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Kommunalwahlen am 13. September 2026

GZ Plus IconWarum wählt die Stadt Goslar eigentlich kein neues Stadtoberhaupt?

Zwei Personen in formeller Kleidung stehen in einem Innenraum, eine hält ein schwarzes Handy, die andere trägt einen weißen Blazer und hat eine Hochsteckfrisur.

Ungläubiges Staunen herrscht schon in der ersten Wahlnacht am 12. September 2021, als die Ergebnisse des Oberbürgermeister-Wahlkampfes einlaufen. Noch größer ist die Überraschung Ende des Monats, als Wahlleiter Burkhard Siebert seiner künftigen Chefin Urte Schwerdtner erklärt, dass sie fünf Jahre länger gewählt ist, als alle dachten. Foto: Epping (Archiv)

Alle wählen, nur Goslar nicht: Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner hat ihr Amt bis 2031 sicher. Die GZ erklärt warum – und wie Schwerdtner noch länger bleiben könnte.

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Von Frank Heine
Mittwoch, 07.01.2026, 04:00 Uhr

Goslar. Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Goslar und der Landkreis selbst wählen am 13. September ihre neuen Oberhäupter und Chefs für die Verwaltungen. Alle, nur die größte Stadt von allen nicht. In Goslar sitzt Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner (SPD) bis Ende Oktober 2031 fest im Sattel und hat nach eigenem Bekunden auch „keinerlei Pläne, daran von selbst etwas zu ändern“. Dass die Goslarer sie im September vor fünf Jahren für so lange Zeit gewählt haben, war zum Zeitpunkt der Stimmabgaben niemandem bekannt und einer Panne geschuldet, die seinerzeit bundesweite Schlagzeilen machte – und auch ein gerichtliches Nachspiel hatte.

Wie konnte das passieren? Als sich die Richterin und SPD-Ratsfraktionschefin am 26. September 2021, am Tag vor ihrem 58. Geburtstag, bei der Stichwahl mit 62,78 Prozent gegen ihren Amtsvorgänger Dr. Oliver Junk (CDU) durchsetzt, ahnt noch niemand, was am Ende der Woche folgen soll. Schwerdtner, die zwei Wochen vorher mit 49,4 Prozent im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit nur knapp verfehlt hat, erfährt von Wahlleiter und Erstem Stadtrat Burkhard Siebert, dass es einen Fehler gegeben hat, der weder mit ihrer Person noch mit der eines anderen Kandidaten zu tun hat, sondern im Zusammenhang mit der Vienenburg-Fusion steht.

Alles beginnt mit einer Wahl im Jahr 2013

Am 1. Oktober wird der Fall öffentlich, als Siebert die Panne vor der Presse eingesteht. Alles beginnt mit der Wahl von Junk zum Oberbürgermeister eines um Alt-Vienenburg vergrößerten Goslars am 22. September 2013. Zur Erinnerung: Junk gewinnt mit Rekordwerten, weil demokratische Parteien, wie zugesichert, auf eigene Kandidaten verzichten. Seine Amtszeit beginnt am 1. Januar 2014 und umfasst acht Jahre. Ein Fakt, der im Oberbürgermeister-Wahlkampf 2021 öffentlich auch erst spät wahrgenommen wird. Nach dem GZ-Wahlforum im „Lindenhof“ am 8. September gibt Goslars damaliger Kämmerer und Wirtschaftsförderer Dirk Becker, inzwischen Nachfolger von Siebert als Verwaltungsvize, einen entsprechenden Hinweis, dass die neue Amtszeit erst am 1. Januar 2022 und nicht zeitgleich mit dem Antreten eines neuen Rates am 1. November startet.
Mehrere Personen sitzen in einem Raum mit Reihen von Stühlen, eine Person trägt eine schwarze Robe, auf dem Tisch davor liegen ein Mikrofon, ein Glas Wasser und ein Etui.

Am 27. Juni 2022 wird vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig verhandelt: Recht-Fachdienstleiter Hans-Joachim Bienert, Stadtjustiziarin Claudia Gimpel und Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner (v. l.) sitzen anfangs noch hinter Anwalt Gunnar Meyer und dem Ratsvorsitzenden Eckhard Wagner (r.). Foto: Heine (Archiv)

Aber niemand denkt weiter: Automatisch vermutet jede(r), dass das neue Stadtoberhaupt eben nicht fünf Jahre, sondern nur vier Jahre und zehn Monate im Amt sein soll – bis Ende Oktober 2026. Niedersachsen hatte jedoch inzwischen in seinem Kommunalverfassungsgesetz eine Synchronisierungsregel eingebaut, die die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten an die Wahl der Räte und deren fünfjährige Legislaturperiode anpasst. Diese Regelung greift bei der Goslarer Wahl. Heißt: Weil die alte Junk-Amtszeit vom Normalfall abweicht, handelt es sich eigentlich um eine einzelne Neuwahl, auch wenn sie zeitgleich mit den anderen Direktwahlen in Niedersachsen über die Bühne geht.

In Hildesheim passiert dieselbe Panne

Konsequenz: Es sind die Bestimmungen einer Direktwahl nach Beginn der allgemeinen Wahlperiode maßgeblich. Und die besagen, dass ein Stadtoberhaupt für die Dauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode des Rates gewählt ist. Im Falle von Schwerdtner sind dies stolze neun Jahre und zehn Monate – eben bis Ende Oktober 2031. In Hildesheim passiert übrigens der gleiche Fehler und wird erst nach GZ-Hinweisen offenbar. Dort wird der parteilose Amtsinhaber Ingo Meyer allerdings schon am 12. September 2021 im ersten Wahlgang gegen vier Mitbewerber mit 58,64 Prozent wiedergewählt. Er hatte zuvor am 22. September 2013 – am selben Tag wie Junk in Goslar – 53 Prozent geholt und gegen Vorgänger Kurt Machens gewonnen. Seine erste Amtszeit beginnt sogar erst am 1. Februar 2014 und läuft bis Ende Januar 2022. Er ist für weitere neun Jahre und neun Monate gewählt.
Fünf Personen in dunklen Roben stehen hinter einem langen Tisch in einem Gerichtssaal, an der Wand hängen zwei abstrakte Gemälde.

Fünf Richterinnen der Ersten Kammer unter Vorsitz von Astrid Karger (Mitte) urteilen am Braunschweiger Verwaltungsgericht über die Goslarer Oberbürgermeisterwahl. Foto: Heine (Archiv)

Wie geht es in Goslar weiter? Aufregend. Die Sache landet beim Verwaltungsgericht in Braunschweig. Dessen Erste Kammer weist am 27. Juni 2022 die drei Klagen der zwei CDU-Verbände in Stadt und Landkreis sowie von Bürger Uwe Zinkler gegen die Goslarer Oberbürgermeisterwahl ab. Heißt: Die Wahl ist gültig. Die Amtszeit endet Ende Oktober 2031.

Drei Punkte sind entscheidend

Im Wesentlichen geht es dem Gericht um drei Punkte: Das Ende der Amtszeit kann nicht durch ein Gremium wie den Rat einfach auf 2026 festgesetzt werden. Aus dem Gesetz ergibt sich eine Amtsdauer von neun Jahren und zehn Monaten. Da offenkundig niemand vor dem Wahltermin von dieser ungewöhnlich langen Amtszeit wusste, greift eine denkbare Fehlinformation durch Unterlassen aber auch nicht. Dieser Tatbestand setzt eine „positive Kenntnis“ der tatsächlichen Rechtslage voraus. Unstrittig ist jedoch, dass der Rat nicht wie vorgeschrieben den Termin für die einzelne Direktwahl per Beschluss festgeschrieben hat. Dieser Rechtsverstoß hat aus Sicht des Gerichtes den Ausgang der Wahl aber „nicht wesentlich beeinflusst“, zumal alle späteren Aussagen belegen, dass Goslar sein Stadtoberhaupt ohnehin am 12. und 26. September gewählt hätte – an den Tagen, an denen Niedersachsens Kommunalwahlen und die Bundestagswahl über die Bühne gingen. Vorsitzende Richterin Astrid Karger zeigt sich aber auch überrascht, dass der Gesetzgeber offenkundig keine Regelung kenne, in einer Wahlbekanntmachung die Dauer der Wahlperiode nennen zu müssen. Sie empfiehlt ein Nachbessern. Schon Mitte Dezember hatte es eine Anhörung von drei Experten gegeben, die ebenfalls keine Erfolgschance gesehen hatten. Zinkler, früher als Geschäftsführer lange Jahre das Goslarer Gesicht der Kreishandwerkerschaft, zieht vor die nächste Instanz. Und scheitert: Im März 2023 lässt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg keine Berufung im Beschwerdeverfahren zu.

Folgt Schwerdtner Schraders Beispiel?

Ist der 31. Oktober 2031 also als Ende von Schwerdtners Amtszeit in Stein gemeißelt? Nicht unbedingt. Fern von unfreiwilligen Vorgängen wie Ruhestand aus besonderen Gründen oder einer Abwahl könnte Schwerdtner nach dem Kommunalverfassungsgesetz nach mindestens fünf Jahren im Amt und mit einem Mindestalter von 65 Jahren ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit auf eigenen Antrag in Pension gehen. So wie es Langelsheims Bürgermeister Henning Schrader 2013 getan hat, um den Platz für Nachfolger Ingo Henze freizumachen. Also als Gefälligkeit für einen nahestehenden Kandidaten aus der eigenen Partei, wenn die Zeit günstig scheint?

Für Schwerdtner kein Thema. „Ich bin sehr glücklich mit dem, was ich mache, und hoffe, die Bürgerinnen und Bürger sind es auch“, sagt die Oberbürgermeisterin. Sie habe „überhaupt keine Ambitionen, etwas Anderes zu tun“. Klare Ansage: „Ich fühle mich topfit.“ Ihr habe von Anfang an geholfen, dass sie sich als echte „Goslärsche“ auf ein weitverzweigtes Netzwerk stützen könne und vorher schon über ein Jahrzehnt kommunalpolitische Erfahrung verfügt habe. Ihre juristische Ausbildung habe „sicherlich auch nicht geschadet“.

Es geht auch noch viel länger

Schwerdtner macht ihrerseits eine ganz andere Rechnung auf, wenn auch sicherlich nicht ganz ernst gemeint: Wenn sie nach dem Oktober 2028 aus dem Amt scheidet, könnte sie über einen Zeitraum von zwei Jahren noch einmal bei einer Oberbürgermeisterwahl antreten. Das darf jeder, der am Wahltag älter als 23 Jahre und noch nicht 67 Jahre alt ist. Inzwischen wählen die Niedersachsen ihre Stadtoberhäupter wieder für acht Jahre. Gewinnt sie, könnte sie bis weit über 2031 hinaus Chefin der Goslarer Verwaltung bleiben.

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