Besitz von 20.300 Kinder- und Jugendpornos: Patrick K. verurteilt
Der Angeklagte Patrick K. ist bis 2022 im Besitz von rund 20.300 Kinder und Jugendpornos gewesen. Foto: Heinemann
Der ehemalige Ratsvorsitzende Patrick K. wird vor dem Amtsgericht Seesen zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro verurteilt.
Seesen. Triggerwarnung: Sexueller Missbrauch an Kindern.
Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten wurde der Seesener Patrick K. am Donnerstag vor dem Amtsgericht Seesen verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, 238 Dateien mit Kinderpornografie und 20.068 jugendpornografische Inhalte heruntergeladen und besessen zu haben. Der 42-Jährige war vor Gericht und schon bei der 2022 durchgeführten Hausdurchsuchung geständig und kooperativ.
Das Interesse an dem Fall war groß. Knapp 20 Zuhörer saßen mit in dem Saal. Seine ehemaligen Ratskollegen waren nicht darunter. K. war in seiner politisch aktiven Zeit Mitglied der SPD, Ratsvorsitzender, Goslarer Kreistagsmitglied und hatte weitere Ämter in Vereinen inne.
Hausdurchsuchung
Nach der Anklage zu Beginn des Jahres legte er all seine Ämter nieder. Bei der vorausgegangenen Hausdurchsuchung wurden seine Handys und ein Laptop beschlagnahmt, auf denen sich die Inhalte befanden.
Ins Rollen gekommen sei der Prozess aufgrund eines Hinweises der amerikanischen Organisation National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Dieses durchsuche das Internet nach eben solchem Material.
Der Verteidiger des Angeklagten, Clemens Louis, sagte zu Beginn, dass der 42-Jährige die volle Verantwortung übernehme für die ihm vorgeworfenen Taten. Nach der Hausdurchsuchung vor fast vier Jahren habe er sich „befreit gefühlt“ und sei froh gewesen, dass es dazu gekommen ist. Danach habe er sich in therapeutische Behandlung begeben.In der Therapie sei herausgekommen, dass er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Diese ist durch einen Auslandseinsatz im Jahr 2009 entstanden, der ihn sehr traumatisiert habe. Nach seiner Rückkehr habe er sich aus der Gesellschaft zurückgezogen und begonnen „in einer Parallelwelt zu leben“, wie er es selber beschrieb. Durch seine politischen und ehrenamtlichen Ämter habe er versucht, sein Problem zu kaschieren, doch er rutschte hinein in eine Porno-Sucht. „Bei manchen ist es die Alkoholsucht, bei ihm waren es Pornos“, erklärte es Verteidiger Louis. Zuerst seien die Pornos legal gewesen. Zusätzlich sei er, nach eigenen Angaben, in einer Gruppe gewesen für Personen, die „Frauen mit kleinen Brüsten“ attraktiv finden.
Vater von zwei Kindern
Der Verteidiger von Patrick K. führte auf, dass diese Sucht sein Leben „zerlegt“ habe. Nachdem die Anklage gegen ihn erhoben wurde, schritt auch das Jugendamt ein. Mit seiner Frau, von der K. mittlerweile getrennt lebt, hat er zwei Kinder im Alter von drei und einem Jahr. Aufgrund des jungen Alters sollten sie von K. separiert werden. Mittlerweile sieht er sie in regelmäßigen Abständen und pflegt einen guten Kontakt mit der Mutter. Die Beziehung der beiden sei an der Situation zerbrochen.Leiche von Döhrener verschwunden
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Richter Christian Bendel befragte den Angeklagten zunächst zu der Anzahl der kinder- und jugendpornografischen Inhalte. Der 42-Jährige erklärte, dass die genannte Höhe für ihn kaum greifbar sei und er könne sie sich auch nicht erklären. „Aber wenn die Zahl so ermittelt wurde, wird sie schon stimmen“, sagte K.
„Haben sie denn gezielt danach gesucht“, wollte Bendel von dem Angeklagten wissen. Um diese Frage zu beantworten, musste K. ausholen und erzählte von seiner Zeit nach dem Einsatz 2009. Während seiner Ausführung begannen seine Hände zu zittern. „Ich habe mich zurückgezogen in meine sichere Welt, in eine Parallelwelt“, beschrieb er. Selber habe er zu spät eingesehen, dass es aufhören muss, gab er zu. „Ich habe nicht gezielt danach gesucht... Es war ein schleichender Prozess“, versuchte er seine Situation weiter verständlich zu machen.
Alter ausgeblendet
Er sei damals Mitglied in Chat-Gruppen auf mehreren Messenger-Diensten gewesen. Durch die Mitgliedschaft habe er einen „Druck“ verspürt, etwas beisteuern zu müssen – also pornografische Dateien –, um nicht aus der Gruppe zu fliegen. Zwar sei er immer wieder ausgetreten, aber durch seine Rückfälle kam er immer wieder an die Kontakte.
Das Alter der auf Bildern und in Videos zu sehen Personen habe er zur Zeit des Konsums eher ausgeblendet, erklärte er. Richter Bendel, der eine Auswahl der Bilder gemeinsam mit den Anwälten sichtete, betonte, dass die zu sehenden Personen aus einigen der Inhalte „sehr eindeutig Kinder“ seien. Dazu zählen Personen unter 14 Jahren. Bei der Durchsicht der Bilder, die für die im Saal Anwesenden nicht sichtbar waren, fiel zum Beispiel der Satz: „Hier hört das Verständnis komplett auf“. Auf einigen sei „massiver sexueller Missbrauch“ zu sehen. Darunter anale und orale Handlungen.
Das Urteil
In den Abschlussplädoyers sagte sowohl die Staatsanwältin Juliane Holfeld als auch Verteidiger Louis, dass sein Geständnis für ihn spreche. K. sei sehr kooperativ gewesen und habe der Polizei bei der Hausdurchsuchung quasi „geholfen, ihn zu überführen“. Außerdem sei er dabei, alles aufzuarbeiten und habe seit der Durchsuchung vor fast vier Jahren keinen Rückfall gehabt. Trotzdem sei die Summe und der Konsum der Inhalte enorm.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Louis merkte dazu an, dass die Strafe etwas kompensiert werden sollte, aufgrund der Verfahrensdauer.Öffnungszeiten und Highlights
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Verurteilt wurde Patrick K. wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer Zahlung von 7200 Euro, in monatlichen Raten. Diese Raten, in Höhe von jeweils 150 Euro soll K. monatlich an das Projekt „Regenbogen“ der Deutschen Angestellten Akademie in Seesen und an das Jugendhaus Northeim tätigen.
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