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„Der Landkreis hat es genehmigt“

GZ Plus IconRadikale Rodung bei Harlingerode: Jetzt spricht der Verursacher

Acht Hektar Bewuchs sind weg. War die Rodung in diesem Umfang genehmigt? 

Acht Hektar Bewuchs sind weg. War die Rodung in diesem Umfang genehmigt? Foto: Schlegel

Nun meldet sich der Verursacher der Rodung im Kalten Feld zu Wort: Der Landkreis, der jetzt die Rechtmäßigkeit der Sache infrage stelle, habe sie im Dezember genehmigt.

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Von Holger Schlegel
Sonntag, 22.03.2026, 18:00 Uhr

Harlingerode. Im Streit um die massive Rodung von acht Hektar Natur im Kalten Feld stellt sich die Firma „GP Günter Papenburg AG“ nun offen gegen die Darstellung des Landkreises Goslar. In einer ausführlichen Stellungnahme eines Rechtsanwaltsbüros weist das Unternehmen den Vorwurf zurück, die Maßnahme sei unzulässig oder nur eingeschränkt genehmigt gewesen. Das Schreiben ging zeitgleich sowohl an den Landkreis Goslar als auch an die Goslarsche Zeitung.

Die Papenburg AG möchte auf dem Gelände Kies abbauen. Dazu hat der Landkreis auch die Genehmigung erteilt. Zur Vorbereitung wurde die gesamte Fläche gerodet. Umweltverbände laufen Sturm und haben Strafanzeige gestellt (die GZ berichtete).

Zwei verschiedene Aussagen

Die Rolle des Landkreises in der Sache ist momentan umstritten: Im Februar hieß es auf GZ-Anfrage, die Rodung der gesamten Fläche sei rechtens, mittlerweile jedoch räumt die Behörde ein, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Rodung, wie sie vorgenommen wurde, ordnungswidrig war. Wegen der Vernichtung eines Biotops werde ein Verfahren eingeleitet.

Zwar bestätigt Papenburg nun in dem Schreiben, dass auf der betroffenen Fläche ein gesetzlich geschütztes Biotop beseitigt worden sei. Dies sei jedoch rechtmäßig erfolgt. Als Grundlage wird die Bodenabbaugenehmigung vom 22. Dezember 2025 ins Feld geführt. Nach Auffassung des Unternehmens umfasse sie ausdrücklich auch die vollständige Entfernung des Bewuchses auf der Abbaufläche.

Günter Papenburg, Vorstandsvorsitzender Günter Papenburg AG.

Günter Papenburg, Vorstandsvorsitzender der Günter Papenburg AG. Foto: picture alliance / dpa

Der zentrale Streitpunkt ist die Frage, ob die Genehmigung nicht vielleicht doch nur eine abschnittsweise Rodung vorschreibt. Während der Landkreis inzwischen davon ausgeht, dass maximal rund 1,8 Hektar auf einmal hätten freigestellt werden dürfen, widerspricht Papenburg dieser Auslegung entschieden: Die entsprechende Formulierung „abschnittsweise Freistellung“ beziehe sich nicht auf die Entfernung von Gehölz, sondern auf den eigentlichen Abbau des Kieses beziehungsweise des darüberliegenden Bodens. Zur Begründung führen die Anwälte aus, dass der Begriff „Freistellung“ im Genehmigungsbescheid nicht eindeutig mit „Rodung“ oder „Vegetationsentfernung“ verknüpft sei. „Es mag sein, dass der Verfasser des Genehmigungsbescheids vom 22. Dezember 2025 den Begriff der Freistellung auf die Vegetation bezogen wissen wollte.“ Doch das sei nicht zum Ausdruck gekommen. Begriffe wie „Abholzung“ oder „Entbuschung“ würden nämlich nicht auftauchen.

Auch der systematische Zusammenhang spreche gegen eine entsprechende Einschränkung. Vielmehr gehe es in dem betreffenden Abschnitt um artenschutzrechtliche Fragen, insbesondere um Amphibien – nicht um den Schutz von Gehölzstrukturen.

GZ-Artikel als Beleg

Brisant ist dabei ein weiterer Punkt: Papenburg verweist ausdrücklich auf die Berichterstattung der Goslarschen Zeitung selbst. In einem GZ-Artikel werde die damalige Auskunft des Landkreises wiedergegeben, wonach sowohl das Abholzen als auch der Umfang von rund acht Hektar genehmigt gewesen seien. Diese nach mehrtägiger Prüfung erfolgte Antwort bestätige aus Sicht des Unternehmens die eigene Rechtsauffassung.

Vor diesem Hintergrund könne man nicht nachvollziehen, warum der Landkreis nun von einer anderen Auslegung der eigenen Genehmigung ausgehe, heißt es in der Stellungnahme.

Auch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen lehnt Papenburg ab. Die im Genehmigungsbescheid festgelegten Regelungen seien abschließend und würden eingehalten. Es bestehe kein Raum für weitergehende Auflagen.

Den Vorwurf, durch die Rodung seien artenschutzrechtliche Maßnahmen – etwa für den Neuntöter – beeinträchtigt worden, weist das Unternehmen ebenfalls zurück. Die bereits angelegten Heckenstrukturen erfüllten weiterhin ihre Funktion als Lebensraum. Zudem könnten die entstandenen offenen Flächen sogar bessere Bedingungen für die Nahrungssuche bieten.

Landkreis hält sich bedeckt

Während Papenburg seine Position ausführlich darlegt, hält sich der Landkreis inzwischen mit öffentlichen Aussagen zurück. Auf Nachfrage der GZ verwies die Pressestelle auf das laufende Widerspruchsverfahren und lehnte eine weitere Stellungnahme ab. Man befinde sich gegenwärtig in einem Anhörungsverfahren mit dem Antragsteller, es gehe dabei um die Wiederaufforstung. Aber auch dazu könne der Landkreis noch keine weiterführenden Ausführungen geben, da es sich ebenfalls um ein laufendes Verfahren handelt.

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