Stadt will Friedhofssatzung ändern: Mehr Wünsche für Trauernde

Veränderungen soll es auch den Stelen geben, an denen die Namen der auf der grünen Wiese beerdigten Menschen stehen. Foto: Eggers
Die jeweiligen Fachausschüsse schlagen dem Rat für die Sitzung am Donnerstag vor, die Wünsche der Hinterbliebenen auf den Friedhöfen künftig stärker zu berücksichtigen. Bürgermeister Wolfgang Langer stellte diese dabei in den Sitzungen vor.
Braunlage. Die Fachausschüsse empfehlen dem Rat, künftig die Wünsche der Hinterbliebenen auf den Friedhöfen in Braunlage und Hohegeiß stärker zu berücksichtigen. Unter anderem sollen Baumbestattungen möglich sein, in Ausnahmefällen die Ruhezeiten in Reihengrabstellen verlängert werden können und die Trauerfeiern für Urnenbeisetzungen sollen nicht mehr in der Kapelle enden müssen.
15 Jahren hat es keine Veränderungen bei der Friedhofssatzung gegeben, elf Jahre sind die Gebühren nicht verändert worden. Beides hatte die Verwaltung überarbeitet, wie Bürgermeister Wolfgang Langer in den Sitzungen des Ausschusses für Bau, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft und Tourismus sowie des Ausschusses für Personal und Finanzen mitgeteilt hat.
Kostendeckung angestrebt
Der Friedhof in St. Andreasberg ist kirchlich und deshalb nicht von den angestrebten Beschlüssen betroffen. Wie Wolfgang Langer jedoch berichtete, habe sich die Stadt Braunlage bei einigen Veränderungen an dem Friedhof der Bergstadt orientiert, auch, was die Kosten angeht.
Er habe bei der Gebührensatzung zunächst eine Kostendeckung angestrebt, so das Stadtoberhaupt weiter. „Als ich dann aber die Zahlen gesehen habe, war mir klar, das können unsere Bürger nicht finanzieren“, erklärte Langer. Also habe er die Fraktionsvorsitzenden eingeladen und sei mit ihnen die einzelnen Positionen durchgegangen. Dabei seien Preise festgelegt worden, die von den jeweiligen Vertretern als gerade so noch möglich gewertet wurden. „Wir haben dabei einen Deckungsgrad zwischen 45 und 85 Prozent erreicht“, sagte er. Mehr sei nicht möglich. Dadurch werde das Minus bei dieser Kostenstelle von derzeit 97.000 Euro erheblich sinken.
Geldbuße bis 5000 Euro
Die Nachfrage nach Baumbestattungen steige, berichtete der Bürgermeister weiter. Deshalb habe beispielsweise der Friedwald bei Bad Sachsa einen solchen Zulauf. „Viele Braunlager wollen aber in Heimaterde begraben werden“, meinte er. Deshalb wolle die Stadt dies nun auch in Braunlage anbieten. Sechs Bäume soll dafür erst einmal angepflanzt werden, unter denen zwölf Bestattungen möglich wären.
Eine Veränderung gibt es auch bei den Reihengrabstätten. Bei ihnen konnte die Ruhezeit bisher nicht verlängert werden und war auf 30 Jahre, beziehungsweise 20 Jahre bei Urnenbestattungen begrenzt. In Ausnahmefällen soll aber künftig eine Verlängerung möglich sein, beispielsweise wenn der Ehepartner noch jung sei. Für sie sei es häufig schwer zu verkraften, wenn das Grab des Partners eingeebnet werde, hieß es in der Sitzung.
Auch Ordnungswidrigkeiten sollen künftig auf dem Friedhof mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden. Eine solche Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise, wenn der Halter die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt.
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Die neue Friedhofsatzung berücksichtigt die Wünsche der Hinterbliebenen stärker. Foto: Eggers