Urteil gegen Koks-Spediteur vom BGH zum Teil aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hat am Montag entschieden, das Urteil gegen den Angeklagten Jonas H. in Bezug auf das Strafmaß aufzuheben. Foto: Uli Deck/dpa
Das Urteil in dem 16-Tonnen-Kokain-Verfahren gegen den Othfresener Spediteur Jonas H. wurde in Bezug auf das Strafmaß aufgehoben. Die Länge der Strafe und auch die Geldstrafe müssen neu verhandelt werden.
Othfresen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat ein Urteil in dem 16-Tonnen-Kokain-Verfahren teilweise aufgehoben, an dem der mutmaßlich korrupte Staatsanwalt aus Hannover beteiligt war. Der Angeklagte Jonas H. ist 2023 vom Landgericht Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. In Othfresen hatte der Angeklagte ein Speditionsunternehmen, das er benutzte, um das Kokain zu transportieren. Das Urteil in Bezug auf das Strafmaß wurde aufgehoben.
Rechtsanwalt Pascal Ackermann dazu: „Mein Mandant hatte kein faires Verfahren.“ Der Staatsanwalt, der seit mehr als einem Monat in U-Haft sitzt, hatte Jonas H. selbst angeklagt. Abgezogen wurde er von dem Fall aber nicht. „Das Ministerium hat es über zwei Jahre einfach laufen lassen und sich nicht gekümmert“, kritisiert die CDU-Abgeordnete Carina Hermann. Konkret geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, die Verletzung von Dienstgeheimnissen und die Strafvereitelung im Amt.
Entscheidung getroffen
Am Montag hat der BGH seine Entscheidung so begründet, dass Jonas H. vor seiner Verurteilung versuchte, zur Aufklärung beizutragen, indem er die Information, dass der Staatsanwalt ein Maulwurf ist, weitergab an die Justiz. Seine Informationen hätten damals aber nicht zur Ergreifung des Staatsanwalts geführt, so die Staatsanwaltschaft. Der BGH meint, dass seine Bemühungen nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Für rechtmäßig hingegen hält der BGH die Tatsache, dass das Landgericht Hannover Jonas H. wegen bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln verurteilt hatte. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Hannover über die Höhe der Strafe verhandeln.
CDU fordert Aufklärung
Die CDU im Landtag fordert derzeit Aufklärung. „Die Enthüllungen rund um diesen Justizskandal erschüttern die Justiz und das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann. Die oppositionelle CDU spricht in dem Fall von einem „Justizskandal“, wasdie Niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann nicht so sehe. „Von einem Skandal zu reden, finde ich ein bisschen schwierig“, sagte Wahlmann. Es gebe insgesamt 16.000 Beschäftigte in der niedersächsischen Justiz. Ein schwarzes Schaf wäre verhältnismäßig gering. „Klar ist aber auch, dass dieser Fall möglichst schnell aufgeklärt werden muss und da ist die Justiz auch schon dabei.“