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30.000 Euro Lohnplus erschlichen?

GZ Plus IconGericht muss nach Rammelsberg-Rausschmiss in Goslar entscheiden

Schild mit rotem Wappen und weißem Pferd sowie der Aufschrift 'ARBEITSGERICHT' vor einem Gebäude und kahlen Bäumen

Die fristlose Kündigung des Rammelsberg-Betriebsratsvorsitzenden beschäftigt das Braunschweiger Arbeitsgericht. Am 23. April steht die Verhandlung an. Foto: Roß

Hat sich der Betriebsratschef des Rammelsberg-Museums eine Lohnerhöhung von 30.000 Euro erschlichen oder nicht? Beide Streitparteien bleiben bei ihren Positionen.

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Von Hendrik Roß
Mittwoch, 18.02.2026, 12:04 Uhr

Goslar/Braunschweig. Der Gütetermin am Braunschweiger Arbeitsgericht hat keine Einigung gebracht: Am 23. April beginnt um 8.30 Uhr die Verhandlung um die fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden des Rammelsberg-Museums. Im Raum steht der Vorwurf, der langjährige Mitarbeiter habe sich die Einstufung in eine höhere Lohngruppe erschleichen wollen. Er selbst bestreitet das.

Da der restliche Betriebsrat der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt hat, will die Rammelsberg-Leitung die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen.

Volle Zuschauerbank im Saal A

Zum Gütetermin erschien ein gutes Dutzend Museums-Weggefährten im Saal A des Arbeitsgerichts. Zusätzliche Stühle wurden kurzerhand aus dem Nachbarraum herangeschafft. Auch der Ende 2025 ausgeschiedene Geschäftsführer Dr. Johannes Großewinkelmann war unter den Besuchern. Er verließ den Gerichtssaal aber nach kurzer Zeit, da er bei der Verhandlung im April als Zeuge vorgeladen werden könnte.

Vier Lohngruppen auf einen Schlag

Während des Gütetermins, bei dem eine mögliche außergerichtliche Einigung der Streitparteien ausgelotet werden soll, wurden die Vorwürfe an den Betriebsratschef genauer erörtert, der seit 1998 am Rammelsberg arbeitet.

Er soll den Beschluss für seine Lohnerhöhung um gleich vier Lohngruppen oder rund 30.000 Euro brutto pro Jahr selbst verfasst und dann Mitte Dezember lediglich in einem „Umlaufverfahren“ an die restlichen Betriebsratsmitglieder zur Unterschrift weitergegeben haben. Eine Sitzung und einen ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums habe es nicht gegeben. Die genauen zeitlichen Abläufe der Entscheidungen werden bei der Verhandlung näher betrachtet.

„Husarenstück“ oder formaler Fehler?

Rammelsberg-Anwalt Ulrich Conrady sprach jedenfalls von einem „Husarenstück“. Eine selbst eingeleitete Lohnerhöhung in dieser Größenordnung bei gleichbleibenden Tätigkeiten, das sei Grund genug für die fristlose Kündigung.

Philip Le Butt, der dem Mitarbeiter als Rechtsschutzsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Seite stand, räumte „technische“ und „organisatorische“ Fehler seines Mandanten ein. Das Vertrauensverhältnis in dem kleinen Rammelsberg-Betriebsrat mit gerade einmal drei Mitgliedern sei so gut, dass sich der Vorsitzende keine großen Gedanken wegen des Umlaufverfahrens zu seiner Lohnerhöhung gemacht habe. Das sei aber noch lange kein Kündigungsgrund. Außerdem sei der Mitarbeiter wegen der Vorbereitungen zum Weihnachtlichen Rammelsberg mit Tausenden Besuchern genau in dieser Woche stark überarbeitet gewesen.

Das sei alles „ganz rührig“, kommentierte Conrady die Ausführungen. All das ändere aber nichts an den groben Verstößen des Betriebsratsvorsitzenden. An dem Vorhaben, die fristlose Kündigung gerichtlich zu erwirken, werde festgehalten.

Die Gegenseite führte aus, dass die satte Lohnerhöhung alles andere als ein Geheimnis in den Entscheidungsgremien des Rammelsbergs gewesen sei. Seit Sommer 2023 seien sämtliche Stellenbeschreibungen des Bergwerksmuseums mithilfe eines externen Beraterbüros aktualisiert worden – auch die entsprechenden Lohngruppen.

Der Betriebsratsvorsitzende sei einer der letzten Mitarbeiter gewesen, bei dem diese Aktualisierung vorgenommen wurde. Der Mann habe über die Jahre zusätzliche Tätigkeiten am Rammelsberg übernommen. Wie in der Diskussion herauskam, gab es zeitweise die Überlegung, dass er als Teil einer Doppelspitze in die Leitung des Museums aufrücken könnte.

Rolle des Noch-Geschäftsführers

Dr. Johannes Großewinkelmann hatte im Juni 2025 angekündigt, den Rammelsberg zum Jahresende zu verlassen. Ende Juli wurde die Stelle aber doch für nur einen Geschäftsführer neu ausgeschrieben. Weiteren Ausführungen nach hatte der Noch-Geschäftsführer dem hohen Lohnsprung seines Mitarbeiters Mitte Dezember zugestimmt. Als Grundlage diente demnach die Stellenbeschreibung des Beraterbüros.

Aufsichtsrat informiert?

Am 22. Dezember sei zudem auf einer Sitzung des Aufsichtsrats über den Sachverhalt diskutiert worden, bei dem auch Oliver Kasties anwesend gewesen sein soll. Der leitet seit 1. Januar sowohl das zentrale Verwaltungsmanagement der Stadt Goslar, als auch den Rammelsberg kommissarisch. Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner, die dem Aufsichtsrat vorsitzt, soll ebenfalls informiert gewesen sein.

Kündigung im Januar – Streit um den Zeitpunkt

Wie sich im Verlauf der Erörterung am Arbeitsgericht zeigte, sei dann bei den Lohnzahlungen im Januar der Lohnanstieg des Betriebsratschefs aufgefallen. Nach einem Gespräch sei es dann Mitte Januar zur fristlosen Kündigung gekommen. Auch der Zeitpunkt der Kündigung ist ein Streitpunkt beider Konfliktparteien, der am 23. April noch einmal auf den Tisch kommt.

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