Zähl Pixel
Nach Glasfaser-Rückzug

GZ Plus IconGiga-Netz lehnt Kündigung ab – und räumt Fehler ein

Viele dieser in Bad Harzburg aufgestellten Glasfaser-Schilder der Giga-Netz sind bereits wieder verschwunden.

Viele dieser in Bad Harzburg aufgestellten Glasfaser-Schilder der Giga-Netz sind bereits wieder verschwunden. Foto: Schlegel/GZ-Archiv

Nach dem Glasfaser-Aus der Deutschen Giga-Netz in Bad Harzburg gibt es Berichte, dass Vertragskündigungen nicht akzeptiert werden. Das sagt das Unternehmen dazu.

author
Von Christoph Exner
Samstag, 22.11.2025, 14:00 Uhr

Bad Harzburg. Die Ankündigung der Deutschen Giga-Netz, ihre Pläne für den Glasfaser-Ausbau in Bad Harzburg vorerst zurückzustellen (die GZ berichtete), erregt die Gemüter. Auch im Bauausschuss kam das Thema am Dienstag kurz zur Sprache. Das Unternehmen hatte Anfang November E-Mails an seine Vorvertragskunden geschickt, in dem es darüber informierte, den Bau der Leitungen erst einmal nicht weiter verfolgen, jedoch wieder aufzunehmen zu wollen, sollte das Interesse an schnellem Internet bei den Bad Harzburgern plötzlich doch noch steigen.

Zur Erinnerung: Giga-Netz hätte erst mit dem Glasfaser-Ausbau begonnen, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung einen Vorvertrag abschließt. Wer wolle, so hieß es in dem Schreiben, könne seinen bereits geschlossenen Vertrag nun auch wieder kündigen.

„Kein ausreichender Grund“

Zuletzt gab es jedoch Berichte, dass solchen Kündigungen nicht entsprochen wird. In einem Fall bekam die GZ sogar eine entsprechende Antwort-Mail des Kundenservice der Giga-Netz an einen Kunden weitergeleitet, in der es heißt: „Nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit können wir einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages nicht entsprechen. Es liegt kein ausreichend gravierender Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.“

Bestätigung per Post

Ist die Ankündigung, die Glasfaser-Pläne zu stoppen, denn kein ausreichender Grund? Doch, natürlich, sagt Carmen Fesenbeck, Sprecherin der Deutschen Giga-Netz auf GZ-Nachfrage. Bei besagtem Fall habe es sich um das Versehen eines Mitarbeiters gehandelt. Nach Prüfung der bislang eingegangenen Kündigungen – das seien nicht viele – sei noch ein weiterer solcher Fall zutage gekommen. Alle weiteren in den vergangenen Tagen eingegangenen Kündigungen seien aber bestätigt worden, so Fesenbeck. Die Bestätigungsschreiben würden den Kunden allerdings per Post zugestellt, könnten bei ihnen also womöglich erst in den kommenden Tagen eingehen.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region