Goslarer Amtsgericht verurteilt Influencerin wegen Volksverhetzung
Die aus Goslar stammende Polit-Influencerin Anabel Schunke wurde vom Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt. Foto: Peter Sierigk/BZ
Die aus Goslar stammende Polit-Influencerin Anabel Schunke wurde vom Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Sie hatte sich auf Twitter (heute: X) abfällig über die Volksgruppe Sinti und Roma geäußert.
Braunschweig/Goslar. Das Amtsgericht Goslar hat unter Vorsitz von Richter Mark Linnemann die bekannte Polit-Influencerin Anabel Schunke wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Damit muss Schunke insgesamt 5400 Euro und die Gerichtskosten zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 120 Tagessätze à 60 Euro gefordert, also 7200 Euro. Bei dieser Anzahl von Tagessätzen hätte Schunke als vorbestraft gegolten. Mark Linnemann blieb mit 90 Tagessätzen knapp unter der Grenze zur Vorstrafe.
Obwohl die 35-jährige Bloggerin, die auch als Journalistin und Model auftritt, sonst um kein Wort verlegen ist, beehrte sie das Gericht nicht mit ihrer Anwesenheit. Hier überließ sie ihrem Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Patrick Riebe aus Göttingen, das Wort. Doch auch der konnte das Gericht nicht von dem beantragten Freispruch überzeugen, obwohl er mit Verve in das gleiche Horn stieß wie die Angeklagte.
Die hatte via Twitter kundgetan, was sie von Sinti und Roma hält – nämlich nichts.
Müll und Sozialstaat
Diese Volksgruppe schließe sich selbst durch ihr soziales Verhalten aus der Gesellschaft aus, hieß es in einem ihrer Posts. Schunke warf Sinti und Roma unter anderem vor, den Sozialstaat zu betrügen, Müll auf die Straße zu werfen, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, zu klauen und als Mietnomaden aufzutreten. Zunächst gab es für diese herben Worte einen Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro. Gegen den wehrte sich Schunke.
Jeder einzelne Satz seiner Mandantin sei richtig, erklärte Rechtsanwalt Dr. Riebe. Eben diese Erfahrung mache man mit Sinti und Roma gerade in Göttingen. Der Anwalt schilderte chaotische Vorkommnisse in einem zum Teil von Sinti und Roma bewohnten Wohnblock. „Nur in totalitären Staaten ist es verboten, die Wahrheit zu sagen“, fabulierte er und warf der seiner Auffassung nach aus „grün-rot-versifften Gutmenschen“ bestehenden Staatsanwaltschaft vor, ein Exempel statuieren zu wollen. Der Antrag der Staatsanwältin sei „absurd“ und habe „Höcke-Niveau“.
Mit ihren Aussagen habe Schunke Hass gegen eine Volksgruppe geschürt und diese verächtlich gemacht. Das habe nichts mehr mit Meinungsäußerung zu tun, machte Mark Linnemann in seiner Urteilsbegründung deutlich. Als strafverschärfend beurteilten Gericht und Staatsanwaltschaft die große Reichweite des beanstandeten Tweets. Dabei bezog sich Linnemann auf die große Leserschaft von Schunke, deren Account auf Twitter (heute: X) mittlerweile 162.320 Follower zählt.
Üble Nachrede
Zur Anklage gegen Schunke kam auch noch der Vorwurf der üblen Nachrede. Dabei ging es um einen Post, in dem einem dunkelhäutigen Mann vorgeworfen wird, er habe einer Frau ein anzügliches Angebot gemacht. Schunke erstellte diesen für den Mann afrikanischer Herkunft diskeditierenden Beitrag aber nicht selbst, sie teilte ihn lediglich. Dafür gab es ursprünglich einen Strafbefehl über 30 Tagessätze mit Strafvorbehalt. Dieser Vorwurf wurde im Hinblick auf das schwerere Vergehen der Volksverhetzung eingestellt.
Die Accounts der umtriebigen Anabel Schunke auf Facebook, Instagram und Twitter wurden wegen ihrer oft sehr unverblümten Worte schon mehrfach eine zeitlang gesperrt.
Die gebürtige Goslarerin, die in Göttingen Politikwissenschaft und Geschichte studierte, probierte sich in verschiedenen Parteien aus. Mit ihrer migrationskritischen Meinung, die sie fleißig in den sozialen Medien postet, wird Schunke heute der neurechten Szene zugerechnet.
Auf ihren Accounts geht Anabel Schunke neben Migranten auch mit staatlichen Institutionen nicht sonderlich wohlwollend um. So darf man auf den nächsten Tweet zum Urteil des Amtsgericht Goslars gespannt sein.
Klarstellung: Das Urteil gegen Anabel Schunke ist noch nicht rechstkräftig. Sie hat noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.