage? Die neue Friedhofssatzung der Stadt macht dazu einen Vorschlag.

Was passiert mit alten Grabsteinen auf dem Friedhof in Braunlage? Die neue Friedhofssatzung der Stadt macht dazu einen Vorschlag. Foto: Nachtweyh

Dem Wandel in der Friedhofskultur will die Stadt Braunlage mit einer weiteren Form der Bestattung und einer anderen Art des Umgangs mit alten Grabsteinen Rechnung tragen. Platz für neue Erinnerungsflächen gibt es schließlich auf dem Friedhof.

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Von Berit Nachtweyh
Mittwoch, 10.09.2025, 18:00 Uhr

Braunlage. Seit März 2020 gehört die Friedhofskultur in Deutschland zum immateriellen Kulturerbe. Doch der Titel kann kaum darüber hinwegtäuschen, dass sich diese Kultur wandelt. „Friedhöfe werden nicht selten als Spiegelbild der Gesellschaft bezeichnet. Und so wie sich die Gesellschaft wandelt, gilt dies auch für den Friedhof“, schreibt der Deutsche Städte- und Gemeindebund schon 2021 in einer Dokumentation. Die jetzt verabschiedete Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Braunlage will diesem Wandel Rechnung tragen – mit einer neuen Form der Bestattung und einer neuen Regelung zum Umgang mit Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechts.

Die klassische Erdbestattung werde für die kommunalen Friedhöfe in Braunlage und Hohegeiß kaum noch nachgefragt, sagt Standesbeamter Kenneth Schuller von der Stadtverwaltung. Gut 90 Prozent aller Begräbnisse seien Urnenbeisetzungen, sagt er. Schon allein das verändere das Bild des Friedhofs, denn Urnengräber sind kleiner als Sarggräber. Hinzu komme die steigende Nachfrage nach Gemeinschaftsgrabstätten. Mit anderen Worten: Auf dem Friedhof entstehen vermehrt Freiflächen.

Sechs neue Bäume

Auf einer solchen Freifläche soll ab 2026 die Möglichkeit für Baumbestattungen geschaffen werden. Auch dafür gebe es eine steigende Nachfrage, bestätigt Kenneth Schuller. Nicht nur im Friedwäldern wie in Bad Sachsa, sondern auch auf Friedhöfen werden Baumbestattungen andernorts bereits angeboten. In Braunlage sollen zu diesem Zweck noch im Herbst auf einer der Freiflächen in der Abteilung 8 des Braunlager Friedhofs sechs Bäume gepflanzt werden, pro Baum sind dann maximal zwölf Urnen vorgesehen. Auch Baumbestattungen sind grundsätzlich Urnenbestattungen, werden aber nach einem eigenen Tarif abgerechnet. Die zu vergebenden Plätze werden laut Satzung durch die Stadt als Friedhofsträger vergeben, frei wählbar ist der Platz unterm Baum also nicht.
Baumbestattungen sind Urnenbestattungen unter dafür vorgesehenen Bäumen.

Baumbestattungen sind Urnenbestattungen unter dafür vorgesehenen Bäumen. Foto: Pixabay

Änderungen schreibt die neue Friedhofssatzung auch für die bereits etablierte Gemeinschaftsgrabstätte fest: Dort ist an der dazugehörigen Stele zwar das Anbringen einer Namensplakette für die Verstorbenen möglich, das Abstellen von Blumen, Töpfen und anderen Utensilien ist in diesem Bereich ab 2026 aber ausdrücklich nicht mehr gestattet.

Grabsteine erhalten

Die neue räumliche Großzügigkeit auf den Friedhöfen der Stadt brachte die CDU-Fraktion im Stadtrat auf eine weitere Idee, die nun ebenfalls in der Satzung verankert worden ist: Grabsteine von abgelaufenen Gräbern können auf dem Friedhof belassen werden und dort möglicherweise auch auf einer gesonderten Fläche zusammengefasst zu einer Art begehbarem Archiv werden. In der Satzung klingt das dann so: „Mit Zustimmung der bisherigen Nutzungsberechtigten können Grabmale an der eingeebneten Stelle belassen werden oder in einem durch die Stadt Braunlage ausgesuchten Areal aufgestellt werden. Die weitergehende Nutzung oder der Abbau der Grabmale obliegt dann allein der Stadt Braunlage. Mit der erteilten Zustimmung geben die Nutzungsberechtigten diesbezüglich alle Rechte und Pflichten ab. Dies gilt auch für eventuell anfallende Kosten.“

Eine ähnliche Regelung habe es auch früher schon mal gegeben, sagt Kenneth Schuller. Sehr viel früher. Bis irgendwann der Platz auf dem Friedhof knapp wurde – dann mussten die Angehörigen der abgelaufenen Grabstätten die Steine auf eigene Kosten entfernen lassen. Im Stadtrat fand der Antrag der CDU sofort breiten Anklang. Auch in anderen Orten, beispielsweise im benachbarten Benneckenstein, werde mit alten Grabsteinen ähnlich verfahren, erklärte CDU-Fraktionschef Albert Baumann. Es sei eine Form, die Ortsgeschichte zu bewahren und zu dokumentieren.

Idee für die Bergstadt

St. Andreasbergs Ortsvorsteher Karl-Heinz Plosteiner will diese Anregung auch in die Bergstadt weitergeben, wo der Friedhof unter kirchlicher Verwaltung steht. Alle Änderungen in der Satzung gelten nämlich nur für die Friedhöfe in Braunlage und Hohegeiß, denn nur sie befinden sich in Zuständigkeit der Stadt Braunlage.

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