Polizeianwärter darf Turban zur Uniform tragen
Der Polizeianwärter trägt aus religiösen Gründen einen Turban. (Symbolbild) Foto: Focke Strangmann/dpa
Religiöse Symbole im Polizeidienst? Ein Gericht setzt ein Zeichen für den Polizeianwärter – und stellt die Uniformordnung auf den Prüfstand.
Bremen. Ein Bremer Polizeianwärter darf bei Einsätzen mit Bürgerkontakt seinen Turban zur Dienstuniform tragen. Das teilte das Verwaltungsgericht Bremen mit. Der Mann, der den Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung besucht, hatte einen Eilantrag gegen ein entsprechendes Trageverbot gestellt. Diesem gab das Gericht statt.
Turban erlaubt bis zur endgültigen Entscheidung
Mit dem Beschluss werde ihm gestattet, vorläufig seinen sogenannten Dastar zur Polizeiuniform bei dienstlichen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit zu tragen. Dies gilt so lange, bis in dem entsprechenden laufenden Klageverfahren möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen werde, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der Mann gehört den Angaben zufolge der Sikh-Religion an und trägt aus religiösen Gründen einen Turban. Vom Polizeipräsidenten und von seinen Vorgesetzten sei er angewiesen worden, während der zurzeit noch laufenden Praxisphase seines Studiums im Bürgerkontakt seinen Turban abzulegen. Da er dies nicht tat, musste er den Praxisteil bisher im Innendienst absolvieren. Der Antragsteller sah sich dadurch in seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt.
Gericht: Verbot ohne ausreichende Rechtsgrundlage
Das Gericht urteilte, dass das Verbot nicht auf die Uniformordnung der Polizei hätte gestützt werden dürfen. Diese habe ihre Rechtsgrundlage im Bremischen Beamtengesetz - und dort seien keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild von Beamten mit religiösem Bezug erwähnt.