Zähl Pixel
Vorbote der Kirchen-Strukturreform

GZ Plus IconDoppelpropst: Jens Höfel wird Sonntag auch in Goslar eingeführt

Ein Mann mit weißem Hemd und schwarzem Jacket steht im Seitenschiff einer Kirche und blickt freundlich in die Kamera.

Jens Höfel wird am Sonntag um 17 Uhr in einem Gottesdienst in sein Amt als Propst der Propstei Goslar eingeführt, das er bereits seit 1. Februar ausübt. Foto: Kempfer

Bad Harzburgs Propst Jens Höfel ist seit dem 1. Februar auch Chef der Propstei Goslar – offiziell eingeführt wird der 60-Jährige am 1. März um 17 Uhr in der Marktkirche.

author
Von Sabine Kempfer
Freitag, 27.02.2026, 07:00 Uhr

Goslar. Während die Katholiken zu Bischof Heiner Wilmer nach Hildesheim schauen, der zum neuen Vorsitzendenden der Deutschen Bischofskonferenz gewählt wurde, blicken die Protestanten in der Region nach Goslar: In der Marktkirche wird am Sonntag Propst Jens Höfel aus Bad Harzburg auch in das Amt des Propstes der Propstei Goslar eingeführt. Der Gottesdienst beginnt um 17 Uhr, alle Interessenten sind willkommen. Im Anschluss an den Gottesdienst wird zum Empfang ins Seitenschiff eingeladen.

Bereits mit Wirkung vom 1. Februar ist Höfel mit der Wahrnehmung des Propstamtes in der Propstei Goslar beauftragt. Er nimmt diese Aufgabe mit einer halben Stelle wahr und bleibt auch weiterhin mit halber Stelle Propst der Propstei Bad Harzburg. Damit ist der 60-Jährige ein personalisierter Vorbote der Strukturreform der evangelischen Kirche, die laut Landeskirche jetzt Fahrt aufnimmt. In Höfels Amtszeit werden Fusionen fallen: Die elf Propsteien der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig sind laut Pressemitteilung gebeten worden, ihren Zusammenschluss zu vier Propsteien vorzubereiten. Ziel ist der Abschluss dieses Reformschritts bereits zum Beginn des Jahres 2027. Die Propsteien Goslar und Bad Harzburg werden dann voraussichtlich zusammen mit Seesen und Bad Gandersheim Bestandteile der Propstei Harz sein.

Viele Schritte notwendig

„Die Propstei- und Kirchenvorstände sollen bis 31. März erklären, welche Fusionen sie anstreben und welche Kirchengemeinden einen Propsteiwechsel vollziehen wollen“, heißt es in der Pressemitteilung der Landeskirche. Das Zeitfenster ist klein. In „begründeten Einzelfällen“ können daher Zuordnungen bis spätestens 31. August unter Vorlage der Beschlüsse der Propstei- und Kirchenvorstände erfolgen. Darüber hinaus erfolge die inhaltliche Klärung von Übergangsregeln, unter anderem mit Blick auf die Verteilung von Gemeindepfarrstellen sowie Stellen von Diakoninnen und Diakonen sowie Kirchenmusikern. Im Mai soll ein Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Propsteien vorgelegt werden, der im Juni vom Kollegium des Landeskirchenates und der Kirchenregierung beraten wird; danach folgen das gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Propsteisynoden sowie Beratungen in deren Ausschüssen.

Die Bildung der neuen Propsteien ist laut Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer ein erster Schritt, um bis 2029 neue Regionalgemeinden zu schaffen. 2030 sollen die nächsten Kirchenvorstandswahlen „in neuen Stabilen Strukturen stattfinden“, schreibt Pressesprecher Michael Strauß und zitiert abschließend noch einmal Hofer: „So wird aus dem organisatorischen Wandel eine Chance, die christliche Botschaft mit mehr Energie und weniger Ballast in die Gesellschaft zu tragen.“

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region