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„Politisch fragwürdig“

GZ Plus IconStreit um Campingplatz Prahljust spitzt sich zu: Camper sind empört

Die Interessengemeinschaft des Campingplatzes Prahljust kritisiert das Vorgehen der Stadt scharf.

Die Interessengemeinschaft des Campingplatzes Prahljust kritisiert das Vorgehen der Stadt scharf. Foto: Neuendorf

Nach dem geplatzten Bank-Deal beim Campingplatz Prahljust will die Stadt die Räumungsfrist verlängern. Mit neuen Bedingungen sorgt sie für Unmut unter den Campern.

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Von Corinna Knoke
Dienstag, 11.11.2025, 04:00 Uhr

Buntenbock. Es kommt keine Ruhe in die Debatte um den Campingplatz Prahljust. Nachdem bekannt wurde, dass Familie Landers die 2 Millionen Euro für den Kauf der städtischen Fläche nicht aufbringen kann, sollte der Campingplatz eigentlich bis Ende des Jahres geräumt werden. Nun will die Stadt die Frist bis zum 31. März 2026 verlängern – allerdings unter zwei Bedingungen. Die Interessengemeinschaft Freunde Prahljust reagiert empört.

HINTERGRUND

Seit über einem Jahr ist die Zukunft des Platzes Thema hitziger Debatten. Camper hatten aus Sorge um ihre Stellplätze eine Onlinekampagne gestartet und eine Interessengemeinschaft gegründet, die mittlerweile fast 4000 Unterschriften gesammelt hat. Der Campingplatz Prahljust liegt teils auf Flächen im Besitz der Familie Landers, teils auf städtischen Flächen. Die Stadt hatte beschlossen, den im September 2025 auslaufenden Pachtvertrag mit Familie Landers nicht zu verlängern, sondern die Fläche zu verkaufen.

In einem Interessenbekundungsverfahren im vorigen Jahr hatte die Überland-Camping-Gruppe aus Berlin 1,8 Millionen Euro für die zehn Hektar große Fläche geboten, die Landers nur 1 Million Euro. Erst das spätere Angebot von 2 Millionen brachte die Familie wieder ins Rennen. Trotz der einstimmigen Ratsentscheidung im September blieb das Verhältnis zwischen Landers und einigen Ratsmitgliedern zerrüttet. Manche befürchteten bereits, dass die Bank den Kredit nicht gewährt. Jetzt ist genau das eingetreten. cok

Die Camper hatten noch vor zwei Wochen an Stadt und Pächter appelliert, eine Lösung zu finden, damit sie ihr geliebtes „Zuhause“ behalten können. Jetzt aber verschärft sich der Ton. In einer neuen Pressemitteilung kritisiert die Interessengemeinschaft die Stadt scharf.

Auf der Homepage des Campingplatzes schreibt Betreiberin Karin Landers, sie habe nach dem geplatzten Bank-Deal wochenlang auf eine Rückmeldung der Stadt gewartet. Die Verwaltung verweist auf Verzögerungen wegen der Urlaubszeit des städtischen Anwalts in den Herbstferien. Seit die Landers gegen die Stadt klagen, läuft die Kommunikation ohnehin nur noch über juristische Vertreter.

Details aus dem Schreiben des Anwalts

Über die Details aus einer Videokonferenz mit dem Anwalt und Gesprächen mit Ratsmitgliedern hat sich die Stadt bislang bedeckt gehalten – es gehe schließlich um Vertragsinterna. Nun aber machen die Landers und die Prahljust-Freunde die zwei Bedingungen öffentlich: Zum einen soll Familie Landers auf ihr beim Amtsgericht eingetragenes Vorkaufsrecht verzichten, zum anderen Gespräche mit drei potenziellen Käufern für ihre eigenen vier Hektar großen Campingplatzflächen führen.

„Das ist faktisch richtig“, bestätigt Kämmerer Michael Strübig. Nach Auffassung der Stadt und ihres Anwalts bestehe das Vorkaufsrecht aber ohnehin nicht mehr, da es an den Pachtvertrag gekoppelt sei und der Ende September auslief. Außerdem stellt der Allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin die Frage, was Landers überhaupt mit dem Vorkaufsrecht wollen. Sie hatten ja die Möglichkeit, die Fläche zu kaufen. Die Bank hat den Kredit bekanntlich abgelehnt.

Weiterbetrieb durch neue Eigentümer?

Kritik kommt von der Interessengemeinschaft auch daran, dass Landers mit drei potenziellen Käufern verhandeln soll, „obwohl sie selbst nur einen davon als geeignet für ihr Unternehmen sehen“. In einer Mail an eine Camperin schreibt Bürgermeisterin Petra Emmerich-Kopatsch (SPD): „Es hätten sich doch alle gewünscht, dass Familie Landers selbst den Platz kauft. Leider ist es dazu nicht gekommen.“ Deshalb müsse nun geprüft werden, ob die damaligen Bieter aus dem Interessenbekundungsverfahren noch Interesse an der städtischen Fläche haben.

Bekannt ist, dass der Campingbetrieb ohne die im Besitz der Landers befindlichen Flächen derzeit nicht möglich wäre. Auf ihnen befinden sich zentrale Teile der Infrastruktur, wie Sanitäranlagen und Rezeption. Sollten die jetzigen Betreiber verkaufen, würde damit die Grundlage für einen Weiterbetrieb durch neue Eigentümer geschaffen.

Diese beiden Bedingungen sorgen bei den Campern für Empörung. „Das Vorgehen empfinden wir als äußerst bedenklich und politisch fragwürdig“, heißt es in der Mitteilung der Interessengemeinschaft. „Damit entsteht der Eindruck, dass Stadt und Rat Einfluss auf Eigentümerentscheidungen nehmen wollen.“ Das untergrabe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger „in eine verantwortungsvolle kommunale Politik und einen rechtsstaatlich sauberen Ablauf“.

Stadt weist den Begriff „Erpressung“ zurück

Auch die Landers haben zu den Forderungen eine deutliche Meinung: Auf ihrer Homepage schreiben sie, sie seien „nicht weiter erpressbar“. Zwar liefen weiterhin Gespräche, um die Zukunft des Platzes irgendwie zu retten, man habe den Fokus aber jetzt auf den Rückbau gelegt. „Wir empfinden es als sehr unfair, dass das Wohl der Gäste als Druckmittel gegen uns verwendet wird“, heißt es dort weiter. Alle Camper hätten deshalb Sonderkündigungen zum 31. Dezember erhalten. Der Betrieb werde zum Jahreswechsel eingestellt.

Warum die Camper nun Kündigungen bekommen, kann die Bürgermeisterin nicht nachvollziehen. Die Stadt habe die verlängerte Räumfrist lediglich mit einer Bitte verbunden. Die Interessengemeinschaft, die das Anwaltsschreiben kennt, spricht dagegen von einer „deutlich verbindlicheren Formulierung“.

Strübig hält die Vorwürfe für überzogen: „Das sind normale Vertragsbestandteile.“ Den Begriff „Erpressung“ weist er zurück. Eine solche Unterstellung könne strafrechtlich relevant sein, zumal sämtliche Schritte mit dem Anwalt abgestimmt worden seien. „Wenn ich bei meiner Bank ein Konto eröffne, muss ich Kontoführungsgebühren zahlen. Nach der Logik der Camper wäre das auch Erpressung“, sagt Strübig. Als „grausame Bedingung“ könne man es jedenfalls nicht bezeichnen, sich mit möglichen Vertragspartnern zu einem konstruktiven Gespräch zusammenzusetzen.

Auf ihrer Homepage kündigen die Landers an, in Kürze über ihre weiteren Pläne für die eigenen Grundstücke zu informieren.

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