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Wann Salz streuen?

GZ Plus IconBraunlage: Stadt fräst Schneeberge ab und sorgt für breitere Straßen

Das Foto zeigt eine Schneefräse, die Schnee auf die Ladefläche eines Lastwagens schleudert.

Die Stadt Braunlage hat in der Nacht zu Donnerstag in den Nebenstraßen wie im Bild dem Schlesierweg die Schneeberge am Fahrbahnrand abfräsen lassen. Foto: Eggers

Die schlimmsten Schneeberge sind abgefräst, und wenn es jetzt glatt wird, müssen die Bürger streuen. Wann Salz erlaubt ist, erklärt Ordnungsamtsleiter Jan Müller.

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Von Michael Eggers
Donnerstag, 15.01.2026, 18:00 Uhr

Braunlage. Mehr als zwei Meter hoch türmten sich in den Nebenstraßen teilweise die Schneeberge. Damit sie befahrbar bleiben, haben die Städtischen Betriebe Braunlage (SBB) bis in die Nacht zu Donnerstag hinein, die weißen Massen mit einer Schneefräse auf die Ladefläche von Lastwagen geschleudert und dann abgefahren. „Jetzt sind wir aber fertig“, teilt Betriebsleiter Justus Teicke auf Anfrage mit.

Das Foto zeigt einen Schneeschieber, der den Schnee an den Fahrbahnrand drückt.

Ein Schneeschieber sorgt mit seinem Schild nach dem Fräsen dafür, dass keine Schnee- oder Eisbrocken auf der Fahrbahn liegen bleiben, und drückt diese an den Fahrbahnrand. Foto: Eggers

Die gesamte Woche über haben die SBB-Mitarbeiter zusammen mit Subunternehmen in Braunlage, St. Andreasberg und Hohegeiß die Straßenränder vom Schnee befreit. Mit dieser Aktion sollte ausreichend Platz für Verkehr, Rettungsdienste, Anwohner und Fußgänger geschaffen werden, erklärt die Stadt in einer Pressemitteilung. In den nächsten Tagen soll erst einmal kein Niederschlag fallen, sodass sich die Lage entspannen dürfte.
Ein Mitarbeiter der Städtischen Betriebe Braunlage überwacht den Fräsvorgang.

Ein Mitarbeiter der Städtischen Betriebe Braunlage überwacht den Fräsvorgang. Foto: Eggers

Die Aktion war ziemlich aufwendig. Dabei waren neben der Schneefräse auch mehrere Lastwagen im Einsatz, die den Schnee in Braunlage an die Wiethfelder Straße in der Nähe der alten Kläranlage, in St. Andreasberg von der Straße „An der Skiwiese“ ins Teichtal hinunter oder vom Wohnmobilplatz die Halde hinunter, und in Hohegeiß an der Alten B4 in Richtung Sportplatz brachten und abluden. Nach den Lastwagen fuhr dann jeweils noch einmal ein Schneeschieber hinterher. Er drückte mit seinem großen Schild die Schnee- und Eisbrocken an den Straßenrand, die von der Fräse auf der Fahrbahn hinterlassen worden waren.

Weiter unechte Einbahnstraße

In diesem Zusammenhang teilt die Stadt auf Anfrage mit, dass die neuen Fahrbahnregelungen in der Dr.-Vogeler-Straße und im Birkenweg vorerst bestehen bleiben. Diese Regel der sogenannten „unechten Einbahnstraße“ habe sich die Stadt erst einmal bis zum 30. April genehmigen lassen. „Wenn die Schnee- und Verkehrslage es zulassen, werden wir aber eher die alte Regel wieder in Kraft setzen“, kündigt Ordnungsamtsleiter Jan Müller an. Weil in der Dr.-Vogeler-Straße und dem Birkenweg zwei Fahrzeuge nur unter Problemen aneinander vorbeifahren konnten, hatte die Stadt wie berichtet ein Einfahrverbot festgelegt. Das heißt, beide Straßen sind zu sogenannten unechten Einbahnstraßen geworden. Die Zufahrt in die Dr.-Vogeler-Straße ist nur über die Straßen „Im Wiesengrund“ und „Am Schultal“ möglich, die Zufahrt in den Birkenweg ausschließlich über die nördliche Einmündung zur Straße „Am Schultal“ (gegenüber der Einmündung „Im Wiesengrund“). Weil es in den nächsten Tagen aber wieder Temperaturen unter dem Gefrierpunkt geben soll, weist das Ordnungsamt in diesem Zusammenhang auf die Streupflicht hin. Werktags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr müsse bei Bedarf gestreut werden, wenn es glatt sei, und das regelmäßig bis 20 Uhr. Dabei sollten die Gehwege mit Streusplitt, Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (keine Asche oder Hauskehricht) bestreut werden.

Salz nur in Ausnahmefällen

Weiter erklärt Jan Müller, dass keine Chemikalien und Salze verwendet werden dürfen, um die Eis- und Schneemassen zu beseitigen. Allerdings gebe es Ausnahmen, in denen dann doch Salz verwendet werden dürfe. „Nur bei extremer Glätte, Eisregen oder auf gefährlichen Stellen wie Treppen darf Salz eingesetzt werden“, sagte er. Allerdings dürfe dies nur sehr sparsam und wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen geschehen, betonte Müller. Der genaue Wortlaut der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Braunlage kann unter anderem im Rathaus eingesehen oder im Internet unter der Adresse www.stadt-braunlage.de abgerufen werden.

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