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Spektakulärer Drogenfund im März

GZ Plus IconCannabis-Plantage: Urteil gegen zwei Täter sorgt für Erstaunen

1200 Cannabis-Pflanzen werden im März im ehemaligen Hotel „Burgkeller“ in der Heruog-Julius-Straße gefunden.

1200 Cannabis-Pflanzen werden im März im ehemaligen Hotel „Burgkeller“ in der Heruog-Julius-Straße gefunden. Foto: Polizei

Unmittelbar nach dem spektakulären Fund einer Hanf-Plantage im ehemaligen Hotel „Burgkeller“ wurden im März zwei Männer festgenommen. Nun fällt das Gericht gegen sie ein Urteil, das manchen aufhorchen lässt.

Von Corina Klengel Donnerstag, 09.10.2025, 12:12 Uhr

Bad Harzburg. Wie von der Pressestelle der Justiz zu erfahren war, mussten sich die zwei im Zusammenhang mit der Cannabis-Plantage von Bad Harzburg festgenommenen Tatverdächtigen jüngst vor dem Amtsgericht verantworten. Richterin Cabrita Deutschmann verurteilte die beiden Männer jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten unter Aussetzung zur Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Das Urteil erfolgte mit einer Meldeauflage. Die Haftbefehle der im März festgenommenen Männer albanischer Herkunft wurden aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten unter Aussetzung zur Bewährung beantragt, die Verteidiger ein Jahr und drei Monate mit Bewährungschance. Dem Urteil ging eine Verständigung voraus. Gegen ein überprüfbares Geständnis wurde den Angeklagten ein Strafrahmen zwischen einem Jahr drei Monaten und einem Jahr sieben Monaten unter Aussetzung zur Bewährung zugesagt. Dies führte dazu, dass sich die beiden nicht vorbestraften Männer vollumfänglich geständig zeigten. Ob die Angeklagten Angaben zu eventuellen Hintermännern machten, wurde nicht bekannt. Vorgeworfen wurde ihnen, am Betreiben der Cannabis-Plantage im ehemaligen Hotel „Burgkeller“ in der Herzog-Julius-Straße beteiligt gewesen zu sein. Seinerzeit stattete die Eigentümerin der vermieteten Immobilie einen Besuch ab, scheiterte aber an verschlossenen Türen. Wegen des Geruches nach Marihuana rief sie die Polizei. Die Beamten stießen sodann in dem zum Teil baufälligen Haus auf eine Drogen-Plantage mit rund 1200 Cannabispflanzen.
Einen ganzen Tag lang räumt im März die Polizei die Cannabis-Plantage aus.

Einen ganzen Tag lang räumt im März die Polizei die Cannabis-Plantage aus. Foto: Neuendorf

Laut Pressebericht der Polizei wurden die Beamten auf zwei Personen aufmerksam, die sich in der Nähe aufhielten. Die Tatverdächtigen flüchteten, was zu einem Großeinsatz führte. Schließlich erfolgte die Verhaftung der Verdächtigen in einem Restaurant in der Bad Harzburger Innenstadt.

Nur Stunden nach dem Plantagenfund macht die Polizei Jagd auf zwei Verdächtige, die sich am Abend am Tatort zu schaffen machen. Sie werden kurz darauf gefasst und sind nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Nur Stunden nach dem Plantagenfund macht die Polizei Jagd auf zwei Verdächtige, die sich am Abend am Tatort zu schaffen machen. Sie werden kurz darauf gefasst und sind nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: Schlegel

Die Plantage in der Herzog-Julius-Straße war ähnlich gut durchorganisiert, wie seinerzeit die Großplantage in Posthof. Auch in Bad Harzburg kam es zum Energie-Diebstahl, um den Indoor-Pflanzen mit UV-Lampen ein optimales Wachstum zu bieten.

Der Vergleich zum Posthof-Fall

Die vier ebenfalls aus Albanien stammenden Täter der wesentlich größeren Posthof-Plantage waren im Januar 2024 vom Landgericht Braunschweig zu Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren verurteilt worden. Sie sollen sich nach Überzeugung der 1. Strafkammer in der mittleren Ebene einer Bande bewegt haben. Auch im Landgericht war dem Urteil ein „Deal“ vorausgegangen.

Das Polizeiaufgebot im März vor dem ehemaligen „Burgkeller“ ist groß.

Das Polizeiaufgebot im März vor dem ehemaligen „Burgkeller“ ist groß. Foto: Neuendorf

Dass die Strafen für die beiden Angeklagten der Bad Harzburger Plantage so moderat ausgefallen sind, könnte damit zu tun haben, dass sie eben nicht in eine Bandenstruktur, wie man sie in Posthof vermutete, eingebunden waren.

Ein als Zeuge im Goslarer Verfahren involvierter Polizist nannten die Angeklagten gegenüber der GZ „Gärtner“. Als solche hatten die Angeklagten wohl keinerlei Entscheidungskompetenz und waren lediglich Befehlsempfänger. Dennoch äußerte sich der Beamte gegenüber der GZ erstaunt über das milde Urteil im Vergleich zu den verhängten Haftstrafen im Posthofverfahren.

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