Zwei Jahre und neun Monate Strafe für Goslarer Hammer-Angriff
Urteil am Landgericht: Die Kammer verhängt eine Freiheitsstrafe gegen den Angreifer. Foto: Michael Matthey/dpa
Die Tatwaffe war ein Latthammer, das Opfer wurde im April 2025 nach einem Discobesuch niedergeschlagen. Das Landgericht Braunschweig hat jetzt ein Urteil gesprochen.
Goslar. Das Landgericht Braunschweig hat am Mittwoch das Urteil gegen einen 43-jährigen Angeklagten gesprochen, der am 5. April des Vorjahres mit einem nach wie vor unbekannten Mittäter einen anderen Mann in der Goslarer Altstadt nach einem Besuch in der (früheren) Discothek „Flames“ überfallen und ihm mehrfach mit einem Latthammer gegen den Kopf geschlagen haben soll.
Nach Auskunft von Sprecherin Lisa Rust verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist laut Rust noch nicht rechtskräftig.
Wertsachen als Beuteziel
Das Gericht beschränkte sich am Ende auf den Tatvorwurf der Körperverletzung, nachdem anfangs wie berichtet auch ein versuchter Mord oder Totschlag im Raum gestanden hatte. Nach dem brutalen Hammer-Angriff hatte der jetzt Verurteilte bereits in Untersuchungshaft gesessen. Laut Anklage war das Ziel des Angriffs, dem Opfer seine Wertsachen zu rauben. Der Täter soll ihm gefolgt sein, als der Mann das „Flames“ verlassen habe, und ihm später von hinten und „mit großer Kraft“ den Hammer auf den Kopf geschlagen haben. Beide Angreifer hätten anschließend auf das am Boden liegende Opfer eingedroschen und eingetreten, das darüber hinaus noch eine Schnittwunde erlitten habe. Auch der Latthammer soll mindestens zwei weitere Male zum Einsatz gekommen sein, so die Anklage.
Faustschläge und Tritte
Anwohner seien durch den Lärm auf das Geschehen aufmerksam geworden, ohne das Duo von seinem Treiben abhalten zu können. Faustschläge gegen den Kopf, Tritte gegen den Oberkörper – der Angegriffene verlor das Bewusstsein. Am Ende fehlten das Mobiltelefon im Wert von 600 Euro und 450 Euro aus der Geldbörse.
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