Bad Harzburgs Propst Jens Höfel wird auch Chef der Propstei Goslar
Bad Harzburgs Propst Jens Höfel (Mitte) wird ab Februar auch Propst von Goslar. Einen Blick auf Kirche in der Strukturreform warfen (v.li.) Ralph Beims und Karin Liebl, Ulrich Müller-Pontow und Dirk Glufke (v.re.). Foto: Kempfer
Jens Höfel ist und bleibt Propst in Bad Harzburg – und wird zusätzlich Propst in Goslar. Die Entscheidung der Kirchenregierung wurde am 5. Dezember in Goslar vorgestellt.
Goslar. „Lasst uns versuchen, das fröhlich und kreativ hinzukriegen“, sagt Goslars künftiger Propst, der heute schon Propst in Bad Harzburg ist: Jens Höfel wird im nächsten Jahr neuer Doppel-Propst. Der 59-Jährige übt das Amt seit zehn Jahren mit einer halben Stelle in der Nachbarpropstei aus; die andere Hälfte ist er Gemeindepfarrer. Dieses Amt gibt er ab, um künftig an der Spitze beider Propsteien (mit jeweils einer halben Stelle) den Wandel zu gestalten.
Wie tiefgreifend der sein wird, davon vermittelte die jüngste Tagung der Landessynode eine Ahnung, die nicht nur mit Dr. Christina-Maria Bammel eine neue Bischöfin wählte, sondern sich auch mit der notwendigen Strukturreform der Landeskirche beschäftigte. Die entschied sich für eines von zwei ausgearbeiteten Zukunftsmodellen. Das sieht ab 2030 nur noch vier (statt elf) Propsteien mit jeweils bis zu vier Regionalkirchengemeinden vor – eine enorme Konzentration bei schwindenden Mitgliederzahlen und Pfarrstellen. Die nächste Prozessstufe könnte bis 2042 gehen – worüber aber erst später entschieden wird.
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St. Georg in Jürgenohl kommt seit dem Pfarrstellenwechsel von Melanie Grauer mit einer Vakanzvertretung und Diakonin Carina Dohmeier über die Runden. Momentan gibt es zwei besetzte Gemeindepfarrstellen, eine hat Karin Liebl, die andere Ulrich Müller-Pontow; Ralph Beims läuft als Tourismus- und Schulpfarrer außer Konkurrenz, macht aber manche Vertretung möglich. Nur nicht in Urlaubszeiten – die würde das Ehepaar Liebl/Beims doch gerne zusammen verbringen. So liegt die augenblickliche „Not“-Besetzung, so fühlt sie sich offenbar an, sogar noch unter der Zielmarke von 4,5 Pfarrstellen für das Jahr 2030. Wie das arbeitstechnisch geht? „Man muss Prioritäten setzen“, sagen Liebl und Müller-Pontow, anders sei das nicht zu bewerkstelligen. Prioritäten, das sind für den Frankenberg-Pfarrer die „Kasualien“, also kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Trauerfeiern – und das Konfirmandenferienseminar. Gerade daran macht Karin Liebl fest, dass Veränderung seit Jahren ein stetiger Begleiter ist: Früher gab es unterschiedlichste Konfirmandenfreizeitmodelle, jetzt eines. Vieles wird längst durch eigenständige Kirchenvorstände, Prädikanten und Lektoren aufgefangen – viele kreative Köpfe mit einem „hohen Grad an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung“, lobt Beims und meint: „Wir sind heute schon ,Change-Manager‘.“
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Die Streichung von Stellen sieht Glufke nicht panisch, denn es nütze schließlich nichts, Pfarrstellen im Plan zu haben, die dann gar nicht besetzt werden könnten. Damit sprach er den stockenden Pfarrernachwuchs an: Zum Wintersemester hätten deutschlandweit gerade mal 80 Menschen ein Theologie-Studium begonnen, sagt Glufke. 1983, als er sein Studium begann, seien es allein in Göttingen 120 Erstsemester gewesen.
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Jens Höfel wird ein Propst, der die Gemeinden auf dem Weg des Strukturwandels begleitet.
Jens Höfel ist mit einer halben Stelle Propst der Propstei Bad Harzburg – und wird das mit der zweiten Hälfte nun auch für Goslar. Foto: Kempfer
Eine gemeinsame Propstei
„Wir gehen auf eine gemeinsame Propstei zu“, sagt der Landessynodale. Die Aufgabe in der Synode gibt Höfel jetzt ab.
Die Synode plant ab 2030 mit vier Propsteien; neben Goslar und Bad Harzburg sind in der „Propstei Harz“ dann voraussichtlich noch Bad Gandersheim und Seesen Mitglied. Höfel wurde nicht, wie bislang üblich, für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt; er füllt die vier Jahre bis 2030 aus. Die Kirchenregierung hatte die Interims-Propststelle ausgeschrieben, keine Bewerbung darauf bekommen, sich gezielt Gedanken über einen Kandidaten gemacht, nachgefragt, eine Entscheidung getroffen und das „Benehmen“ mit dem Propsteivorstand hergestellt. Ein Prozedere, das in der Situation mitten im Änderungsprozess der Propsteisynode die Wahl abnahm. Die gesetzliche Voraussetzung dafür sei 2024 geschaffen worden.
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