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GZ-Serie zum Goslarer Kriegsende 1945

GZ Plus IconWie die Deutschen mit den Kriegsverbrechen konfrontiert werden

Schwarz-weiß-Foto eines Gerichtssaals mit mehreren Personen in Anzügen und Uniformen, einige sitzen, andere stehen.

Der frühere Luftwaffenchef Hermann Göring steht auf der Anklagebank des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses. Er plädiert auf „nicht schuldig“ auf die Anklageschrift des Internationalen Militärtribunals. Foto: picture alliance/dpa/AP

Im Herbst 1945 geht es um Reorganisation von Recht und Demokratie. In Nürnberg läuft der Prozess gegen Hauptkriegsverbrecher. Nächste Folge der GZ-Serie zum Kriegsende.

Von Dr. Peter Schyga Donnerstag, 04.12.2025, 14:00 Uhr

Goslar. Seit Beginn ihrer Besatzungszeit im Sommer 1945 setzten die Briten einiges daran, ihr Programm der „Denazification“ zu füllen. Gewiss ging es im zerstörten Deutschland mit einer verunsicherten und orientierungslosen Nachkriegsvolksgemeinschaft erst einmal um die Organisation und Regelung der grundlegenden Bedingungen einer materiellen Weiterexistenz der Menschen. Doch für den Aufbau einer friedfertigen und demokratischen Gesellschaft sollten sofort die Weichen gestellt werden.

Die Verfolgung von NS-Tätern und die rasche Entfernung von exponierten NS-Funktionsträgern aus ihren Positionen konnten nur ein Anfang sein. Die Wiederherstellung des Rechts, das im „terroristischen System der Nazi-Gerichte“ der Willkür der politischen Machthaber ausgeliefert war, hatte dabei oberste Priorität. Diese in der Proklamation Nr. 3 des Kontrollrats vom 20. Oktober 1945 formulierte Grundauffassung machte die Besatzungsmacht der Bevölkerung durch Plakate bekannt. Sie drückte ihren Willen aus, eine „Rechtspflege zu installieren, in der die Gleichheit vor dem Gesetz wieder gelte, einer Rechtspflege, „die sich auf die Errungenschaften der Demokratie, Zivilisation und Gerechtigkeit gründet.“ Insbesondere das im NS-Strafrecht besonders gern für Willkürurteile herangezogene „gesunde Volksempfinden“, widerspreche jeder ordentlichen Rechtspflege.

GZ-SERIE ZUM KRIEGSENDE

Im letzten von drei Abschnitten beschäftigt sich Historiker Dr. Peter Schyga in der GZ-Serie „Kriegsende 1945 – 80 Jahre danach“ in zwei Folgen mit der Reorganisation von Recht und demokratischen Verfahren auf deutschem Boden.

Schyga ist Goslarer Geschichtspreisträger von 2021. Er zeichnet unter anderem für die beiden Werke „Goslar 1918 – 1945“ (Von der nationalen Stadt zur Reichsbauernstadt des Nationalsozialismus) und „Goslar 1945 – 1953“ (Hoffnung – Realitäten – Beharrung) verantwortlich. Sie sind 1999 und 2017 als Band 46 und 58 in der Reihe Beiträge der Stadt Goslar/Goslarer Fundus erschienen. fh

Der Nürnberger Prozess

Gut einen Monat später demonstrierten die Alliierten im Nürnberger Prozess gegen 23 gefasste Hauptkriegsverbrecher, dass sie ihre proklamierten rechtsstaatlichen Grundsätze ernst nahmen. In seiner Eröffnungsrede am 21. November 1945 erklärte der Chefankläger Robert H. Jackson: „Dass vier große Nationen, vom Sieg gekrönt und gepeinigt von schwersten Wunden, freiwillig die Rache beiseitelegen und ihre gefangenen Feinde dem Urteil des Gesetzes unterwerfen, ist eines der bedeutendsten Zugeständnisse, die die Macht je an die Vernunft gemacht hat.“ Die angeklagten Exponenten des NS-Regimes mussten sich wegen „Crimes against the peace of the world“ verantworten: Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Einen Prozess zu führen, heißt, den Angeklagten die zur Last gelegten Verbrechen beweisen, um zu einem Urteil zu gelangen. Einen Prozess zu führen, heißt auch, ihn öffentlich zu dokumentieren. So konnte die Weltöffentlichkeit, informiert von hunderten Journalisten, Fotografen und Filmemachern, diesen Prozess verfolgen. Dieser Prozess sollte durch seine Öffentlichkeit auch die deutsche Bevölkerung aufrütteln, sich mit den Verbrechen der NS-Zeit und der Teilhabe des deutschen Volkes an ihnen auseinanderzusetzen. Die von Berichterstattern oft als kaum zu ertragende erdrückende Grausamkeit der in den Beweismitteln aufgeführten Verbrechen wurde auch den Deutschen nicht vorenthalten. Die Kinowochenschauen von „Welt im Film“ zeigten im Gerichtssaal vorgeführte Filmdokumente, etwa Ausschnitte aus dem 1945 produzierten US-amerikanischen Dokumentarfilm „Nazi Concentration Camps“.

Zeitungen in Goslar

In Goslar konnte, wer wollte, über die Hamburg Welle, Vorläufer des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR), aus dem Radio informiert werden. Die Berichterstattung in der Braunschweiger Neuen Presse, das Nachrichtenblatt der alliierten Militärregierung, Vorläufer der ab Januar 1946 lizensierten Braunschweiger Zeitung, war in der Stadt ebenso erhältlich wie der aus Hannover stammende Hannoversche Kurier, ein Nachrichtenblatt der Militärregierung. Alle Angeklagten, von Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop oder Erich Kaltenbrunner bis zu Alfred Rosenberg und den anderen NS-Kadern, plädierten auf nicht schuldig. Zwar wären, so argumentierten die meisten Angeklagten, schwere Verbrechen begangen worden, doch sie hätten nur in gutem Glauben oder auf Befehl gehandelt. Der Ehrenbürger der Stadt Goslar, Reichsbauernführer Richard Walther Darré, war nicht unter den Angeklagten.

Die Geschichtsschreibung ist sich weitgehend einig, dass diesem Prozess und den am 1. Oktober 1946 verkündeten Urteilen aus der deutschen Bevölkerung kaum Widerspruch zu vernehmen gewesen sei. Die Urteile schienen ja auch eine entlastende Funktion zu haben. Schuldige waren gefunden. Damit ließ sich leben, solange man selbst unbehelligt blieb. Diese wohlwollende Haltung gegenüber dem alliierten Vorgehen gegen Kriegsverbrecher sollte sich bald ändern.

In den ab 1946 forcierten Entnazifizierungsaktionen gegenüber der Bevölkerung und den nachfolgenden Kriegsverbrecherprozessen fühlte man sich unrechtmäßig und willkürlich behandelt. Heftiger Unmut sollte sich regen. Das Reden interessierter Kreise von einer den Deutschen angeblich auferlegten Kollektivschuld sollte zunehmend Widerhall finden. Noch heute findet sich diese Mär in der aktuellen Propaganda des Rechtsextremismus wieder, wenn seine Protagonisten vom „Schuldkult“ reden, den die Deutschen sich auf Druck der Siegermächte auferlegt hätten. Die Nazi-Propagandalegende einer polnischen Aggression, der mit dem „Zurückschießen“ begegnet worden wäre, blieb bei vielen ebenso haften wie die Behauptung, der Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941 wäre eine Präventivmaßnahme, quasi eine Spezialoperation, zur Rettung des Abendlandes vor dem Bolschewismus gewesen. Rudolf Heß, „Stellvertreter des Führers“ und Reichsleiter, 1941 nach England ausgeschwebt und dort in Gefangenschaft gehalten, wurde nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft zum Märtyrer alter und neuer Nazis sowie bürgerlich gediegener geschichtsrevisionistischer Kreise in der Bundesrepublik.

Schaffung eines neuen Gemeinwesens.

Vorerst ging es darum, auf der Grundlage republikanischer Rechtsgrundlagen ein demokratisches Zusammenleben zu reorganisieren. Rede, - Versammlungs- und Organisationsfreiheit sind dabei elementar. Die Briten bestimmten, sie bedingten sich in allen Angelegenheiten die Oberaufsicht aus. Für den im Juni von ihnen eingesetzten Magistrat galt etwa: Beschlüsse und Protokolle seien der Militärregierung vorzulegen. Diese hat „das Recht, Beschlüsse der Stadtvertretung zu verwerfen oder zu erneuter Beratung zurückzugeben. Die Stadtvertretung kann die von der Militärregierung an die deutsche Verwaltung erlassenen Befehle und Anweisungen in angemessener Weise erörtern. Die Militärregierung darf dabei nicht kritisiert werden.“

Ähnlich auch bei der Versammlungsfreiheit. Diese war prinzipiell verboten. Nur auf besonderen Antrag an die Militärbehörde waren politische Versammlungen erlaubt. Dies wurde erst im Januar 1946 mit der „ersten Änderung der Verordnung Nr. 10 Politische Versammlungen“ gelockert: „Eine ‚Politische Versammlung‘ ist jedes öffentliche Zusammentreffen, das zu politischen Zwecken abgehalten wird, gleich, ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel. Der Ausdruck schließt politische Kundgebungen ein, nicht jedoch öffentliche Umzüge.“ Auflagen erteilte die Militärbehörden, ihre Anweisungen mussten befolgt werden.

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