Frist für Berufung läuft

GZ Plus IconGoslarer OB-Wahl: Verwaltungsgericht begründet Urteil

Fünf Richterinnen der Ersten Kammer unter Vorsitz von Astrid Karger (Mitte) urteilen über die Goslarer Oberbürgermeisterwahl.

Fünf Richterinnen der Ersten Kammer unter Vorsitz von Astrid Karger (Mitte) urteilen über die Goslarer Oberbürgermeisterwahl.

Bis 19. September bleibt Zeit, um die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Goslarer Oberbürgermeisterwahl zu beantragen. Die schriftliche Begründung  liegt seit Mitte August vor. 

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