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Besondere Schwere der Schuld

GZ Plus IconFrauenmord in Oker: Gericht verhängt lebenslängliche Haft

Mordprozess vor dem Braunschweiger Landgericht: Der Angeklagte mit seinem Anwalt und dem Dolmetscher.

Mordprozess vor dem Braunschweiger Landgericht: Der Angeklagte mit seinem Anwalt und dem Dolmetscher. Foto: Klengel

Im Okeraner Mordprozess wurde am Freitagmorgen das Urteil gesprochen. Das Landgericht Braunschweig verhängte lebenslänglich gegen einen 50-Jährigen aus Oker.

Von Corina Klengel Freitag, 09.01.2026, 13:33 Uhr

Oker/Braunschweig. Lebenslänglich: Im Okeraner Brandopferprozess vor dem Braunschweiger Landgericht fiel am Freitagmorgen das Urteil. Die 9. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Ralf-Michael Polomski verurteilte den 50-Jährigen wegen Mordes an seiner Frau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Die Kammer war überzeugt, dass der Angeklagte seine Frau mit Brandbeschleuniger übergossen und damit heimtückisch und grausam getötet hat.

Besondere Schwere

Damit folgte die Schwurgerichtskammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die von der Verteidigung vorgebrachten Alternativhergänge des Geschehens wurden von der Kammer als unwahrscheinlich verworfen. Ein ausführlicher Bericht folgt.

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