Braunlage: Sperrung der Promenade für Fußgänger sorgt für Konflikt
Die Kurpromenade zwischen dem Haus Bodestraße 14a und Seniorenheim soll während der Bauarbeiten an der B27 unter anderem dafür sorgen, dass Feuerwehrleute im Notfall schneller zum Feuewehrhaus kommen. Foto: Eggers
Die Gerüchteküche brodelt wegen der Sperrung der Promenade auch für Fußgänger. Passanten mit Rollator hätten schon Strafen gezahlt, heißt es. Die GZ ist dem nachgegangen.
Braunlage. Wohl kaum ein Thema erhitzt derzeit die Gemüter in Braunlage so, wie die Sperrung der Kurpromenade zwischen Seniorenheim am Park und dem Wohnhaus Bodestraße 14a für Fußgänger und Radfahrer. Sie ist nötig, damit die Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst und Feuerwehr problemlos Ober- und Unterort erreichen können und keine Passanten in Gefahr bringen, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.
Einige Radfahrer weichen wegen der Sperrung der Promenade auf den Gehweg im Ampelbereich an der Kreuzung Lauterberger Straße aus. Foto: Eggers

Noch wenige Meter vor der Sperrung zeigt ein kleines Schild, dass die Radfahrer auf der „richtigen“ Strecke unterwegs sind. Foto: Eggers
Einen Schritt zur Seite
Zu lange, war sich im Vorfeld der Straßensanierung eine Behördenrunde einig, zu der unter anderem Polizei, Landkreis Goslar und Stadt Braunlage gehörten. Diese Runde legte die Umleitungsstrecken fest, heißt es von der Stadt und bestimmte, dass die Promenade für Fußgänger und Radfahrer bis zum 29. Mai gesperrt wird, eben um sie nicht in Gefahr zu bringen, wenn Kranken-, Polizei- oder Feuerwehrwagen oder auch die Feuerwehrleute auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Notfall über die Promenade fahren.

Der Matsch auf dem Rasenstück an der Promenade zeigt, wie viele Fahrzeuge die eigentlich gesperrte Straße nutzen, und das Sperrschild umfahren. Foto: Eggers

Sondergenehmigung: Einige Autofahrer dürfen den Parkplatz an der Promenade trotz der Sperrung wegen Bauarbeiten am Seniorenzentraum am Park nach wie vor nutzen. Foto: Eggers
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Eine Sondergenehmigung
Die Polizei betont in diesem Zusammenhang, dass sie bislang noch keine Strafe gegen einen Fußgänger oder Radfahrer verhängt habe, die auf der Promenade unterwegs gewesen seien. In der Stadt macht hingegen das Gerücht die Runde, bereits drei Passanten hätten 20 Euro Bußgeld zahlen müssen, darunter auch eine ältere Frau mit einem Rollator. Doch das ist nicht richtig, heißt es auf Anfrage auch aus dem städtischen Ordnungsamt.
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