Warum die Goslarer Vergnügungssteuer viel weniger einbringt
In Goslar sprudelt die Vergnügungssteuer nicht mehr, wie noch vor einigen Jahren. Das ist aber durchaus gewollt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Von Spielhallen bis Tanzveranstaltungen: Die Vergnügungssteuer trifft gewerbliche Angebote. Warum die Steuersätze steigen, doch die Einnahmen sinken.
Goslar. „Das ist sicher nicht vergnügungssteuerpflichtig.“ Diesen Satz sagt man gerne mal, wenn eine unliebsame Aufgabe bevorsteht. Aber mal ganz im Ernst: Was ist überhaupt vergnügungssteuerpflichtig? Und wo landet das Geld?
Die GZ wirft einen genaueren Blick auf diese Steuer, denn wie die Gewerbesteuer landet sie komplett auf dem Konto der Kommune. Zwar bringt die Vergnügungssteuer nicht annähernd so viel Geld in die Stadtkasse wie die Gewerbesteuer, dennoch ist ihre Entwicklung bemerkenswert. Allein 2025 ist sie laut aktuellem Controllingbericht um mehr als 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken, auf aktuell 785.000 Euro. 2018 hatte die Stadt noch mehr als 2,2 Millionen Euro Vergnügungssteuer kassiert – also fast das Dreifache. In Zeiten klammer Haushaltskassen darf man schon mal fragen, warum das so ist?
Was ist die Vergnügungssteuer?
Die Stadt Goslar erhebt eine Vergnügungssteuer auf bestimmte gewerbliche Veranstaltungen im Stadtgebiet. Grundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Goslar vom 4. Mai 2010. Die Satzung wurde jedoch mehrfach aktualisiert, weil die Hebesätze erhöht wurden, zuletzt im Jahr 2020 auf 20 Prozent.
Die Steuer betrifft keine privaten Feiern, sondern Angebote mit Gewinnerzielungsabsicht. Sie ist eine kommunale Abgabe. Das heißt: Die Einnahmen fließen direkt in den Haushalt der Stadt.
Welche Veranstaltungen sind steuerpflichtig?
Besteuert werden laut Satzung unter anderem: Tanzveranstaltungen, Table-Dance- und ähnliche Darbietungen, bestimmte Filmvorführungen, wenn sie keine Alterskennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz haben, Spielklubs mit Ausspielungen von Geld oder Gegenständen, Spielhallen und Wettterminals, Unterhaltungs- und Geldspielgeräte (auch in Gaststätten). Entscheidend ist dabei, dass die Angebote öffentlich zugänglich und entgeltlich sind. Steuerschuldner ist in der Regel der Veranstalter. Bei Spielgeräten ist es die Person oder das Unternehmen, dem die Einnahmen zufließen. Wer eine steuerpflichtige Veranstaltung plant, muss sie spätestens zehn Werktage vor Beginn bei der Stadt anmelden. Das gilt auch für Rauminhaber. Die Stadt darf Veranstaltungsorte betreten, Unterlagen prüfen und Zählwerksausdrucke einsehen. Auch Außenprüfungen sind möglich. Bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Was ist von der Steuer befreit?
Nicht jede Veranstaltung fällt unter die Abgabe. Steuerfrei sind unter anderem: Kulturveranstaltungen mit Bildungsauftrag, politische und gewerkschaftliche Veranstaltungen rund um den 1. Mai, Tanzveranstaltungen, deren vollständiger Überschuss gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zugutekommt, als „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ anerkannte Filmvorführungen, reine Vereinsveranstaltungen mit Zugang nur für Mitglieder, Schützen-, Volks- und Straßenfeste, Musikautomaten ohne weitere Spielfunktion oder Spielgeräte in Spielbanken, die der Spielbankabgabe unterliegen. Die Stadt unterscheidet also klar zwischen gewerblichem Vergnügen und gemeinnützigem Engagement.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Satzung kennt vier Erhebungsformen: Kartensteuer – Grundlage ist der Eintrittspreis; Flächensteuer – Berechnung nach Größe der Veranstaltungsfläche; Steuer nach Roheinnahme – Bemessung nach dem gesamten Entgelt; Spielgerätesteuer – Bemessung nach Einspielergebnis oder pauschal. Bei Tanzveranstaltungen werden laut Satzung 10 Prozent des Einspielergebnisses als Vergnügungssteuer berechnet, bei bestimmten Show- und Kampfdarbietungen 20 Prozent, bei nicht gekennzeichneten Filmvorführungen 10 Prozent und bei Ausspielungen in Spielklubs 20 Prozent. Für Geldspielautomaten beträgt der Steuersatz derzeit 20 Prozent des Einspielergebnisses, 2010 waren es noch 12. In dem Bereich hat die Stadt also kräftig an der Steuerschraube gedreht.
Warum sind die Einnahmen eingebrochen?
Wie die Stadtverwaltung erläutert, zahlen vor allem Betreiber von Spielhallen und entsprechenden Glücksspielautomaten Vergnügungssteuer in Goslar. Mit der Diskothek „Nachtschicht“ ist ein weiterer Steuerzahler verschwunden, was die Einnahmen drücke. Doch auch die Anzahl der Spielhallenbetreiber sei in den vergangenen Jahren von 20 auf 12 gesunken, die Anzahl der Spielautomaten im Stadtgebiet von rund 300 auf 110. Eine Entwicklung, die der Gesetzgeber im Kampf gegen die Spielsucht in Kauf genommen hat. Weil nach dem Glücksspielstaatsvertrag Ende Juli 2017 der Bestandsschutz für alte Spielhallen auslief, griffen laut Verwaltung nach diesem Datum erhebliche Verschärfungen wie Mindestabstandsregelungen und das Verbot von Mehrfachkomplexen. Zudem habe sich während der Corona-Pandemie Glücksspiel verstärkt in den Online-Bereich verlagert.
Wie geht es weiter mit der Vergnügungssteuer?
Die Stadt will den Automatensteuersatz dieses Jahr noch einmal anheben – auf 22 Prozent. Dadurch würde sich zunächst ein höheres Steueraufkommen ergeben, das sich allerdings durch eine weitere Reduzierung der Spielhallen relativieren könnte, so die Prognose der Stadtverwaltung. Als Ansatz stehen für 2026 rund eine Million Euro Erträge aus der Vergnügungssteuer.
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