Umweltfrevel in Harlingerode: Hat der Landkreis falsch informiert?
Acht Hektar wurden gerodet, nur 1,8 Hektar wären aber erlaubt. Foto: Schlegel
Hat der Landkreis die Öffentlichkeit falsch informiert? Im Kalten Feld wurden acht Hektar gerodet, erlaubt waren nur 1,8. Zwei Umweltverbände haben nun Anzeige erstattet.
Bad Harzburg. War die massive Rodung im Kalten Feld, über die die GZ im Februar berichtet hatte, legal? „Ja“, sagte der Landkreis Goslar damals. „Womöglich nicht“, sagt der Landkreis Goslar heute. Denn inzwischen ist klar: Gerodet wurden acht Hektar, erlaubt gewesen wären aber nur 1,8. Zudem bestätigt der Landkreis inzwischen, dass auf dem Gelände ein gesetzlich geschütztes Biotop zerstört worden sei. Die Umweltverbände BUND und Nabu sind angesichts dieser Entwicklung erst recht alarmiert. BUND-Mann Dr. Friedhart Knolle und Nabu-Vorsitzende Annett Jerke haben Anzeige gegen die Verursacher der Rodung erstattet.
Kiesabbaugebiet bei Harlingerode
Landkreis erlaubt massive Rodung, Umweltschützer sind empört
Nur 1,8 Hektar sind erlaubt
Abgesehen davon, dass die Umweltschützer die Flora dort schon damals ganz anders einschätzten und sogar von Biotopen sprachen, war das komplette Abholzen in diesem Umfang wohl nicht in der Genehmigung vorgesehen. In dem Schriftstück, das der GZ mittlerweile vorliegt, ist unter anderem explizit vermerkt, dass die Freistellungen maximal 1,5 Anteile Jahres-Abbauabschnitte, also 18.000 Quadratmeter umfassen dürfen. Im Klartext: Nicht acht Hektar durften gerodet werden, sondern nur 1,8 Hektar.
Widersprüchliche Aussagen
Auch wenn diese Fakten aus der Genehmigung seinerzeit gar nicht öffentlich bekannt waren, wurden die Umweltschützer skeptisch. Doch als die GZ beim Landkreis im Februar nachfragte, ob das Abholzen in diesem Umfang genehmigt worden sei, lautete die kurze und knappe Antwort: „Ja“.
Dieses Ja aus dem Februar steht nun aber im direkten Widerspruch zum Wortlaut der Genehmigung aus dem Dezember. Wie erklärt der Landkreis diese Diskrepanz? „Der Kiesabbau im Kalten Feld auf einer Fläche von rund acht Hektar wurde Ende Dezember vergangenen Jahres vom Landkreis Goslar genehmigt. Dies bedeutet in der Folge, dass die Bäume auf der Kiesabbaufläche grundsätzlich gerodet werden dürfen.“ So jedenfalls lautet die Antwort, die die GZ jetzt bekam. Und diese Antwort soll bedeuten: Prinzipiell sei die Rodung genehmigt – ob auf einen Schlag, sei ja nicht gefragt worden.
Landkreis wird nun tätig
Zudem hatte der Landkreis im Februar auf die Frage, was er angesichts der Rodung zu tun gedenke, ebenso kurz und knapp mit „entfällt“ geantwortet. Nun, wo auch die Umweltverbände die Genehmigung im Wortlaut kennen und gegen die Verursacher der Rodung Strafanzeige gestellt haben, sieht die neuerliche Stellungnahme des Landkreises schon viel differenzierter aus. Sie drückt eigentlich das Gegenteil dessen aus, was vor vier Wochen gesagt wurde: Hieß es da noch „ja, genehmigt“, schreibt der Landkreis jetzt: „Die Genehmigung ist noch nicht wirksam, da sie verschiedene aufschiebende Bedingungen (beispielsweise Sicherheitsleistungen) enthält, die noch nicht verwirklicht wurden. Darüber hinaus hat der Antragssteller (Anm.d. Red: die Papenburg AG) Widerspruch gegen einzelne Nebenbestimmungen der Bodenabbaugenehmigung eingelegt. Auch ein in der Genehmigung gefordertes Waldgutachten liege noch nicht vor, da der Antragsteller auch dagegen Widerspruch eingelegt habe.
Und mittlerweile sieht die Behörde auch Handlungsbedarf, und zwar ganz im Sinne der Umweltverbände: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rodung – wie sie vorgenommen wurde – ordnungswidrig war.“
Ein Biotop vernichtet
Unabhängig davon werden aber ohnehin rechtliche Schritte gegen den Verursacher eingeleitet: Auf der zukünftigen Kiesabbaufläche sei ein gesetzlich geschütztes Biotop entgegen den Festsetzungen des Genehmigungsbescheides komplett vernichtet worden, so der Landkreis. Das habe zur Folge, dass neben dem Habitat des Neuntöters auch vier Reviere der streng geschützten Grauammer und ein Revier des streng geschützten Raubwürgers vernichtet wurden. Aufgrund der Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz werde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Parallel beabsichtige die untere Naturschutzbehörde, die Herstellung des vernichteten Biotops auf vier Hektar anzuordnen, um den Habitatverlust kurzfristig auszugleichen.
Kommentar zu Rodungen im Kalten Feld
Kann man diesem Landkreis noch trauen?
Dann hatten die Umweltschützer also recht, die Rodung ist ein massiver und auch unerlaubter Eingriff. „Wir sind maßlos enttäuscht über das absolut rücksichtslose Verhalten der Firma GP Günter Papenburg, die den Natur- und Artenschutz hier mit Füßen tritt“, so Dr. Friedhart Knolle und Annett Jerke. „Wir können nur hoffen, dass der Landkreis Goslar im Bußgeldverfahren sehr konsequent vorgeht.“ Das Verhalten dieser Firma verhöhne regelrecht alle Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten. Hier müsse der Landkreis seine rechtlichen Möglichkeiten einmal ausschöpfen, weil es sich offenbar um Vorsatz handelt. „Papenburg kannte die Genehmigung und die Auflagen sehr genau.“
Das Versprechen, die Sache genau unter die Lupe zu nehmen kommt nun auch von Landrat Dr. Alexander Saipa: Der Abbau heimischer Rohstoffe sei ein wichtiger Baustein für die eigene Rohstoffsicherung vor Ort. Dennoch: „An Recht und Gesetz sind wir alle gebunden, daher prüft und begleitet der Landkreis die Vorgänge rund um die erfolgte Rodung auf der geplanten Kiesabbaufläche im Kalten Feld mit der gebotenen Sorgfalt und wird die erforderlichen Maßnahmen nach umfassender rechtlicher Würdigung um- und durchsetzen.“Von der Firma Papenburg selbst kam trotz wiederholter Nachfrage der GZ in der aktuellen Runde des Disputs keine Reaktion.

Der Landkreis prüft rechtliche Schritte. Foto: Schlegel
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