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Amtsgericht Goslar

GZ Plus IconDiebespaar prügelt auf Bad Harzburger Supermarktleiter ein

Symbolbild: Ein Mann steckt in einem Supermarkt eine Flasche mit einem alkoholhaltigen Getränk in seinen Rucksack.

Mit diversen Flaschen teurer Alkoholika, Elektronikartikeln und edlen Lebensmitteln bringt es das Paar auf einen Warenwert von 351,79 Euro. Foto: (Symbolbild) dpa

Bei seinem Fluchtversuch hatte ein Diebesduo in Bad Harzburg auf einen Supermarktleiter eingeprügelt. Für welche Strafe entscheidet sich das Schöffengericht?

Von Corina Klengel Dienstag, 04.11.2025, 08:00 Uhr

Bad Harzburg. Man könnte meinen, dass der Job eines Supermarktleiters in seiner Gefährlichkeit dem eines Personenschützers für VIP's gleichkommt. Ein Leiter zweier Supermärkte in Bad Harzburg ist quasi Dauergast im Amtsgericht Goslar. Tatort war wieder einmal eine seiner Filialen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Schmidt verurteilte nun ein Pärchen aus Polen zu Bewährungsstrafen von jeweils 14 Monaten. Sie hatten gemeinsam einen räuberischen Diebstahl begangen, bei dem der Marktleiter nicht unerheblich verletzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Die Tat lag bereits zwei Jahre zurück. Dabei gingen die 49-Jährige und ihr 41-jähriger Partner recht dreist vor. Zu zweit schwärmten sie im Supermarkt aus und füllten einen Einkaufswagen mit hochpreisigen Waren, hieß es in der Anklage. Dabei soll der 41-Jährige geradezu wahllos ins Regal gegriffen haben, so der Staatsanwalt. Mit diversen Flaschen teurer Alkoholika, Elektronikartikeln und edlen Lebensmitteln brachte es das Paar auf einen Warenwert von 351,79 Euro. Den hochgetürmten Einkaufswagen schoben sie jedoch nicht durch die Kasse, die zwei Diebe rollten ihre Beute durch den offenen Eingangsbereich des Marktes und sofort auf das Laufband, welches zur Tiefgarage führt.

Aus Dieben werden Räuber

Der Diebstahl blieb nicht unbemerkt. Der Marktleiter setzte zur Verfolgung an und stellte das Paar, bevor die beiden durch die Tiefgarage entkommen konnten. Allerdings ließ sich der 41-Jährige durch seine Rufe zunächst nicht beirren und setzte seine Flucht fort, bis der Filialchef ihn und den Wagen festhielt. Es kam zu einem Gerangel, im Zuge dessen nicht nur der 41-Jährige auf den Geschädigten einschlug, auch seine Partnerin beteiligte sich an der Körperverletzung. Schließlich kamen dem Marktleiter mehrere Männer zu Hilfe. Mit der Prügelattacke wurden aus den Dieben Räuber.

Bevor das Verfahren richtig begann, führten die Beteiligten ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Diskussionsgegenstand, so erläuterte der Vorsitzende später, sei die Anfangsaussage des 41-Jährigen gewesen, dass es ihm nicht um den Erhalt der Beute gegangen sei, als er den Geschädigten angriff. Er habe vielmehr seine Freundin schützen wollen, die von dem Marktleiter festgehalten worden sei. Wäre der Angeklagte bei dieser Version geblieben, dann hätte man das Ganze als einfachen Diebstahl mit Körperverletzung eingestuft. Die Staatsanwaltschaft beurteilte den Unterschied jedoch als „wenig relevant“, was die Höhe der Strafe beträfe.

Die Täter gestehen

Letztlich einigte man sich auf einen Strafrahmen zwischen einem und eineinhalb Jahren. Die Verteidiger Claus Mielke und Timo Becker hielten ein Jahr für ausreichend, der Staatsanwalt beantragte jeweils 15 Monate. Da die Angeklagten nicht beziehungsweise nur gering vorbestraft waren, stand eine Bewährungschance zu keinem Zeitpunkt infrage.

Beide Angeklagten räumten schließlich ein, dass sie den Marktleiter angriffen, um sich ihre Beute zu sichern. Damit war der räuberische Diebstahl mit Körperverletzung eingestanden und die Absprache erfüllt, was das Schöffengerichtsverfahren erheblich abkürzte. Der Supermarkt erhielt seinerzeit die Waren zurück, da man die Räuber überwältigen konnte.

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