Landgericht verurteilt Mann, der seine Freundin brutal verletzt hat
Die neunte Strafkammer des Landgerichts Braunschweig spricht das Urteil gegen den 37-jährigen Braunlager, der seine Lebensgefährtin verprügelt, getreten und dabei gefilmt hat. Foto: Klengel
Brutal schlug und trat er seine Freundin, filmte die Tat sogar. Jetzt wurde der 37-Jährige aus Braunlage von der neunten Strafkammer des Landgerichts Braunschweig für diese Taten mit haarfeinem Abstand zum versuchten Totschlag verurteilt.
Braunschweig/Braunlage. Das Landgericht Braunschweig hat am Mittwoch einen 37-jährigen gebürtigen Hamburger, der bis zu seiner Verhaftung Ende April in Braunlage lebte, zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die neunte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Lebensgefährtin geschlagen, getreten und ihr die Schnapsflasche über den Kopf gehauen hat.
Insgesamt verurteilte das Gericht den Angeklagten für zehn Tatkomplexe, angefüllt mit gefährlicher Körperverletzung, zum Teil im Versuchsstadium, einfacher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und mehrfachem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dabei wurde wegen einer schweren Suchterkrankung der Maßregelvollzug angeordnet.
Vor dem Landgericht Braunschweig
Frau geschlagen und getreten: War es versuchter Totschlag?
Bevor der Täter jedoch die Therapie beginnen kann, müsse er zunächst 20 Monate im Gefängnis verbringen, wobei die Untersuchungshaft auf diese Zeitspanne angerechnet wird, so das Gericht.
Täter war „berauscht“
Staatsanwalt Ulrich Weiland hatte sechs Jahre Haft gefordert, Verteidigerin Geraldine Wille-Laaß sah viereinhalb Jahre als ausreichend an. Der Strafrahmen wurde für alle Taten nach unten verschoben, weil der 37-Jährige bei jeder Tat durch Alkohol und weitere Drogen berauscht war.
Anfang dieses Jahres eskalierte ein Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin in Braunlage, in dessen Verlauf er ihr mindestens fünfmal mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht und in die Rippen trat. Folge dieser Misshandlung waren zwölf Rippenbrüche, ein Nasenbeinbruch mit Geruchsverlust und ein zweieinhalb Zentimeter großes Loch in der Lunge. Diese Tat, die der 37-Jährige mit seinem Handy filmte, dominierte das gesamte Verfahren.
Knochenbrüche und Riss in der Lunge
Gewalt gegen Partnerin: Prozess gegen Braunlager geht weiter
„Was Sie getan haben, war sehr gefährlich und außergewöhnlich brutal“, erklärte Richter Dr. Ralf-Michael Polomski in der Urteilsbegründung. Dennoch rückte die Kammer von dem im Raum stehenden Vorwurf der versuchten Tötung ab. Die neunte Strafkammer folgte der Argumentation des Staatsanwaltes, der Zweifel am Tötungsvorsatz hegte. Der Angeklagte hätte die Möglichkeit gehabt, seine Freundin umzubringen, wenn er dies gewollt hätte. Bevor die Polizei eintraf, sei er lange genug mit ihr allein gewesen, um das Vorhaben zu beenden. Doch das habe er nicht getan.
Der Staatsanwalt meinte weiter, dass selbst wenn man von einem Eventualvorsatz ausgehe, dann sei der Angeklagte strafbefreiend von der Tat zurückgetreten, indem er von seiner Lebensgefährtin abließ. Das sah die Schwurgerichtskammer ebenso, womit die Tat zu einer gefährlichen Körperverletzung wurde. Allerdings machte der Vorsitzende deutlich. „Das ging um Haaresbreite an einem versuchten Totschlag vorbei“, betonte er.
Auch Polizisten angegriffen
Neben dieser Tat hatte der Braunlager seine ebenfalls 37-jährige Freundin mehrfach mit der Faust geschlagen. Er riss an ihren Haaren, drosch mit einer Flasche auf sie ein und stieß ihren Kopf gegen den Bordstein, was Polomski ebenfalls als „schlimme Tat“ bezeichnete. Auch Polizisten hatten unter den suchtbedingten Gewaltexzessen zu leiden. Mit einer Flasche seines geliebten Pfefferminzlikörs war er auch auf einen Beamten losgegangen, hatte einen weiteren bespuckt, sich gegen Festnahmen gewehrt und wüste Beleidigungen verteilt. Doch die meisten Übergriffe des Mannes hatten sich gegen seine Freundin gerichtet, die sich mittlerweile in einer Klinik befindet, um ihre eigene Sucht und ihr Trauma zu überwinden.
Der Prozess gegen den 37-Jährigen hatte ursprünglich vor dem Schöffengericht Clausthal-Zellerfeld begonnen. Die Vorsitzende der Schöffengerichtskammer verwies den Fall nach der ersten Anhörung des Angeklagten und der Sichtung besagten Handyvideos aber an das Landgericht. Nun überstieg sowohl das Strafmaß der neunten Strafkammer als auch die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Maß, was ein Schöffengericht hätte verhängen dürfen. Die Entscheidung von Richterin Nitsche, den Fall an die höhere Instanz zu verweisen, erwies sich somit als richtig, auch wenn sich der erste Verdacht des versuchten Totschlags nicht beweisen ließ. Dies betonten Polomski und Weiland gleichermaßen.
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