Zähl Pixel
Sohn sagt sich vom Angeklagten los

GZ Plus IconOkeraner Mordprozess: Anwalt fordert Freispruch wegen Beweismangel

Warteraum mit Holzfußboden, Stuhlreihe rechts, mehreren Personen und offenem Durchgang zu einem Flur.

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: Klengel

Im Okeraner Mordprozess hielten der Verteidiger und die Anwältin der Familie ihre Plädoyers. Bruder und Sohn der Toten hatten deutliche Botschaften für den Angeklagten.

Von Corina Klengel Mittwoch, 07.01.2026, 16:00 Uhr

Braunschweig/Oker. Nach einem gut zweistündigen Plädoyer im Okeraner Frauenmord-Prozess schloss Verteidiger Matthias Jochmann mit der Feststellung, man könne seinem Mandanten die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen. Er beantragte, den 50-Jährigen vom Vorwurf des Mordes freizusprechen, was nach seiner bisherigen Verteidigungsstrategie nicht überraschend kam.

Durchaus neu war das Bild, welches er vor dem Braunschweiger Landgericht von der Familie des Angeklagten zeichnete, zumal sich dieses sehr von den bislang gehörten Zeugenaussagen unterschied. Sein Mandant sei ein ruhiger Mensch, bescheiden und angenehm im Umgang, betonte Jochmann.

Längst habe dieser die Vormachtstellung in der Familie an seine beiden Söhne verloren. Selbst seine verstorbene Frau sei ihm zu Lebzeiten körperlich überlegen gewesen, da er eher von schmächtiger Statur sei.

Demonstration eines Herrschaftsanspruchs

Ganz anders Rechtsanwältin Stefanie Artelt-Tiede, die in diesem Verfahren die Söhne des Angeklagten sowie den Bruder der Getöteten vertrat. Die Tat des Angeklagten sei eine Demonstration seines Besitz- und Herrschaftsanspruchs über seine Frau gewesen, so die Nebenklagevertreterin. Ihre Mandanten seien zutiefst davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat aus Eifersucht begangen habe. Wie schon der Staatsanwalt am Tag zuvor forderte die Anwältin eine lebenslange Freiheitsstrafe. Auch sie sah angesichts vier erfüllter Mordmerkmale die besondere Schwere der Schuld.

Verteidiger entwirft Alternativ-Versionen

Die Verteidigung stellte erneut mehrere Versionen von denkbaren Alternativgeschehen vor. Matthias Jochmann hielt es nach wie vor für möglich, dass die schwerbehinderte Tochter das Unglück versehentlich in Gang setzte. Auch an der Theorie eines Suizids der Mutter hielt der Rechtsanwalt fest. Sie sei mit der Pflege der Tochter völlig überfordert gewesen.

Möglicherweise habe sie den Brand gelegt, um die Wohnung unbewohnbar zu machen, um dort wegzukommen. Das sei dann völlig aus dem Ruder gelaufen, spekulierte Jochmann. Die genannten Alternativen zu dem vom Staatsanwalt angenommenen Tatverlauf seien immer noch so wahrscheinlich, dass man sie nicht ausschließen könne, argumentierte der Verteidiger.

Staatsanwalt und Nebenklage einig

Der Staatsanwalt und auch die Nebenklagevertreterin sahen dagegen das Kerngeschehen als erwiesen an. Demnach habe der Angeklagte seine Frau mitten in der Nacht mit einem Brandbeschleuniger übergossen und angesteckt. Artelt-Tiede geht von einem Tatplan aus, der schon länger reifte. Als Indizien dafür zählte sie auf, dass der Angeklagte kurz zuvor seinen Garten verkauft hatte und über Bargeld verfügte. In der Tatnacht fand man seinen Tresor im Kofferraum seines Wagens, das Geld in seinen Taschen. In der Wohnung befanden sich Benzinkanister und Grillanzünder. Der Stacheldraht, mit dem der Angeklagte die Treppe der Terrasse verbarrikadierte, war verschwunden.

Verhalten nach der Tat

Staatsanwalt Ulrich Weiland hatte sich vor allem an dem Nachtatverhalten des Angeklagten gestört. Während der älteste Sohn bei seiner brandverletzten Mutter hockte und sich alle Nachbarn um Hilfe bemühten, habe der Angeklagte Zeugenaussagen zufolge unbeeindruckt eine Zigarette geraucht. Er habe helfen wollen, doch der älteste Sohn habe ihn „weggeschickt“, konterte Jochmann in seinem Plädoyer. Der Sohn sei so aggressiv gewesen, dass sein Mandant es nicht gewagt habe, ihm zu widersprechen.

Erneut zog Jochmann die Aussagen der Söhne in Zweifel, nannte den Älteren einen „Brausekopf“ und vermutete eine Absprache der Brüder zum Nachteil des Angeklagten.

Artelt-Tiede warf dem Verteidiger vor, er habe die Söhne mit seiner stundenlangen Befragung regelrecht „gegrillt“. Sie erinnerte daran, dass die 22 und 17 Jahre alten Söhne freiwillig ausgesagt hätten. Der Verteidiger habe den 22-Jährigen als Schauspieler und beide als Lügner verunglimpft. „Dem trete ich entschieden entgegen“, erklärte Artelt-Tiede in Richtung des Verteidigers.

Sohn legt Namen des Vaters ab

Die Nebenklagevertreterin schloss ihr Plädoyer mit persönlichen Nachrichten ihrer Mandanten für den Angeklagten: Es sei unerträglich, dass sich der Angeklagte als derjenige dargestellt habe, dem Unrecht getan wurde. Der Bruder der Getöteten ließ ausrichten, er werde ihm nie vergeben. Von dem 17-jährigen Sohn kam die übermittelte Aussage, dass er den Familiennamen abgelegt und den Namen seiner Mutter und seines Onkels angenommen habe.

Der Angeklagte erklärte in dem ihm zustehenden Schlusswort, dass sein Schwager an allem schuld sei. „Er hat alles kaputtgemacht“, sagte er.

Am Freitag soll das Urteil verkündet werden.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region