Frist für Berufung läuft

GZ Plus IconGoslarer OB-Wahl: Verwaltungsgericht begründet Urteil

Fünf Richterinnen der Ersten Kammer unter Vorsitz von Astrid Karger (Mitte) urteilen über die Goslarer Oberbürgermeisterwahl.

Fünf Richterinnen der Ersten Kammer unter Vorsitz von Astrid Karger (Mitte) urteilen über die Goslarer Oberbürgermeisterwahl.

Bis 19. September bleibt Zeit, um die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Goslarer Oberbürgermeisterwahl zu beantragen. Die schriftliche Begründung  liegt seit Mitte August vor. 

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

3 Monate zum Vorteilspreis

4,99 €

einmalig für 3 Monate
  • danach nur 9,99 € mtl.
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 3 Monate sichern

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • 3,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 12 Monate sichern

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region