Brandstiftung in Harzer Heim: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Der 69-Jährige zündet sein Bettzeug an, um eine Verlegung zu erreichen. Foto: Murat/dpa (Symbolbild)
Ein 69-Jähriger zündete im Pflegeheim in Buntenbock sein Bett an, um verlegt zu werden. Das Gericht ordnete Psychiatrie an. Es wurde deutliche Kritik an dem Heim laut.
Buntenbock/Braunschweig. „Ich will da weg!“ Diesem Schlusswort des 69-jährigen Bewohners des Psychiatrischen Pflegezentrums in Buntenbock wurde am Montag entsprochen. Er wird zeitnah in die Psychiatrie nach Königslutter überstellt.
Was die Brandstiftung im bisherigen Oberharzer Heim anging – der 69-Jährige hatte dort sein Bettzeug angezündet – so erging ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Dabei bezog sich die 1. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig unter Vorsitz von Richterin Petra Bock-Hamel auf das Gutachten einer forensischen Psychologin, die dem 69-Jährigen eine Intelligenzminderung und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestierte.
Brandstiftung, um Verlegung zu erreichen
Die Defizite würden mit zunehmendem Alter eher mehr, was die Gefahr einer Wiederholung mit sich brächte, sofern sich an seiner Situation nichts ändere, so die Sachverständige mit Hinweis auf frühere, ähnlich gelagerte Taten.
Und geändert hat sich lange nichts. Den Brand legte der Angeklagte bereits im September 2024, um seine Verlegung in ein anderes Heim zu erreichen, wie er selbst sagte. Es habe ihm niemand zugehört, hatte der Angeklagte kritisiert. Doch vor allem hatte sich niemand zuständig gefühlt. Die sicher nicht ganz einfache Suche nach einem anderen Heim wurden zwischen der Pflegedienstleiterin und der Betreuerin hin und her geschoben. Die Auffassungen der beiden Zeuginnen führten am letzten Tag zu heftiger Kritik, die gleichermaßen von der Schwurgerichtskammer, dem Staatsanwalt und der Verteidigung kam.
Gericht zeigt sich sehr verärgert
Die Pflegedienstleitung schürte den Ärger noch, indem sie sich bei der Vorsitzenden meldete und den 69-Jährigen als gefährlich für seine Begleiter, als hochaggressiv und fluchtbereit darstellte. Deswegen habe man Bedenken, den unberechenbaren Mann ins Gericht zu bringen, so ein Statement aus Buntenbock, das die Richterin verlas. Als Bock-Hamel die beiden Pflegekräfte dazu befragte, die den 69-Jährigen nach Braunschweig gebracht hatten, bestätigten sie diese Einschätzung gar nicht. Dem Angeklagten waren während des Prozesses seine Defizite deutlich anzumerken. Der Mann redete sehr verwaschen und reagierte verzögert – von Aggression jedoch keine Spur.

Das Landgericht Braunschweig spricht einen 69-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei. Er wird zeitnah in die Psychiatrie nach Königslutter überstellt. Foto: Frankenberg/dpa
Der Staatsanwalt sprach angesichts dessen von „einem Spielchen“, das die Pflegeleitung spiele. „Und wir sind die Deppen, die die Veränderung für den Angeklagten herbeiführen sollen, die sie und die Betreuerin nicht hinbekommen haben“, echauffierte sich Staatsanwalt Tränker. Er sprach von einem „starken Stück“, welches er als „Sauerei“ und als „absolut widerlich“ bezeichnete.
Auch die Kammer sprach von einem „Skandal“ und schloss sich Tränkers Auffassung an. Man könne durchaus mit dem 69-Jährigen umgehen, stellte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung klar. Petra Bock-Hamel hatte sich im Laufe des Prozesses geduldig immer wieder Zeit genommen, um dem 69-Jährigen die Vorgänge zu erklären. Gleichwohl sagte sie in der Urteilsbegründung zu dem Angeklagten: „Sie sind gefährlich und werden wieder zündeln, wenn Ihnen was nicht passt.“ Sie appellierte an dessen Toleranz gegenüber dem Pflegepersonal in seiner neuen Wirkungsstätte.
Rechtsanwalt Dietmar Wölker schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwaltes an und unterstützte den Unterbringungsbeschluss. „Damit werden die richtigen Weichen gestellt“, so der Verteidiger.
Das Urteil ist rechtskräftig
Bock-Hamel erklärte dem 69-Jährigen, dass dieser Unterbringungsbeschluss jährlich überprüft werde und dass es auch zwischendurch die Möglichkeit gebe, eine Überprüfung anzufragen.
Da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig. Die Vorsitzende erklärte abschließend, sie hoffe, dass es mit der Verlegung nun schnell gehe und teilte noch einen kleinen Seitenhieb aus. „Schlechter als in Buntenbock kann es nicht werden!“
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