Goslar: Kinder-und Jugendpornos bei 85-Jährigem gefunden
29 kinder- und 31 jugendpornografische Dateien wurden auf dem Computer eines 85-Jährigen Beamten gefunden. Foto: Arne Dedert/dpa
Das Schöffengericht hat den 85-Jährigen zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sagt vor Gericht, er habe sich nur „verklickt“.
Goslar. Wieder hat die US-amerikanische Cyber-Tipline des National Center for Missing & Exploited Children, kurz NCMEC genannt, eine IP-Adresse nach Deutschland weitergereicht. Die Computeradresse führte zu einem Bürger der Stadt Goslar, der sich laut NCMEC 29 kinder- und 31 jugendpornografische Dateien heruntergeladen hatte.
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Als sich nach Aufruf der Sache die Tür zum Schöffengerichtssaal öffnete, betrat ein 85-Jähriger Mann den Gerichtssaal. Der bis dato unbescholtene ehemalige Beamte wurde nach der Beweisaufnahme ungeachtet seines Alters zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er muss zudem 2000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Bei einer Durchsuchung im August 2022 fanden Polizisten die verbotenen Dateien auf dem Computer des Angeklagten. Die lange Zeit bis zur Anklageerhebung erklärt sich damit, dass nach so einem Fund alle Bilddateien in Spezialabteilungen der Kriminalpolizei gesichtet und strafrechtlich eingeordnet werden müssen.
Zufällig darauf gestoßen
Der sichtlich aufgeregte Angeklagte holte weit aus, um zu erklären, wie es dazu kam. Eigentlich sei er an „FKK“ und „Nudisten“ interessiert gewesen. Und das auch nur, um ein Ehepaar zu finden, welches er im Urlaub kennengelernt haben will. Das Paar habe ihm erzählt, es bewege sich in diesen Kreisen. Die Suchmaske habe ihm Seiten vorgeschlagen, die er geöffnet habe. Er kenne sich mit EDV nicht gut aus und sagte: „Ich hab immer nur draufgedrückt. Da kamen dann immer mehr Fotos von Nackten. Da hab ich mich gefragt: Warum machen die Leute sowas?“
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Laut Anklage handelte es sich aber nicht einfach nur um nackte Leute, sondern um unbekleidete Kinder und Jugendliche. Der Rentner beteuerte, er habe nicht nach Kinderpornografie gesucht.
„Das ist nicht der klassische Fall, er ist da reingerutscht“, erklärte sein Verteidiger Ralf-Peter Jordan. Tatsächlich gingen auch die Staatsanwaltschaft und die Schöffenkammer nicht von einer pädophilen Neigung aus.
Anklicken führe zur Strafbarkeit
Der Vorsitzende der Schöffenkammer erläuterte, dass es sich hier um ein sogenanntes Unternehmensdelikt handele. Dabei fielen die sonst üblichen Stadien einer Tat, also Versuch und Vollendung, zusammen. Bereits das Anklicken von kinder- und jugendpornografischen Fotos und Videos im Internet führe zur Strafbarkeit, so der Vorsitzende.
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Die verbotenen Dateien fanden die Polizisten im sogenannten Cache des Computers des Rentners, einem temporären Speicher. Das Anklicken einer, in diesem Fall verbotenen Datei bewirkt, dass der Pfad zum schnellen Wiederfinden derselben automatisch in diesem Cache gespeichert wird. Somit gingen die Staatsanwaltschaft und auch die Schöffenkammer davon aus, dass der 85-Jährige insgesamt 60 verbotene Dateien besaß. „60 Mal kann man sich nicht verklicken“, erklärte Staatsanwalt Andy Belke dazu.
Auch wenn der betagte Angeklagte seine Internettätigkeit während der Beweisaufnahme kleinzureden versuchte, so erklärte er doch in seinem Schlusswort: „Ich hab was falsch gemacht. Dafür muss ich bestraft werden.“ Entsprechend dieser Einsicht erklärte er, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. Dem schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an und das Urteil wurde rechtskräftig. Drei Jahre lang steht der Rentner nun unter Bewährung.
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