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Landgericht Braunschweig

GZ Plus IconMordprozess beginnt: Mann aus Oker soll Ehefrau angezündet haben

Der Tatort: In diesem Haus am Müllerkamp soll der 50-jährige Angeklagte seine Frau angezündet haben.

Der Tatort: In diesem Haus am Müllerkamp soll der 50-jährige Angeklagte seine Frau angezündet haben. Foto: Epping (Archiv)

Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt der Mordprozess gegen einen 50-jährigen Okeraner. Er soll seine Frau im Mai im Schlaf mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. Die Frau starb an ihren schweren Verbrennungen.

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Von Hendrik Roß
Mittwoch, 29.10.2025, 15:43 Uhr

Oker/Braunschweig. Am Braunschweiger Landgericht startet am kommenden Dienstag um 14 Uhr der Mordprozess gegen einen 50-jährigen Mann aus Oker. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 5. Mai seine Frau im Schlaf mit Brandbeschleuniger überschüttet und angezündet zu haben.

Die mehrfache Mutter stürzte anschließend aus vier Metern Höhe aus dem ersten Stock ihres Wohnhauses am Müllerkamp. Laut Anklageschrift ist die Frau am folgenden Nachmittag verstorben. 90 bis 100 Prozent ihrer Körperoberfläche seien verbrannt gewesen.

Der Angeklagte sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die schreckliche Tat aus Eifersucht begangen zu haben. Er habe angenommen, seine Frau würde ihn mit anderen Männern betrügen.

Er soll ein Gemisch aus flüssigem Grillanzünder und Benzin angefertigt und dieses gegen 4 Uhr morgens vom Flur aus bis in das Schlafzimmer und aufs Bett gegossen haben, ebenso auf die Matratze und seine schlafende Frau.

Kinder geweckt

Unklar ist laut Anklage, ob die 40-Jährige von ihrem Mann aus dem Fenster gestoßen wurde, nachdem er sie angezündet hatte, oder ob sie sich durch den Sprung retten wollte. Das Opfer habe sich durch den Sturz auf eine Rasenfläche „diverse Frakturen“ zugezogen und dabei noch weitergebrannt. Der Angeklagte habe anschließend die beiden Söhne wegen des Feuers in der Wohnung geweckt und mit ihnen sowie der Tochter das Haus verlassen.

Laut Staatsanwaltschaft habe der älteste Sohn draußen erst durch die Rufe seiner Mutter realisiert, dass sie es sei. Er habe die Flammen erstickt.

Die Frau sei unverzüglich ins Krankenhaus transportiert worden. Die Verlegung in eine Spezialklinik sei aufgrund des sich verschlechternden Zustandes des Opfers nicht mehr möglich gewesen.

Der Angeklagte habe sich zunächst zum Garten begeben, dort eine Zeit lang verharrt, bevor er wortlos zum Hauseingang zurückgegangen war.

Großes Entsetzen

Die Tat hatte nicht nur in Goslar für Fassungslosigkeit und Entsetzen gesorgt. Ein Großaufgebot bundesweiter Medien berichtete aus Oker. Es stand die Frage nach einem Femizid im Raum, weil es sich um syrische Staatsangehörige handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte schnell mit Mordermittlungen gegen den Ehemann begonnen, weil sie die Tatmotive niedrige Beweggründe, Grausamkeit und Heimtücke als gegeben ansah. Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme geschwiegen, auch psychische Probleme standen bei den Ermittlungen im Raum.

Für den Prozess am Landgericht sind elf Verhandlungstage angesetzt. Mit dem Urteil wird am 18. Dezember gerechnet.

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